Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Stuttgart
ISIN: DE000PAG9113 / WKN: PAG911 (Vorzugsaktie) ISIN: DE000PAG3561 / WKN: PAG356 (Stammaktie)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024
Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft,
die am
Freitag, dem 7. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)
als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für unsere Aktionäre und deren Bevollmächtigte
mit Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen. Das InvestorPortal steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zur Verfügung (siehe näher im Abschnitt III.4.). Die Aktionäre können ihre Rechte wie im Abschnitt III. dieser Einladung im
Einzelnen beschrieben über das InvestorPortal ausüben.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes („AktG") ist die Porsche Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Ordentliche Hauptversammlung 2024
Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
(EU-DVO)
Art der Angabe
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Beschreibung
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A. Inhalt der Mitteilung
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1.
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Eindeutige Kennung des Ereignisses |
a19f76b024ecee11b53100505696f23c |
2.
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Art der Mitteilung |
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung [Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM] |
B. Angaben zum Emittenten
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1.
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ISIN |
DE000PAG9113 (Vorzugsaktie) DE000PAG3561 (Stammaktie)
|
2.
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Name des Emittenten |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft |
C. Angaben zur Hauptversammlung
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1.
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Datum der Hauptversammlung |
7. Juni 2024 [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240607] |
2.
|
Uhrzeit der Hauptversammlung |
10:00 Uhr (MESZ) [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC] |
3.
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Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) [Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET] |
4.
|
Ort der Hauptversammlung |
URL zum zugangsgeschützten InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung mit Bild und Ton sowie
zur Ausübung von Aktionärsrechten (für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte):
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/ Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG: Porsche Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart.
|
5.
|
Aufzeichnungsdatum |
16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG, § 20 Absatz 2 Satz 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen. [Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240516, 22:00 Uhr UTC] |
6.
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Uniform Resource Locator (URL) |
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/ |
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212):
Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angaben der Fristen
für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite einsehbar:
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, jeweils
zum 31. Dezember 2023, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 28. Februar 2024 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem im festgestellten Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 3.420.104.286,61 jeweils einen Teilbetrag
von
a) |
EUR 1.047.650.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,30 je dividendenberechtigter Stammaktie,
|
b) |
EUR 1.052.205.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,31 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie sowie
|
c) |
EUR 1.320.249.286,61 zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
|
zu verwenden.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag und somit am 12. Juni 2024 fällig.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete
Einlagen) der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Konzernzwischenabschlüssen und Konzernzwischenlageberichten
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart,
a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie
|
b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des (verkürzten) Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts des
ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2024
|
zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeit beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
§ 120a Absatz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung,
mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder
des Vorstands beschließt.
Die Hauptversammlung hat das vom Aufsichtsrat am 14. September 2022 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
am 28. Juni 2023 einstimmig gebilligt.
Der Aufsichtsrat überprüft die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig und hat im Zuge dessen
am 15. September 2023 Anpassungen beschlossen. Mit der Anpassung wird insbesondere im Short Term Incentive (STI) das bisherige
finanzielle Erfolgsziel Kapitalrendite (ROI) durch das finanzielle Erfolgsziel Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) ersetzt und
als weiteres ESG-Ziel die Mitarbeiterzufriedenheit ergänzt.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder in der vom Aufsichtsrat durch Beschluss vom 15. September 2023 geänderten
Fassung (nachfolgend auch „Vergütungssystem“) gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.
Das Vergütungssystem ist in dem nachfolgenden Abschnitt II.1. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ dargestellt. Das Vergütungssystem
ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem zu billigen.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 AktG einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 AktG zur
Billigung vorgelegt wird.
Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht nach § 162 Absatz 3 AktG dahingehend geprüft, ob der Vergütungsbericht alle
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung
durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist in dem nachfolgenden Abschnitt II.2. „Weitere
Informationen zur Tagesordnung“ wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten aller zehn derzeit amtierenden Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat enden mit Beendigung der Hauptversammlung
am 7. Juni 2024, weshalb Neuwahlen erforderlich sind. Sämtliche derzeitigen Anteilseignervertreter haben mitgeteilt, für eine
weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
Gemäß §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai
1976 (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus zwanzig Mitgliedern, von denen
zehn Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern nach Maßgabe der Bestimmungen des MitbestG gewählt
werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also jeweils aus
mindestens sechs Frauen und sechs Männern) zusammen. Weder die Seite der Anteilseigner- noch die Seite der Arbeitnehmervertreter
hat gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Gesamterfüllung widersprochen.
Zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wurden mit Wirkung ab Beendigung der am 7. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung fünf Frauen und fünf Männer gewählt. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden
dem Aufsichtsrat damit insgesamt acht Frauen und zwölf Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, vor,
8.1 |
Dr. Wolfgang Porsche, Salzburg (Österreich), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
und der Porsche Automobil Holding SE, Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft,
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8.2 |
Dr. Arno Antlitz, Braunschweig, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich Finanzen
und Operatives Geschäft,
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8.3 |
Dr. Christian Dahlheim, Braunschweig, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG,
|
8.4 |
Micaela le Divelec Lemmi, Florenz (Italien), nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group und nicht-exekutives
Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton S.p.A.,
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8.5 |
Dr. Hans Michel Piëch, Wien (Österreich), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE
und Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der
AUDI Aktiengesellschaft,
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8.6 |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft,
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8.7 |
Hans Dieter Pötsch, Wolfsburg, Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Volkswagen Aktiengesellschaft,
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8.8 |
Melissa Di Donato Roos, Ascot (Vereinigtes Königreich), Chair & Chief Executive Officer der Kyriba Corp.,
|
8.9 |
Dr. Hans Peter Schützinger, Salzburg (Österreich), Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH und
|
8.10 |
Hauke Stars, Königstein im Taunus, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT,
|
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl der unter Ziffer 8.1 bis Ziffer 8.10 genannten Personen erfolgt jeweils
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt demnach
jeweils bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das
im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
In dem nachfolgenden Abschnitt II.3. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ sind Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten
Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat.
Zudem werden in Abschnitt II.3. die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz
1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.
Die Lebensläufe der Kandidaten sowie weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich.
|
II. Weitere Informationen zur Tagesordnung
1. |
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Tagesordnungspunkt 6)
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder in der durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. September 2023 geänderten
Fassung hat folgenden Inhalt:
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A. |
GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER PORSCHE AG
„Eine Marke für Menschen, die ihren Träumen folgen“. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“ oder „Gesellschaft“) fokussiert sich auf qualitativ hochwertige und exklusive Produkte, Elektromobilität und Nachhaltigkeit. Der Sportwagenhersteller
überträgt seine Historie und seine Motorsport-DNA in die Zukunft und definiert so den Begriff des modernen Luxus neu. Porsche
ist eine globale und ikonische Marke. Mit Leidenschaft für Design, Performance und höchste Qualität.
Die Porsche AG hat ihre strategischen Ziele übergeordnet entlang der vier Stakeholder-Dimensionen Kunden, Gesellschaft, Mitarbeiter
und Investoren definiert. Den Zielen folgend hat das Unternehmen den Anspruch, in der Markenwahrnehmung weltweit eine herausragende
Position im automobilen Luxussegment einzunehmen und seine Kunden in besonderem Maße zu begeistern. Dabei steht die Nachhaltigkeit
noch stärker im Fokus. Die Ambition des Unternehmens ist es, im Jahr 2030 über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bilanziell
CO2-neutral zu sein, einschließlich einer bilanziell CO2-neutralen Nutzungsphase für neue Battery Electric Vehicle-Modelle. Porsche stellt sich auch den finanziellen Herausforderungen
der Transformation. Das Unternehmen investiert umfassend, unter anderem in Nachhaltigkeit, Innovation, Digitalisierung und
in Weiterbildung.
Die strategischen Ziele der Porsche AG werden durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der
Porsche AG, insbesondere hinsichtlich der Auswahl der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien, gezielt unterstützt.
