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Identitätsdiebstahl

Börsenlexikon
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Welche Delikte zählen zu dem Tatbestand des Identitätsdiebstahl?

Als Identitätsdiebstahl wird die widerrechtliche Beschaffung von Daten einer Person durch Dritte bezeichnet. Dabei stehen vor allem Daten, wie Geburtsort, Geburtsjahr, Anschrift, E-Mail Adresse oder gar Kreditkartennummern im Vordergrund. Durch den Identitätsdiebstahl können der betroffenen Person erhebliche Schäden drohen. So können durch den Diebstahl der Daten, insbesondere von Kontodaten, materielle Schäden entstehen. Dies ist der Fall, wenn Waren und Dienstleistungen auf Kosten des Opfers geordert werden. Auch kann der Ruf des Opfer durch den Identitätsdiebstahl geschädigt werden, beispielsweise wenn der Name des Opfers im Internet fälschlicherweise verwendet wird, um ihn in Misskredit zu bringen. Der Verkauf von persönlichen Daten an Dritte, ohne die Zustimmung der Person, ist eine weitere Form des Identitätsdiebstahls. Dabei werden die Daten des Opfers an Unternehmen verkauft, die daraus Profit ziehen möchten und beispielsweise unerwünschte Werbung verschicken.