Bankgeheimnis

Börsenlexikon

Was ist das Bankgeheimnis?

Als Bankgeheimnis bezeichnet man die Verpflichtung einer Bank, über Geschäfte und Vermögen ihrer Kunden gegenüber Dritten stillschweigen zu bewahren. Das Kreditinstitut darf das Bankgeheimnis brechen und Informationen nur weitergeben, wenn bestimmte Gesetze das erfordern oder der Kunde dazu einwilligt. Ausnahmen vom Bankgeheimnis sind unter anderem in § 93 der Abgabenordnung aufgeführt. Demnach kann beispielsweise das Sozialamt oder die Arbeitsagentur Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse des Kunden verlangen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung, z.B. wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, gegen den Kunden ermittelt, ist eine Bank auskunftspflichtig. Das Bankgeheimnis ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich nicht festgeschrieben. Allerdings ist es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen festgehalten.
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