Der Short Term Incentive (Jahresbonus, „STI“) ist an den finanziellen Erfolgszielen Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile und der Operativen Umsatzrendite (ROS) Porsche AG Konzern sowie an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social und Governance, „ESG-Ziele“) ausgerichtet. Die finanziellen Erfolgsziele fördern das strategische Ziel einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Die Porsche
AG übernimmt Verantwortung, daher sind relevante ESG-Ziele wie die Dekarbonisierung, Geschlechterquote, Mitarbeiterzufriedenheit
und die Kundenzufriedenheit sowie ein Governance Faktor als messbare Ziele berücksichtigt, die gleichzeitig in der Unternehmensstrategie
der Porsche AG verankert sind. Damit leistet das Vergütungssystem einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige und langfristig
erfolgreiche Unternehmensentwicklung sowie eine Steigerung des Unternehmenswertes des Porsche AG Konzerns.
Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristig erfolgreichen Entwicklung des Porsche AG Konzerns auszurichten,
nimmt die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, „LTI“) einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein. Der LTI wird in Form eines virtuellen Performance Share Plans mit
vierjähriger Performance-Periode gewährt. Finanzielles Erfolgsziel ist das Ergebnis je Vorzugsaktie der Porsche AG (Earnings
per Share, „EPS“) während der Performance-Periode. Daneben hängt der Auszahlungsbetrag von der Entwicklung des Aktienkurses und der ausgeschütteten
Dividenden der Vorzugsaktie der Porsche AG während der Performance-Periode ab. Das finanzielle Erfolgsziel EPS in Verbindung
mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung
der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Da es sich beim EPS
um eine wichtige Kennzahl der Aktienbewertung handelt, werden auch die Interessen der Investoren einbezogen.
Das Vergütungssystem dient als zentrales Steuerungselement, um die Vorstandsvergütung mit den Interessen der Aktionäre und
weiterer Stakeholder in Einklang zu bringen und setzt wichtige Anreize für die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Das Bestreben,
die erfolgreiche Entwicklung des Porsche AG Konzerns gemeinschaftlich und als Team voranzutreiben, ist tief in der Kultur
der Porsche AG verankert. Um diese besondere Kultur zu unterstützen und weiter zu stärken, achten Vorstand und Aufsichtsrat
in enger Zusammenarbeit darauf, dass die der variablen Vergütung zugrundeliegenden Leistungskriterien und Ziele auch für die
Führungsebenen unterhalb des Vorstands Anwendung finden.
Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat erstmals am 14. September 2022 ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Porsche
AG nach den Vorgaben des § 87a AktG beschlossen, welches die Hauptversammlung am 28. Juni 2023 mit 100 % der abgegebenen Stimmen
gebilligt hat. Der Aufsichtsrat überprüft die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig. Dabei
berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Entwicklung der Vergütung der Unternehmen der Peer Group und anderer DAX-Unternehmen
sowie die Empfehlungen von Investoren. Der Aufsichtsrat hat am 15. September 2023 beschlossen, das Vergütungssystem mit Wirkung
ab dem 1. Januar 2024 anzupassen. Mit der Anpassung wird insbesondere im STI das bisherige finanzielle Erfolgsziel Kapitalrendite
(ROI) ersetzt durch das finanzielle Erfolgsziel NCF Marge und als weiteres ESG-Ziel die Mitarbeiterzufriedenheit ergänzt.
Die NCF Marge ist eine zentrale Steuerungsgröße, um die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Interessen des Kapitalmarkts
in Einklang zu bringen. Durch die Ergänzung der Mitarbeiterzufriedenheit werden Nachhaltigkeitsaspekte noch breiter berücksichtigt
und der Mensch wird noch stärker in den Mittelpunkt des Handelns der Porsche AG gerückt. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit
sichert auch weiterhin die Führungsrolle der Porsche AG im „war for talents“.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Porsche AG ist klar und verständlich. Es entspricht den Vorgaben des
Aktiengesetzes und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 27. Juni 2022
in Kraft getretenen Fassung.
Das angepasste Vergütungssystem gilt ab dem 1. Januar 2024 für sämtliche Vorstandsmitglieder der Porsche AG.
|
B. |
DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN
|
I. |
Vergütungsbestandteile
|
1. |
Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Feste Bestandteile der Vergütung der
Vorstandsmitglieder sind das monatliche Grundgehalt, Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile
sind der STI mit einem einjährigen Bemessungszeitraum und der LTI als virtueller Performance Share Plan mit einem vierjährigen
Bemessungszeitraum. Daneben wurde den Vorstandsmitgliedern für den erfolgreichen Börsengang der Porsche AG einmalig ein IPO-Bonus
zugesagt.
