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EQS-News: The Social Chain AG: Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG 25.07.2023, 16:45 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: The Social Chain AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
The Social Chain AG: Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG

25.07.2023 / 16:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG

Berlin, 25. Juli 2023. Der Vorstand der Social Chain AG hat heute Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand der Social Chain AG, den der Aufsichtsrat inzwischen neu besetzt hat, handlungs- und weisungsbefugt: 

Um der Komplexität und den rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wurden anstelle der zurückgetretenen Vorstände Dr. Georg Kofler (CEO) und Stefan Kiwit (COO) die sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg von der Wirtschaftskanzlei GÖRG in den Vorstand berufen. Andreas Schneider bleibt als CFO im Vorstand der Social Chain AG.

Die beiden neuen Vorstände haben in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch Krisen begleitet. So waren sie unter anderem bei dem Hamburger Windenergieanlagenhersteller Senvion, dem Automobilzulieferer KSM Castings Group sowie der Modemarke Bonita (ehem. Tom Tailor Gruppe) im Einsatz. Prof. Dr. Gerrit Hölzle betont: „Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft nur die als Holdinggesellschaft fungierende Social Chain AG. Die anderen Gesellschaften der Gruppe befinden sich nicht in einem Verfahren, werden von uns aber in den nächsten Tagen und Wochen überprüft.“

Das Amtsgericht hat zusätzlich per Beschluss den Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Sachwalter der Social Chain AG bestellt. Dessen Aufgabe wird es sein, das gesamte Eigenverwaltungsverfahren im gerichtlichen Auftrag zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.

DS Gruppe und drtv.agency GmbH sind nicht betroffen

Wie bereits kommuniziert, betrifft das Insolvenzverfahren insbesondere nicht die DS Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften (DS Gruppe). Die gesamte DS Gruppe ist personell, räumlich und organisatorisch eigenständig und unter anderem durch notarielle Vereinbarungen finanziell von der Muttergesellschaft abgeschottet. Alle Gesellschaften der DS Gruppe werden ihren Geschäftsbetrieb daher wie gewohnt fortsetzen.

Die drtv.agency GmbH ist ebenfalls nicht vom Eigenverwaltungsverfahren betroffen.

Massekredit durch Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe

Das Eigenverwaltungsverfahren und damit das vorläufige Fortbestehen der Social Chain AG wurde möglich, nachdem sich Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe kurzfristig bereit erklärt haben, das Unternehmen mit einem Massedarlehen in erheblicher Höhe zu finanzieren.


Kontakt:
Jana Walker | Investor Relations
ir@socialchain.de


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