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Original-Research: Vectron Systems AG - von GBC AG

Einstufung von GBC AG zu Vectron Systems AG

Unternehmen: Vectron Systems AG

ISIN: DE000A0KEXC7

Anlass der Studie: Research Note

Empfehlung: Kaufen

Kursziel: 10,00 EUR

Kursziel auf Sicht von: 31.12.2024

Letzte Ratingänderung:

Analyst: Cosmin Filker, Matthias Greiffenberger

1.HJ 2023: "Auf gutem Weg": Umsatz im Rahmen der Erwartungen; EBITDA

klettert deutlich an; GBC-Prognosen erhöht; Kursziel auf 10,00 EUR (bisher:

9,40 EUR) angehoben; Rating: KAUFEN

 

Die ersten sechs Monate 2023 standen bei der Vectron AG im Zeichen der

Konsolidierung der per 01.01.2023 erworbenen acardo group AG. Dabei haben

die erstmals konsolidierten acardo-Umsätze wesentlich zum starken

Umsatzanstieg um 47,6 % auf 18,53 Mio. EUR (VJ: 12,56 Mio. EUR) beigetragen.

Während die Umsätze des Segments Kassensysteme (Vectron) organisch um 4,6 %

auf 13,13 Mio. EUR (VJ: 12,56 Mio. EUR) gesteigert wurden, wurden im

Couponing-Segment (acardo) erstmals Umsatzerlöse in Höhe von 5,40 Mio. EUR

erwirtschaftet.

 

Mit einem EBITDA in Höhe von 1,66 Mio. EUR (VJ: -0,54 Mio. EUR) ist der

Vectron-Konzern in die Gewinnzone zurückgekehrt. Die neu erworbene acardo

group AG hat dabei mit einem EBITDA in Höhe von 1,35 Mio. EUR den größten

Ergebnisbeitrag geleistet und liegt damit im Rahmen der

Management-Erwartungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass der Erwerb der acardo

group AG bereits frühzeitig eine nachhaltig positive Auswirkung auf das

Rentabilitätsbild des Vectron-Konzerns hat. 

 

Mit einem EBITDA in Höhe von 1,66 Mio. EUR (VJ: -0,54 Mio. EUR) ist der

Vectron-Konzern in die Gewinnzone zurückgekehrt. Die neu erworbene acardo

group AG hat dabei mit einem EBITDA in Höhe von 1,35 Mio. EUR den größten

Ergebnisbeitrag geleistet und liegt damit im Rahmen der

Management-Erwartungen. Gleichzeitig zeigt sich, dass der Erwerb der acardo

group AG bereits frühzeitig eine nachhaltig positive Auswirkung auf das

Rentabilitätsbild des Vectron-Konzerns hat. 

 

Das Vectron-Management hat mit der Veröffentlichung des Habjahresberichtes

2023 die im März 2023 veröffentlichte Guidance bestätigt. Demnach wird für

das laufende Geschäftsjahr 2023 weiterhin mit einem Umsatz in Höhe von 36,0

bis 37,8 Mio. EUR und mit einem EBITDA in Höhe von 1,3 bis 2,2 Mio. EUR

gerechnet. Für das kommende Geschäftsjahr 2024 werden unverändert

Umsatzerlöse in Höhe von 41,0 bis 45,5 Mio. EUR und ein EBITDA in Höhe von

4,0 bis 6,2 Mio. EUR und für 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 48,8 bis 54,2 Mio.

EUR und ein EBITDA in Höhe von 7,3 bis 9,7 Mio. EUR in Aussicht gestellt.

Während die Halbjahres-Umsätze im Rahmen der Erwartungen liegen, ist der

EBITDA-Anstieg überraschend stark ausgefallen.

 

Auch wenn ein Teil des bisher erreichten Halbjahres-EBITDA in Höhe von 1,66

Mio. EUR von Sondereffekten in Höhe von rund 0,50 Mio. EUR beeinflusst war,

stufen wir die bestätigte Unternehmens-Guidance als konservativ ein. Diese

dürfte jedoch auch den Umstand berücksichtigten, wonach im zweiten Halbjahr

2023 keine positive Ergebnisbeeinflussung mehr aus Sondererträgen vorliegen

dürfte. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der

Vectron-Vorstand, vor dem Hintergrund der für die Gastronomiebranche

anstehenden Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 %, bewusst vorsichtig

agiert. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz, aktuell

bis zum 31.12.2023 befristet, auf 7 % abgesenkt.  Eine Erhöhung des

Mehrwertsteuersatzes könnte die Investitionsbereitschaft in der

Gastronomiebranche dämpfen. Zudem stellt die aktuelle Konjunkturentwicklung

in Deutschland ein Risikofaktor für das zweite Halbjahr 2023 dar.

 

Wir sind dennoch ein wenig optimistischer und heben unsere EBITDA-Prognose,

angesichts der guten Halbjahresentwicklung, auf 2,54 Mio. EUR (bisherige

Prognose: 1,82 Mio. EUR) an. Darin ist ein fortgesetzter Anstieg der

wiederkehrenden Digitalumsätze enthalten, die einerseits vom Basiseffekt

(höhere Anzahl an Verträgen) sowie andererseits vom steigenden

Transaktionsvolumen profitieren sollten. Die für das zweite Halbjahr

anstehende Einführung weiterer Digital-Module sollte zudem den Anstieg der

wiederkehrenden Umsätze forcieren.

 

In unserer EBIT-Prognose für das laufende und für die kommenden

Geschäftsjahre berücksichtigen wir die, nach der erstmaligen

Vollkonsolidierung der acardo-Vermögenswerte, notwendigen

PPA-Abschreibungen. Unseren Schätzungen zur Folge sollten diese zu einem

Anstieg der Abschreibungen in Höhe von jährlich rund 2,0 Mio. EUR führen.

Daher dürfte das EBIT, trotz angehobener EBITDA-Prognose, niedriger als

bislang ausfallen. Bereinigt um die PPA-Abschreibungen erwarten wir jedoch

für 2023 ein EBIT in Höhe von 1,04 Mio. EUR (bisherige Prognose: 0,32 Mio.

EUR). Für die kommenden beiden Geschäftsjahre behalten wir sowohl die Umsatz-

als auch die Ergebnisschätzungen (EBITDA; EBIT vor PPA) unverändert bei.

Allerdings sollten die PPA-Abschreibungen das EBIT "as reported" und das

Nachsteuerergebnis negativ beeinflussen. 

 

Da die höheren PPA-Abschreibungen nicht liquiditätswirksam sind, haben

diese keine Auswirkung auf das Ergebnis des DCF-Bewertungsmodells. Aufgrund

der Prognoseanhebung für das laufende Geschäftsjahr sowie des turnusmäßigen

Roll-Over-Effekts heben wir das Kursziel auf 10,00 EUR (bisher: 9,40 EUR) an.

Wir vergeben unverändert das Rating KAUFEN.

 

 

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:

http://www.more-ir.de/d/27743.pdf

Kontakt für Rückfragen

GBC AG

Halderstraße 27

86150 Augsburg

0821 / 241133 0

research@gbc-ag.de

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Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,6a,7,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter:

http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung

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Datum (Zeitpunkt) Fertigstellung: 13.09.23 (15:02 Uhr)

Datum (Zeitpunkt) erste Weitergabe: 14.09.23 (09:00 Uhr)

-übermittelt durch die EQS Group AG.-

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.

Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung

oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

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