Vergütungsbestandteil
|
Bemessungsgrundlage / Parameter
|
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
jeweils zum Monatsende |
Nebenleistungen
|
Übliche Nebenleistungen, unter anderem: |
- |
ein Fahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch zur privaten Nutzung; Übernahme der Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Porsche
AG
|
- |
Anspruch auf zwei Leasingfahrzeuge
|
- |
Sachbezugspauschale
|
- |
Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung
|
- |
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
|
- |
Versicherungen (Unfall-, Reisegepäck-, D&O-Versicherung)
|
- |
Sicherheitsmaßnahmen
|
|
Betriebliche Altersversorgung (bAV) |
Beitragsorientierte Versorgungszusage mit jährlichem Versorgungsaufwand in Höhe von 40% des Jahresgrundgehalts ab Verlängerung
der Bestellung und für Neueintritte
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
Short Term Incentive (STI)
|
Plantyp: |
Zielbonus |
Begrenzung: |
180 % des Zielbetrags |
Leistungskriterien: |
- |
Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile (50 %)
|
- |
Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (50 %)
|
- |
ESG-Ziele (Multiplikator 0,63-1,43)
|
|
Bemessungszeitraum: |
Jeweiliges Geschäftsjahr |
Auszahlung: |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres |
Long Term Incentive (LTI)
|
Plantyp: |
Virtueller Performance Share Plan |
Begrenzung: |
200 % des Zielbetrags |
Leistungskriterium: |
EPS (100 %) des Porsche AG Konzerns |
Performance-Periode: |
Vier Jahre vorwärtsgerichtet |
Auszahlung: |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Porsche AG des letzten Jahres der Performance-Periode |
Sonstige Leistungen
|
IPO-Bonus |
|
In Form virtueller Shares mit Laufzeit von ein bis drei Jahren seit IPO |
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder |
|
- |
Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
|
- |
Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem wesentlichen Standortwechsel
|
|
Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems die konkrete Ziel-Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds fest.
Die festgelegte Ziel-Gesamtvergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds
sowie zur Lage des Unternehmens und übersteigt die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe. Die Ziel-Gesamtvergütung
besteht aus der Summe der für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile. Zur Gesamtvergütung gehören das Grundgehalt,
der STI und der LTI sowie die Nebenleistungen und der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung. Bei STI und LTI wird
jeweils der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile in Bezug auf die
Ziel-Gesamtvergütung.
|
Feste Vergütung
|
Variable Vergütung
|
|
(Grundgehalt + Nebenleistungen + betr. Altersversorgung)
|
STI
|
LTI
|
Vorsitzender des Vorstands / Mitglieder des Vorstands |
30 - 45 |
20 - 30 |
30 - 45 |
Beim Vorsitzenden des Vorstands liegt zum 1. Januar 2024 der Anteil der festen Vergütung (Grundgehalt und Aufwendungen zur
betrieblichen Altersversorgung) bei ungefähr 36 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr
64 % der Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 26 % und
der Anteil des LTI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 38 %.
Bei den übrigen Mitgliedern des Vorstands liegt zum 1. Januar 2024 der Anteil der festen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen
und Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung) bei ungefähr 38 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen
Vergütung bei ungefähr 62 % der Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung
bei ungefähr 25 % und der Anteil des LTI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 37 %.
Die genannten Anteile können für künftige Geschäftsjahre abweichen. Eine solche Abweichung kann sich z.B. ergeben aufgrund
von Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder nach Ziffer 4 oder der Entwicklung des Aufwands der Nebenleistungen
und der betrieblichen Altersversorgung.
|
2. |
Feste Vergütungsbestandteile
|
2.1 |
Grundgehalt
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein Grundgehalt in zwölf gleichen Raten, die jeweils zum Monatsende ausgezahlt werden.
|
2.2 |
Betriebliche Altersversorgung
Die Porsche AG kann neu in den Vorstand berufenen Vorstandsmitgliedern sowie solchen, deren Verträge verlängert werden, ab
dem Zeitpunkt der Verlängerung eine beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs-
und Hinterbliebenenleistungen gewähren, die durch ein Contractual Trust Arrangement finanziert wird. Daneben können Vorstandsmitgliedern
zusätzlich Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung und den Todesfall zugesagt werden. Die zugesagten Altersleistungen
können ab Vollendung des 67. Lebensjahres bezogen werden; ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist eine vorgezogene Inanspruchnahme
möglich. Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des jeweiligen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalts.
