Richten Sie Börsennews.de als Startseite ein
Legen Sie börsennews.de ganz einfach als Startseite fest.
Aktuelle News sowie Kurse der wichtigsten Aktienindizes, Aktien, Rohstoffe
und Währungen haben Sie mit börsennews.de als Startseite stets im Blick!
Jetzt auf börsennews.de vergleichen: Onlinebroker | Fondsdepots | Börsenbriefe | Tagesgeld | Kredite | Strom
Der Begriff EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für das Unternehmensergebnis vor Zinsen (Zinsertrag minus Zinsaufwand) und Steuern und ist eine häufig gebrauchte Zahl aus der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. EBIT wird auch als operatives Ergebnis bezeichnet und berücksichtigt alle Aufwendungen und Erträge vor dem Finanzergebnis, den Ertragssteuern und den außerordentlichen Positionen. Dies soll eine internationale Vergleichbarkeit ermöglichen, da Unterschiede in der Behandlung von Zinsen und Steuern nicht das Ergebnis stören. Der EBIT kann nach dem Gesamt- und nach dem Umsatzkostenverfahren folgendermaßen berechnet werden: Nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge / Materialaufwand / Personalaufwand / sonstige betriebliche Aufwendungen = EBITDA (Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation) / Abschreibungen auf Anlagevermögen = EBIT (Earnings Before Interests and Taxes). Nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB): Umsatzerlöse / Herstellungskosten = Bruttoergebnis vom Umsatz / Vertriebskosten / allgemeine Verwaltungskosten + sonstige betriebliche Erträge / sonstige betriebliche Aufwendungen = EBIT (Earnings Before Interests and Taxes). Alle Erträge und Aufwendungen sowohl im Umsatz- als auch im Gesamtkostenverfahren sind um periodenfremde und außergewöhnliche Bestandteile bereinigt.