^24. Juli 2023

PRESSEMITTEILUNG

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement:

GAM Holding AG gibt Update zum Liontrust Angebot

* Liontrust Asset Management Plc ("Liontrust") hat bestätigt, dass ihr Angebot

"vollständig und endgültig" ist und nicht erhöht werden wird

* Liontrust hat die Hauptangebotsfrist um drei Tage bis zum 28. Juli 2023

verlängert und auf die Angebotsbedingung bezüglich des Ausstiegs von GAMs

Dritt-Fondsverwaltungsgeschäft Fund Management Services verzichtet ("FMS-

Exit-Bedingung")

* Als Reaktion auf das von Newgame vorgeschlagene, bedingte 17.5%-Angebot, das

am 18. Juli 2023 angekündigt wurde, haben die leitenden Fondsmanager von GAM

erneut schriftlich bekräftigt, dass sie das Liontrust Angebot, das ihrer

Meinung nach im besten Interesse der Kunden von GAM ist, nachdrücklich

unterstützen

* Die Geschäftstätigkeit von GAM und die Fortführung des Unternehmens sind nur

dann tragfähig, wenn das öffentliche Übernahmeangebot von Liontrust (das

"Liontrust Angebot") für erfolgreich erklärt wird

* Die kurzfristige Finanzierung und der detaillierte Geschäftsplan von

Liontrust sichern den Fortbestand von GAM, bieten den Kunden Stabilität und

eröffnen GAM-Aktionären einen Weg zur zukünftigen Wertgenerierung

* Im Gegensatz dazu gefährden das jüngste Vorhaben von Newgame und der

spekulative Charakter der Vorschläge die Zukunft von GAM

Liontrust hat bestätigt, dass es sein öffentliches Übernahmeangebot an die GAM-

Aktionäre nicht erhöhen wird. Liontrust hat heute einen zweiten ergänzenden

Angebotsprospekt veröffentlicht, in dem die Verlängerung der Hauptangebotsfrist

um drei Tage bis zum 28. Juli 2023, 16:00 Uhr MESZ, bekannt gegeben wird.

Darüber hinaus hat Liontrust auf die FMS-Exit-Bedingung verzichtet, nachdem GAM

endgültige Vereinbarungen zum Verkauf des FMS-Geschäfts in Luxemburg und der

Schweiz an die Carne Group getroffen hat.

Die dreitägige Fristverlängerung gibt den GAM-Aktionären mehr Zeit, ihre

Position zu überdenken, was unserer Meinung nach insbesondere für diejenigen

wichtig ist, die treuhänderische Verpflichtungen haben, um die Auswirkungen auf

den Fortbestand von GAM vollständig abzuwägen, falls nicht genügend Aktien

angedient werden. Wir sind der Überzeugung, dass die Aufhebung der FMS-Exit-

Bedingung ein weiterer zuversichtlicher Schritt ist und gehen davon aus, dass

unsere Aktionäre in den kritischen letzten Tagen der Hauptangebotsfrist die

Entscheidung treffen werden, ihre Aktien anzudienen.

Die leitenden Fondsmanager von GAM haben sich am 20. Juli 2023 schriftlich an

den Verwaltungsrat von GAM gewandt und nochmals bekräftigt, dass sie das

Liontrust Angebot nachdrücklich unterstützen. Sie sind davon überzeugt, dass es

im besten Interesse der GAM Kunden liegt. Die Bekräftigung geschah als direkte

Reaktion auf das von Newgame vorgeschlagene bedingte 17.5%-Angebot und die damit

verbundene Unsicherheit. Zudem unterstützen unsere Kunden weiterhin den

Zusammenschluss von GAM und Liontrust und die Stabilität, die das vergrösserte

Unternehmen bieten wird.

Das vorgeschlagene teilweise und bedingte Angebot von Newgame für 17.5% des

Aktienkapitals von GAM ist nur für einen kleinen Teil der von den GAM-Aktionären

gehaltenen Aktien relevant. Der Vorschlag enthält die höchst fragwürdige

Bedingung, dass Newgame die volle Kontrolle über den GAM-Verwaltungsrat erhält.