Die Porsche AG ermöglicht den Vorstandsmitgliedern darüber hinaus die Teilnahme an der für Arbeitnehmer vorgesehenen zusätzlichen
arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung („Deferred Compensation“). Die Vorstandsmitglieder können in jedem Geschäftsjahr eine Entgeltumwandlung eines Teils ihrer variablen Vergütungsbestandteile
beantragen, maximal jedoch EUR 1.000.000 pro Geschäftsjahr. Die Porsche AG verzinst das umgewandelte Entgelt mit derzeit 3%.
Vor Einführung des Vergütungssystems bereits umgewandelte Vergütungsbestandteile werden mit dem zum jeweiligen Umwandlungszeitpunkt
vorgesehenen Zinssatz verzinst. Im Fall einer Änderung der Verzinsung für die Arbeitnehmer gilt der neue Zinssatz für die
Vorstandsmitglieder nur dann, wenn der Aufsichtsrat der Änderung zustimmt.
|
2.3 |
Nebenleistungen
Die Porsche AG gewährt den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen, deren Umfang sich im Einzelnen nach der jeweiligen Beschlussfassung
des Aufsichtsrats richtet. Die Vorstandsmitglieder erhalten derzeit zum Beispiel ein Dienstfahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch
zur privaten Nutzung (Übernahme des geldwerten Vorteils durch die Gesellschaft), zwei Leasingfahrzeuge, einen Zuschuss zur
Kranken- und Pflegeversicherung, Sicherheitsmaßnahmen (falls erforderlich), Vorsorgeuntersuchungen sowie Beiträge zu einer
Gruppen-Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und D&O Versicherung. Ihnen wird zudem eine Sachbezugspauschale gewährt.
Bei Auslandssachverhalten können zudem steuerliche Nachteile ausgeglichen werden. Abweichend davon erhält der Vorsitzende
des Vorstands aktuell keine Nebenleistungen von der Porsche AG. Er erhält ausschließlich Nebenleistungen von der Volkswagen
AG gemäß dem Nebenleistungskatalog für Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG.
|
3. |
Variable Vergütungsbestandteile
Im Folgenden werden die variablen Vergütungsbestandteile detailliert beschrieben. Es wird verdeutlicht, welcher Zusammenhang
zwischen der Erreichung der Leistungskriterien und den Auszahlungsbeträgen aus der variablen Vergütung besteht. Ferner wird
erläutert, in welcher Form und wann die Vorstandsmitglieder über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen können.
|
3.1 |
Short Term Incentive (STI)
Der STI ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. Maßgeblich für die Bemessung der Zielerreichung
ist zum einen die Entwicklung der finanziellen Erfolgsziele Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile und Operative
Umsatzrendite Porsche AG Konzern (zusammen die „finanziellen Teilziele“). Zum anderen hängt der STI ab von der Entwicklung von Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment,
Social and Governance), die über einen multiplikativen Faktor berücksichtigt werden („ESG-Faktor“).
|
3.1.1 |
Finanzielle Teilziele
Die finanziellen Teilziele Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile und Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern
werden jeweils mit 50 % gewichtet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Gewichtung der finanziellen Teilziele für künftige
Geschäftsjahre nach billigem Ermessen anzupassen.
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele fest. Dabei legt der Aufsichtsrat fest:
• |
Für die Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile (NCF Marge):
- |
einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht,
|
- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht,
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 200 % entspricht.
|
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• |
Für die Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS):
- |
einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht,
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- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht,
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 200 % entspricht.
|
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Werte zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.
