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Der Begriff Agio stammt ursprünglich aus dem Italienischen und bedeutet, auf die Finanzwelt übertragen, in etwa so viel wie Aufgeld beziehungsweise Aufschlag. Üblicherweise wird es als Prozentwert angegeben. Man unterscheidet je nach angewendetem Gebiet, zwei Arten des Agio. Die erste findet sich bei der Ausgabe von Wertpapieren. Dort wird das Agio als Ausgabeaufschlag beim Kauf von Wertpapieren verrechnet. Wenn das Unternehmen solche Aktien mit einem Agio emittiert, dann hat es das Agio in die Kapitalrücklagen einzustellen (§ 272 Abs. 2 Satz 1 und 2). Auch beim Devisen- und Sortenhandel zwischen Banken tritt ein Agio auf, was sich als die Differenz von Kaufpreis und Leitkurs bemerkbar macht. Die zweite Form des Agios findet sich bei der Vergabe von Darlehen. Dort stellt das Agio denjenigen Betrag dar, um den der Rückzahlungsbetrag höher ist als der Auszahlungsbetrag des Darlehens. Hat man zum Beispiel ein Darlehen mit einem Wert von 100 000 € bei einer Bank mit einem Agio von 5 %, so bekommt man 95 000 € ausgezahlt und muss 100 000 € zurück zahlen. Das Gegenstück zu Agio ist das Disagio.