HAMM/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Fall einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone muss zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Darauf weist das Oberlandesgericht in Hamm hin. Laut einer am Donnerstag verschickten Mitteilung sei zwar das OLG in erster Instanz für die Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen zuständig. Der vzbv habe gleichzeitig auch ein Unternehmen der Vodafone-Gruppe in Bayern verklagt.

Das Gesetz sehe in so einem Fall die Festlegung auf eine einheitliche Zuständigkeit vor. Nach Angaben des OLG soll darüber bis Anfang des Jahres 2024 entschieden werden.

Verbraucherschützer verklagen den Telekommunikationsanbieter Vodafone wegen Preiserhöhungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale waren diese nicht zulässig. Vodafone hatte im April damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro pro Monat anzuheben. Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben.

Laut Hinweis des OLG können sich Verbraucher nicht direkt an der Klage beteiligen, sondern müssen sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in ein Klageregister eintragen. Das wird aber erst möglich sein, wenn entschieden ist, welches Gericht zuständig ist./lic/DP/mis