Der Aufsichtsrat kann den tatsächlich errechneten Teilzielerreichungsgrad des Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche
AG Segment Automobile nach billigem Ermessen in begründeten Ausnahmefällen anpassen, um eine leistungsgerechte Bewertung des
Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile sicherzustellen. Die Anpassung kann zu einer Erhöhung
oder zu einer Verminderung des Teilzielerreichungsgrads des Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment
Automobile führen. Als begründete Ausnahmefälle kommen insbesondere Cashflow-wirksame Umgestaltungen der betrieblichen Altersversorgung,
Unternehmensverkäufe oder -zukäufe oder Umstrukturierungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten nicht
als begründeter Ausnahmefall. Der finanzielle Gesamtzielerreichungsgrad errechnet sich aus der Summe der gewichteten Teilzielerreichungsgrade
nach folgender Formel:
Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad |
|
= Teilzielerreichungsgrad Netto-Cashflow Marge x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Operative Umsatzrendite x 50 %
|
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3.1.2 |
ESG-Faktor
Der ESG-Faktor setzt sich aus dem Teilziel Umwelt, dem Teilziel Soziales und dem Governance-Faktor zusammen (zusammen die
„ESG-Teilziele“). Das Teilziel Umwelt berücksichtigt das Kriterium Dekarbonisierungsindex. Das Teilziel Soziales berücksichtigt die Kriterien
Geschlechterquote, Customer Excitement Index und Mitarbeiterzufriedenheit. Der Governance-Faktor berücksichtigt die Kriterien
Compliance & Integrität (die „ESG-Kriterien“). Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige Geschäftsjahre einzelne ESG-Teilziele oder die festgelegten
ESG-Kriterien auszutauschen oder zu ergänzen, wenn andere als die in dieser Ziffer geregelten ESG-Teilziele oder ESG-Kriterien
aus seiner Sicht besser geeignet sind, die Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance abzubilden und den
Vorstandsmitgliedern entsprechende Anreize zu bieten.
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales fest:
- |
einen Mindestwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7 entspricht,
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- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 entspricht,
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3 entspricht.
|
Werte zwischen dem Mindestwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.
Das Teilziel Umwelt wird mit 40 % gewichtet. Das Teilziel Soziales wird mit 60 % gewichtet. Innerhalb des Teilziels Soziales
werden die ESG-Kriterien zu gleichen Teilen gewichtet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige
Geschäftsjahre die ESG-Teilziele und die ESG-Kriterien innerhalb eines ESG-Teilziels anders zu gewichten.
Der Aufsichtsrat legt nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Governance-Faktor zwischen 0,9 und 1,1 fest. Dabei bewertet der
Aufsichtsrat die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die individuelle Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder hinsichtlich
Integrität und Compliance im Geschäftsjahr.
Der ESG-Faktor errechnet sich aus der Summe der gewichteten Zielerreichung des Teilziels Umwelt und des Teilziels Soziales
multipliziert mit dem Governance-Faktor nach folgender Formel:
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= [Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 40 % + Teilzielerreichungsgrad Soziales x 60 %] x Governance-Faktor (0,9-1,1)
|
|
3.1.3 |
Berechnung des Auszahlungsbetrags
Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel ermittelt:
|
= individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor.
|
Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Malustatbestands (dazu unter 3.3) zu kürzen ist. Der
so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft
für das maßgebliche Geschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus dem STI ist auf maximal 180 % des Zielbetrags begrenzt.
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3.1.4 |
Unterjähriger Ein-/ Austritt und außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen
Beginnt oder endet der Dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata temporis auf den Zeitpunkt des
Beginns oder Endes des Dienstvertrags gekürzt. Für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem Dienstvertrag keinen
Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung),
wird der Zielbetrag ebenfalls pro rata temporis gekürzt.
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des STI nach
billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition durch
ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung einer Gesellschaft bzw. von Teilen einer Gesellschaft oder von
Beteiligungen an Gesellschaften durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein Zusammenschluss der Porsche AG mit einer
anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche AG, Änderungen der rechtlichen und/oder
regulatorischen Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (z.B. Krieg, Pandemie oder
Naturkatastrophen) oder hohe Inflation sein.
