Interessewahrend

Börsenlexikon

Nach welchen Grundsätzen muss eine Order ausgeführt werden, die als interessewahrend gekennzeichnet wurde?

Bei Wertpapieraufträgen mit überdurchschnittlich hohem Volumen im Präsenzhandel kann der Auftraggeber diese mit dem Orderzusatz interessewahrend kennzeichnen. Die dadurch entstehende IW Order (interessewahrend) muss jedoch nicht vom Skontroführer angenommen werden. Wird sie dennoch akzeptiert, verpflichtet sich der Skontroführer dazu, die Order nicht sofort vollständig abzuwickeln, sondern sie lediglich schrittweise auszuführen. Er handelt also vor allem im Anlegersinne interessewahrend, weil der Kurs bei vollständiger Abwicklung insbesondere in weniger liquiden Werten sehr stark steigen oder fallen würde.
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