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Windhundverfahren

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Beim Windhundverfahren handelt es sich um ein verwaltungsinternes angewandtes Auswahlverfahren, welches im genehmigungsbedürftigen Außenwirtschaftsverkehr (Außenwirtschaftsgesetz (AWG)), Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) benutzt wird. Dieses so genannte Windhundverfahren beinhaltet, dass die Genehmigungen in der Reihenfolge, in der die Anträge bei der Genehmigungsbehörde eingehen, bearbeitet und vorentschieden werden. Es ist rechtlich gesehen nicht unumstritten.
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