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Die Bardividende ist jene Dividende, welche dem Aktionär nach dem Abzug der Körperschaftssteuer tatsächlich ausgeschüttet wird. Sie wird oft auch als Nettodividende bezeichnet. Beispielsweise beträgt die Bruttodividende je Aktie 10 Euro und die Körperschaftssteuer 25 %. Daraus ergibt sich eine Bardividende von 7,50 Euro je Aktie. Die Dividendenhöhe wird vom Vorstand vorgeschlagen und auf der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen. Für diese Abstimmung reicht eine einfache Mehrheit. Aus dem Aktienkurs und der Bardividende lässt sich die Bardividendenrendite berechnen. Dazu dividiert man lediglich die Bardividende durch den Aktienkurs.