Ausserdem muss der Kontrollwechsel von verschiedenen Aufsichtsbehörden genehmigt

werden. Die Schweizerische Übernahmekommission wird prüfen und Stellung dazu

nehmen müssen, ob das vorgeschlagene Newgame-Angebot, die Bedingungen sowie die

damit verbundenen Fristen und die Finanzierung mit dem Schweizer Übernahmerecht

vereinbar sind. Der Zeitrahmen für eine allfällige Entscheidung der

Schweizerischen Übernahmekommission und allfällige Rekurse ist nicht bekannt.

Die Zukunft von GAM hängt von einer Umstrukturierung und einem tragfähigen

Geschäftsplan mit sofortiger und laufender Finanzierung ab. Das erfahrene

Managementteam von Liontrust hat eine umfassende Due-Diligence-Prüfung

durchgeführt, verfügt daher über tiefgreifende Kenntnisse von GAM und dessen

Herausforderungen und hat die Freisetzung von bedeutenden Synergien

identifiziert.

Wie am 17. Juli 2023 angekündigt, werden die von Liontrust zur Verfügung

gestellten Kredite derzeit zur Finanzierung des laufenden Betriebs von GAM

verwendet. Die laufenden Verluste des Unternehmens (die sich für das erste

Halbjahr 2023 auf CHF 23 Millionen belaufen dürften) erfordern jetzt und in der

Zukunft eine Finanzierung.

Die Vorschläge von Newgame gehen an den geschäftlichen Realitäten vorbei und

bieten keinen glaubwürdigen Weg in die Zukunft. Darüber hinaus stellt Newgame

nicht die erforderliche sofortige Finanzierung bereit und unterschätzt den

Umfang der für die Umstrukturierung und die Weiterführung des Unternehmens

erforderlichen Mittel erheblich. Liontrust ist die einzige realisierbare Option.

Der Verwaltungsrat von GAM empfiehlt das Liontrust Angebot weiterhin

nachdrücklich und fordert die Aktionäre auf, ihre Aktien anzudienen.

David Jacob, Präsident des Verwaltungsrats von GAM, sagte: «Als Präsident des

Verwaltungsrats von GAM fordere ich unsere Aktionärinnen und Aktionäre auf, ihre

Aktien im Rahmen des Liontrust Angebots anzudienen, um dem Unternehmen eine

Zukunft zu sichern und ihre Investition zu schützen.»

Bevorstehende Termine:

3. August 2023 Halbjahresergebnisse 2023

25. August 2023 Ausserordentliche Generalversammlung

19. Oktober 2023 Zwischenbericht für das dritte Quartal 2022

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Charles Naylor

Global Head of Communications and Investor Relations

T +44 7890 386 699

Media Relations

Ute Dehn Christen

T +41 58 426 31 36

Besuchen Sie uns auf: www.gam.com

Folgen Sie uns auf: Twitter und LinkedIn

GAM

GAM ist ein unabhängiger, in der Schweiz börsenkotierter Asset Manager. Die

verwalteten Vermögen beliefen sich per 30. Juni 2023 auf insgesamt CHF 68

Milliarden, wovon CHF 21.9 Milliarden auf das Investment Management und CHF

46.1 Milliarden auf das Fund Management Services entfallen. GAM verfügt über

eine globales Vertriebsnetz mit Niederlassungen in 14 Ländern und ist

geografisch breit aufgestellt mit Kunden auf fast allen Kontinenten. GAM hat

weltweit 3.500 Kunden, von denen ca. 2.700 in Europa ansässig sind. Der

Hauptsitz von GAM Investments befindet sich in Zürich. GAM Investments wurde

1983 gegründet und hat seinen Sitz an der Hardstrasse 201 in Zürich, 8037

Schweiz.

Liontrust

Liontrust ist ein unabhängiger, spezialisierter Asset Manager, der 1995

gegründet wurde, seit 1999 an der Londoner Börse kotiert und Mitglied des FTSE

250 ist. Liontrust hat seinen Hauptsitz in London mit weiteren Büros in

Edinburgh und Luxemburg. Das Unternehmen verfügte am 16. Juni 2023 über GBP

30.5 Milliarden verwaltete Vermögen. Liontrust ist bestrebt, Anlegern eine

bessere finanzielle Zukunft zu ermöglichen, indem es in eine Reihe von globalen

Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, nachhaltigen Anlagen und Multi-Asset-

Portfolios und -Fonds investiert.

