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Depotgeschäft

Börsenlexikon

Was ist im Depotgeschäft eingeschlossen?

Zum Depotgeschäft gehören all die Tätigkeiten eines Kreditinstituts, die im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen, insbesondere von Effekten (Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentzertifikaten, Options- und Genussscheine) für Dritte stehen. Im Depotgeschäft eingeschlossen sind des Weiteren Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen, die Besorgung neuer Kuponbogen, die Einziehung ausgeloster Stücke und den Eintausch ausgeloster Stücke, die Bezugsrechtsausübung, die Stimmrechtsausübung. Zum Depotgeschäft gehört es auch die Kunden von besonderen Vorkommnissen in Kenntnis zu setzen, zum Beispiel über eine Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten.
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