EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

15.04.2024 / 16:06 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 15.04 2024
Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 11. April 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wurden insgesamt 703.041 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 25. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
    
Datum Gesamtzahl der Aktien (Stück) Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
11.04.2024 340.367 21,3568 7.269.154
12.04.2024 362.674 21,2852 7.719.586
Gesamt 703.041 21,3210 14.988.740


Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 25. März 2024 bis einschließlich
12. April 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.463.741 Aktien.


Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.

 


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140
53113 Bonn
Deutschland
Internet: www.telekom.com

 
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1880807  15.04.2024 CET/CEST

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