Rechtliche Hinweise und Informationen

Kein Angebot

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich zu

Informationszwecken und stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum

Kauf, Verkauf, Umtausch oder zur Ausgabe von Namenaktien oder anderen

Wertpapieren der GAM Holding AG (GAM) oder der Liontrust Asset Management Plc

(Liontrust) dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen

Aufforderung, noch bilden sie die Grundlage für einen diesbezüglichen Vertrag

oder können als verlässlich angesehen werden. Diese Mitteilung ist nicht Teil

der Angebotsdokumentation (wie unten definiert) im Zusammenhang mit dem

Umtauschangebot von Liontrust Asset Management Plc für alle sich im Publikum

befindenden Namenaktien der GAM Holding AG (das "Angebot"). Die Bedingungen des

Angebots wurden und/oder werden in der Angebotsdokumentation (wie nachstehend

definiert) zum Angebot veröffentlicht. Den Aktionären der GAM Holding AG wird

dringend empfohlen, die Angebotsdokumentation (wie unten definiert) zu lesen,

die unter www.liontrust.co.uk/gam-acquisition (http://www.liontrust.co.uk/gam-

acquisition) verfügbar ist und/oder sein wird.

Angebotsrestriktionen / Certain Offer Restrictions

1. General

Die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung der Voranmeldung des Angebots,

des Angebotsprospekts, und anderer Materialien, die das Angebot betreffen (die

"Angebotsdokumentation"), und die Unterbreitung des Angebots können in

bestimmten Rechtsordnungen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Japan)

("Restricted Jurisdictions") gesetzlichen Beschränkungen unterliegen,

widerrechtlich sein, in anderer Weise anwendbares Recht verletzen oder Liontrust

oder eine ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften verpflichten,

irgendwelche Änderungen oder Anpassungen der Bestimmungen oder Bedingungen des

Angebots, ein zusätzliches Gesuch bei staatlichen, regulatorischen oder anderen

Behörden oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen.

Deshalb müssen Personen, welche die Angebotsdokumentation erhalten oder in deren

Besitz die Angebotsdokumentation auf andere Weise gelangt, sich über all diese

Restriktionen informieren und diese einhalten. Weder GAM noch Liontrust noch der

Empfänger akzeptieren oder übernehmen die Verantwortung oder Haftung für

jegliche Verletzungen solcher Restriktionen durch jegliche Personen. Das Angebot

wird weder direkt noch indirekt in einer oder in eine Restricted Jurisdiction

gemacht oder gemacht werden. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf solche

Restricted Jurisdictions auszudehnen. Die Angebotsdokumentation sollte nicht in

die Restricted Jurisdictions gesendet oder anderweitig vertrieben werden und das

Angebot kann nicht durch einen solchen Gebrauch, solche Mittel oder Instrumente

in oder aus den Restricted Jurisdictions angenommen werden. Entsprechend werden

keine Kopien der Angebotsdokumentation in oder aus einer Restricted Jurisdiction

versendet oder anderweitig vertrieben und dürfen nicht in oder aus einer

Restricted Jurisdiction oder an Custodians, Nominees und Trustees (in deren

Funktion als solche), welche Aktien für Personen in einer Restricted

Jurisdiction halten, versendet oder anderweitig vertrieben werden. Personen,

welche solche Dokumente erhalten (einschliesslich Custodians, Nominees und

Trustees), dürfen diese nicht in oder aus einer Restricted Jurisdiction

vertreiben. Jede geltend gemachte Annahme des Angebots, welche direkt oder

indirekt aus einer Verletzung dieser Restriktionen resultiert, ist ungültig. Es

wird nicht um den Kauf oder Verkauf von Aktien von oder an Personen, die in

Restricted Jurisdictions ansässig sind, geworben, und falls eine in einer

Restricted Jurisdiction ansässige Person Aktien als Antwort darauf andient,

behält sich Liontrust vor, die Annahme abzulehnen. Die Angebotsdokumentation

darf von niemandem zum Zweck der Werbung für Käufe oder Verkäufe von Aktien von

GAM ("GAM Aktien") oder Aktien von Liontrust ("Liontrust Aktien") durch

juristische oder natürliche Personen verwendet werden, die in einer Restricted

Jurisdiction wohnhaft oder inkorporiert sind. Jede Person, die ein

Annahmeformular im Zusammenhang mit dem Angebot abgibt, wird aufgefordert zu

bestätigen, dass: (i) sie das Angebot, die Angebotsdokumentation oder das

Annahmeformular oder sonstige Dokument betreffend das Angebot nicht in einer

Restricted Jurisdiction erhalten hat und kein solches Dokument in einer oder in

eine Restricted Jurisdiction gesendet, übermittelt oder anderweitig vertrieben

hat; (ii) sie weder direkt noch indirekt den Versand, die Mittel oder

Handelsinstrumente oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse einer

