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Der Fehlbetrag ergibt sich aus der Gewinn- und Verlust Rechnung (GuV) eines Unternehmens. Die GuV gehört zu den wichtigsten Teilen der Jahresabschlussrechnung. Darin werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und somit der unternehmerische Erfolg bewertet. Regeln zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Handelsgesetzbuch aufzufinden. Wird eine GuV nach IAS aufgestellt, sind die entsprechenden Regeln zu beachten. Wenn die Aufwendungen die Erträge in einer Geschäftsperiode überschreiten, wird von einem Fehlbetrag gesprochen. Der Fehlbetrag stellt also den negativen Gewinn bzw. den Verlust eines Unternehmens in einer Geschäftsperiode dar. Aus ihm lässt sich auch der Cash Flow eines Unternehmens ableiten. Dazu werden zum Fehlbetrag einfach die Abschreibungen addiert und eventuelle Zuschreibungen subtrahiert. Außerdem müssen noch die Rückstellungen berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Rückstellungen werden auf den Fehlbetrag addiert, während Verminderungen subtrahiert werden.