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Als Barreserven (Liquidität/Kasse) bezeichnet man im Fondgeschäft den Teil des verwalteten Vermögens, welcher nicht investiert wird und als liquides Mittel zur Verfügung steht. So wird eine Barreserve vom Management eines Fonds gehalten, um flexibel auf Marktbewegungen und neue Anlagechancen zu reagieren oder um Anteilrückgaben durchführen zu können. Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) dürfen Fonds aber maximal 49 % ihres Vermögens als Barreserven halten. Ausgenommen ist dabei der Zeitraum kurz nach der Auferlegung des Fonds. Die Höhe der gehaltenen Barreserven wird auch durch die Vertragsbedingungen, vom Ausschüttungstermin, von den Anteilsrückgaben und der Börsensituation beeinflusst. In der Regal werden Barreserven in Bankguthaben oder in Geldmarktpapieren angelegt.