Restricted Jurisdiction im Zusammenhang mit dem Angebot genutzt hat; (iii) sie

sich nicht in einer Restricted Jurisdiction befindet oder befand, als sie die

Bedingungen des Angebots akzeptiert hat oder das Annahmeformular zurückgesandt

hat; und (iv) falls sie in einer fiduziarischen Funktion, Vermittlungsfunktion

oder anderen Funktion als Intermediär handelt, (a) sie entweder freies Ermessen

betreffend Investitionen in die vom Annahmeformular gedeckten Wertpapiere hat

oder (b) die Person, in deren Namen sie handelt, sich ausserhalb der Restricted

Jurisdictions befunden hat, als er oder sie die Person instruiert hat, das

Angebot anzunehmen.

Vorbehaltlich der anwendbaren wertpapierrechtlichen Gesetzen und Regularien

beabsichtigt die Anbieterin, ein "Vendor Placement" in Bezug auf das Angebot für

Inhaber von GAM Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika und jeder anderer

Jurisdiktionen in welcher das Angebot nicht durchgeführt wird, anzubieten oder

in denen nach alleinigem Ermessen von Liontrust ein Angebot von Wertpapieren an

eine solche Person die Einreichung einer Registrierungserklärung bei der United

States Securities and Exchange Commission (die "SEC") oder einer anderen

relevanten Aufsichtsbehörde erfordern würde oder die aus anderen Gründen nicht

zur Teilnahme an dem Angebot gemäss den anwendbaren Gesetzen oder Regularien

berechtigt sind. Dementsprechend beabsichtigt die Anbieterin das Angebot so zu

strukturieren, dass jeder dieser Inhaber den durchschnittlichen Nettobarerlöse

aus dem Verkauf der Liontrust Aktien erhält, auf die dieser ansonsten im Rahmen

des Angebots Anspruch hätte (eine solche Strukturierung ein "Vendor Placement"),

es sei denn ein solcher Inhaber gibt diejenigen Zusicherungen, Garantien und

Bestätigungen ab, die Liontrust verlangen kann, und Liontrust nach eigenem

Ermessen entscheidet, dass ein solcher Inhaber die Liontrust Aktien ohne

Einreichung einer Registrierungserklärung (registration statement) bei der SEC

oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten kann. Jeder Verkauf von

Liontrust Aktien im Rahmen eines Vendor Placements würde ausserhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika und jeglicher Restricted Jurisdictions im Rahmen

eines zentralisierten Verkaufsprozesses erfolgen und anfallenden Gebühren und

Kosten unterliegen.

2. United States of America

Shareholders of GAM Holding AG in the United States of America are advised that

the GAM Shares are not listed on a U.S. securities exchange and that GAM Holding

AG is not subject to the periodic reporting requirements of the U.S. Securities

Exchange Act of 1934, as amended (the "Exchange Act"), and is not required to,

and does not, file any reports with the U.S. Securities and Exchange Commission

thereunder.

The Liontrust Shares to be offered in exchange for GAM Shares pursuant to the

exchange offer of Liontrust Asset Management Plc for all publicly held

registered shares of GAM Holding AG (the "Offer") have not been and will not be

registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended ("U.S. Securities

Act"), nor under any law of any state of the United States of America, and may

not be offered, sold, resold or delivered, directly or indirectly, in or into

the United States of America, except pursuant to an exemption from the

registration requirements of the U.S. Securities Act and applicable state

securities laws. The pre-announcement of the Offer, the offer prospectus

relating to the Offer and any other materials relating to the Offer does not

constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any

securities in the United States of America. Liontrust Asset Management Plc will

not register or make a public offer of its securities, or otherwise conduct the

Offer, in the United States of America.

