Anzeige
+++20 Mio. € Bewertung Zwei zugelassene Psychedelika-Produkte. NASDAQ-Uplist in Arbeit.+++
Schock für Barzahler

EU-Bargeldregulierung schon nächstes Jahr! 02.01.2026, 21:03 Uhr von Wallstreet Online

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
EUR/USD 1,186 USD ±0,00 % Forex
Schon 2024 beschlossen, ab 2027 wirksam: Die EU begrenzt Bargeldzahlungen bei gewerblichen Geschäften auf 10.000 Euro. Welche Regeln gelten, wer betroffen ist und was Verbraucher jetzt wissen müssen. Die Hintergründe.Die Europäische Union zieht die Zügel beim Bargeld an. Bereits im Mai 2024 hatte der Rat der Europäischen Union im Zuge eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus neue Regeln beschlossen, die ab dem Jahr 2027 spürbare Auswirkungen auf Verbraucher und Händler haben werden. Kernstück der Reform ist eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze. Künftig sollen Barzahlungen bei gewerblichen Geschäften nur noch bis zu einem Betrag …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 4,63
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 17,61
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GX8CTY GP0Z9Y. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 Vance: Sturz der Führung in Teheran ist Sache des Volkes Hauptdiskussion
2 Sorgen um PCK-Raffinerie: Bund will US-Sanktionen verhindern Hauptdiskussion
3 Viele Verbraucher können Phishing-Mails nicht sicher erkennen Hauptdiskussion
4 ROUNDUP 2: 5,8 Prozent mehr Geld für Beschäftigte der Länder Hauptdiskussion
5 VW-Betriebsrat fordert Anerkennungsprämie für Mitarbeiter Hauptdiskussion
6 Merz trifft Trump-Gegner Newsom in München Hauptdiskussion
Alle Diskussionen

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer