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Als Anteilseigner werden rechtliche und natürliche Personen bezeichnet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erworben haben. Dies geschieht beispielsweise durch den Kauf von Aktien an einer Börse. Jeder Anteilseigner hat das Recht am Gewinn einer Kapitalgesellschaft zu partizipieren. Dazu schüttet die Kapitalgesellschaft Dividenden an ihre Aktionäre aus, die von der Höhe der Gewinne und der Höhe der Beteiligung abhängt. Außerdem können Anteilseigner Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben. Allerdings können sie meist keinen direkten Einfluss auf den Vorstand nehmen. Die Anteilseigner können aber beispielsweise den Aufsichtsrat wählen, der den Vorstand überwacht und einsetzt. Die Wahl des Aufsichtsrates findet auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft statt. Zu dieser haben alle Anteilseigner das Recht zu erscheinen. Dort werden neben der Wahl auch die Firmenergebnisse präsentiert und die Strategie des Unternehmens erläutert.