The securities referred to herein have not been and are not presently expected

to be listed on any US securities exchange or quoted on any inter-dealer

quotation system in the United States of America. None of GAM Holding AG or

Liontrust Asset Management Plc presently intends to take any action to

facilitate a market in such securities in the United States of America.

Neither the U.S. Securities and Exchange Commission, nor any U.S. state

securities commission, has approved or disapproved of the securities to be

offered in exchange for GAM Shares pursuant to the Offer or any related

transaction or determined if the information contained herein or in any offering

circular to be prepared in connection with the Offer is accurate or complete.

Any representation to the contrary is a criminal offense in the U.S.

As used herein, "United States of America", "U.S." or "US" means the United

States of America, its territories and possessions (including Puerto Rico, the

U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island and the Northern Mariana

Islands), any state of the United States of America and the District of

Columbia.

3. United Kingdom

The Offer is only being made within the United Kingdom pursuant to an exemption

under Regulation (EU) 2017/1129 as it forms part of domestic law by virtue of

the European Union (Withdrawal) Act 2018 (as amended and together with any

applicable adopting or amending measures in the United Kingdom, the "UK

Prospectus Regulation") from the requirement to publish a prospectus that has

been approved by the UK Financial Conduct Authority and published in accordance

with the UK Prospectus Regulation.

4. European Economic Area

The Offer is only being made within the European Economic Area ("EEA") pursuant

to an exemption under Regulation (EU) 2017/1129 (as amended and together with

any applicable adopting or amending measures in any relevant member state of the

EEA, the "Prospectus Regulation"), from the requirement to publish a prospectus

that has been approved by the competent authority in that relevant member state

and published in accordance with the Prospectus Regulation or, where

appropriate, approved in another relevant member state and notified to the

competent authority in that relevant member state, all in accordance with the

Prospectus Regulation.

5. Japan

The Offer is not addressed to shareholders of GAM Holding AG whose place of

residence, seat or habitual abode is in Japan, and such shareholders may not

accept the offer.

Reference is made to the offer prospectus for the full offer restrictions.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Mitteilung enthält Aussagen, oder kann Aussagen enthalten, die

zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Wörter wie "erwarten", "antizipieren",

"beabsichtigen", "planen", "glauben", "suchen", "sehen", "werden", "würden",

"könnten", "zielen" und ähnliche Ausdrücke und Variationen oder Negative dieser

Wörter identifizieren diese Aussagen, oder können diese Aussagen identifizieren,

als zukunftsgerichtete Aussagen.

Solche Aussagen in dieser Mitteilung gelten nur zum Zeitpunkt der

Veröffentlichung und beruhen auf Annahmen und Eventualitäten, die sich ohne

Vorankündigung ändern können, ebenso wie Aussagen über Markt- und

Branchentrends, Prognosen, Richtlinien und Schätzungen. Alle zukunftsgerichteten

Aussagen in dieser Mitteilung sind keine Hinweise, Garantien, Zusicherungen oder

Vorhersagen zukünftiger Leistungen und beinhalten bekannte und unbekannte

Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, von denen viele ausserhalb der

Kontrolle der Person liegen, die solche Aussagen macht, ihrer verbundenen

Unternehmen und ihrer und deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter,

Vertreter und Berater, und sie können erhebliche Elemente subjektiver

Beurteilung und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beinhalten, die

richtig oder falsch sein können und dazu führen können, dass die tatsächlichen

Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder

implizierten abweichen. Es wird dringend davor gewarnt, sich in unangemessener

Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, und niemand akzeptiert oder

übernimmt irgendeine Haftung im Zusammenhang mit diesen Aussagen.

Diese Mitteilung ist keine Finanzprodukt- oder Anlageberatung, keine Empfehlung

zum Erwerb, Umtausch oder zur Veräusserung von Wertpapieren und keine

Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie wurde ohne Berücksichtigung der

Ziele, der rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Situation und Bedürfnisse

von Einzelpersonen erstellt. Bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten

Einzelpersonen die Angemessenheit der Informationen im Hinblick auf ihre eigenen

Ziele, ihre rechtliche, finanzielle und steuerliche Situation und ihre

Bedürfnisse prüfen und sich entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und

ihrer Rechtsprechung rechtlich, steuerlich und anderweitig beraten lassen.

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