Kapitalanlagebetrug

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Ab wann handelt es sich um Kapitalanlagebetrug?

Als Kapitalanlagebetrug wird die betrügerische Tätigkeit bezeichnet, bei der die Opfer auf Grund von Fehlinformationen ihren Anlagebetrag verlieren können. Dabei wird das Opfer meist durch hohe Renditeversprechungen per Post oder Telefon gelockt. Der § 264a des Strafgesetzbuch regelt den Kapitalbetrug genauer. Demnach gilt als Kapitalbetrug, wenn in Prospekten über die vermeintlich lukrative Kapitalanlage, falsche Angaben gemacht werden oder nachteilige Sachverhalte verschwiegen werden. Der Kapitalbetrug kann in diesem Fall mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.