Investmentgeschäft

Börsenlexikon
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Was genau ist ein Investmentgeschäft?

Das ehemalige Bankgeschäft wird mittlerweile als Investmentgeschäft bezeichnet (nach § 1 I Nr. 6 KWG). Investmentgeschäfte bestehen aus Investmentvermögen. Diese Vermögen sind Investmentvermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, welche durch Fondsanleger bereitgestellt und nach dem Grundsatz der Risikomischung angelegt werden. Das Vermögen aus dem Investmentgeschäft darf nur in Vermögensgegenständen angelegt werden, welche vom Investmentgesetz zugelassen werden. Sogenannte Investmentgeschäfte werden von Kapitalanlagegesellschaften getätigt, indem sie im Auftrag von Investoren deren Kapital nach dem Grundsatz der Risikostreuung verwalten und in Aktien, Derivate, Immobilien oder ähnliche Anlagen investieren. Die durch das Investmentgeschäft gebildeten Investmentfonds sind Sondervermögen, deren Anteile von den Anlegern jederzeit zurückgegeben werden können. Seit April 2000 ist für einige Investmentfonds auch der Handel an der Börse möglich.