Carry

Börsenlexikon

Wie nennt man die englische Form der Gewinnbeteiligung des Managements an Privat Equity Fonds?

Das versteht man unter Carry!

Carry ist ein englischer Begriff, der für eine Gewinnbeteiligung steht, die das Management von Beteiligungsgesellschaften wie Private Equity Fonds erhält. 

Was ist Carry?

Unter Carry versteht man eine Gewinnbeteiligung, die das Management von Beteiligungsgesellschaften erhält, wenn eine vorher festgelegte Mindestrendite überschritten wurde. Diese Mindestrendite wird auch Hurdle Rate genannt. Das Ziel von Carry ist es, das Management der Beteiligungsgesellschaften zu motivieren, möglichst hohe Renditen mit dem eingesetzten Kapital zu erzielen.

Bedeutung von Carry

Carry wird oft als eine Art Bonus für das Management einer Beteiligungsgesellschaft angesehen. Es ist eine Möglichkeit, das Management für seine Leistungen zu belohnen, wenn eine vorher festgelegte Mindestrendite überschritten wurde. Carry wird auch als "Performancegebühr" bezeichnet, da es das Ziel hat, das Management für seine Leistungen bei der Erzielung hoher Renditen zu belohnen.

Besteuerung von Carry

Wenn die Carry-Einkünfte als Vergütung für Leistungen bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft gewährt werden, sind diese als Einkünfte Selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 Nr. 40a EStG auszuweisen. In Verbindung mit § 3 Nr. 40a EStG muss dann nur ein Teil dieser Carry Einkünfte (Stand 2009: 60 %) versteuert werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Gewinnbeteiligung von einer vermögensverwaltenden Gesellschaft und nicht von einem Arbeitgeber gezahlt wird.

 

Mit dem englischen Begriff Carry wird eine Gewinnbeteiligung bezeichnet, die das Management eines Privat Equity Fonds oder einer anderen Beteiligungsgesellschaft erhält. Das Carry wird oft nur dann gewährt, wenn mit dem Kapital der Investoren eine vorher festgelegte Mindestrendite überschritten wurde. Diese Mindestrendite wird auch Hurdle Rute genannt. Durch das Carry sollen die Manager der Beteiligungsgesellschaft motiviert werden, möglichst hohe Renditen mit dem eingesetzten Kapital zu erzielen. Gelten die Carry Einkünfte als Vergütung, die für Leistungen bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft gewährt werden, sind diese als Einkünfte Selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 Nr. 40a EStG auszuweisen. In Verbindung mit § 3 Nr. 40a EStG muss dann nur ein Teil dieser Carry Einkünfte (Stand 2009: 60 %) versteuert werden.

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