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3.2 |
Long Term Incentive (LTI)
|
3.2.1 |
Performance Share Plan / Finanzielle Ziele
Der LTI wird in Form eines virtuellen Performance Share Plans mit vierjähriger Performance-Periode gewährt. Maßgebliches finanzielles
Erfolgsziel ist das testierte, voll verwässerte Ergebnis je Vorzugsaktie der Porsche AG (Earnings per Share, „EPS“) aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen, wie es im Konzernabschluss der Porsche AG ausgewiesen wird,
während der Performance-Periode.
Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahres eine Tranche an Performance Shares der
Vorzugsaktie der Porsche AG zugeteilt; die Performance Shares sind eine reine Rechengröße. Die Tranche beginnt am 1. Januar
des ersten Geschäftsjahres der Performance-Periode („Gewährungsgeschäftsjahr“) und endet am 31. Dezember des dritten, auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Die Anzahl der bedingt
zuzuteilenden Performance Shares errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Zuteilung maßgeblichen vereinbarten Zielbetrag dividiert
durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG (Wertpapierkennnummer: PAG911) im XETRA-Handelssystem
der Deutsche Börse AG (bzw. des dieses ersetzenden Handelssystems) an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen
Performance-Periode.
Die finale Anzahl der Performance Shares am Ende der Performance-Periode hängt ab von der Entwicklung des EPS des Porsche
AG Konzerns über die vierjährige Performance-Periode (arithmetisches Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichungen der vier Geschäftsjahre
der Performance-Periode in Prozent). Zur Ermittlung der Zielerreichung legt der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode
fest:
- |
einen EPS-Mindestwert, der einer Zielerreichung von 50 % entspricht,
|
- |
einen EPS-Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht und
|
- |
einen EPS-Maximalwert, der einer Zielerreichung von 150 % entspricht.
|
Werte zwischen dem EPS-Mindestwert und dem EPS-Zielwert sowie zwischen dem EPS-Zielwert und dem EPS-Maximalwert werden linear
interpoliert.
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3.2.2 |
Berechnung des Auszahlungsbetrags
Am Ende der Performance-Periode wird der Auszahlungsbetrag aus dem Performance Share Plan berechnet, indem die finale Anzahl
an Performance Shares mit dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG an den letzten 30 Handelstagen
vor dem Ende der Performance-Periode und den während der Performance-Periode pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlten
Dividenden multipliziert werden. Dividenden werden nicht verzinst oder reinvestiert.
Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der errechnete Betrag wegen eines Malustatbestandes (dazu unter Ziffer 3.3) zu kürzen ist.
Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft
für das letzte Jahr der Performance-Periode. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt.
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3.2.3 |
Unterjähriger Ein-/ Austritt, Verfall und außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen
Im Falle eines unterjährigen Beginns oder einer unterjährigen Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Teilnahmeberechtigung
am Performance Share Plan im Gewährungsgeschäftsjahr wird der Zielbetrag - und damit die Anzahl der zugeteilten Performance
Shares - pro rata temporis gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen der Planteilnehmer bei bestehendem Dienstverhältnis
im Gewährungsgeschäftsjahr keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit
ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung). Endet das Dienstverhältnis aufgrund dauerhafter Invalidität oder Tod, werden alle zugeteilten
Performance Shares, deren Performance-Periode noch nicht geendet hat, unverzüglich ausbezahlt.
Sämtliche Performance Shares einer laufenden Performance-Periode verfallen ersatz- und entschädigungslos in den folgenden
Fällen (sog. Bad-Leaver-Fälle):
- |
Das Dienstverhältnis endet vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus einem vom Vorstandsmitglied
verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft.
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- |
Das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds endet vor Ende der Performance-Periode in Folge eines Widerrufs der Bestellung
als Mitglied des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung.
|
- |
Das Vorstandsmitglied verstößt vor Ende der Performance-Periode gegen das während der Dauer des Dienstverhältnisses bestehende
Wettbewerbsverbot oder - sofern vereinbart - gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
|
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des Performance
Share Plan nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine
Akquisition durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung eines Unternehmens des Porsche AG Konzerns
bzw. von Teilen eines Unternehmens oder von Beteiligungen an Unternehmen durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein
Zusammenschluss der Porsche AG mit einer anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche
AG, Kapitalmaßnahmen, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, wesentliche Schwankungen des
Kurses der Vorzugsaktie der Porsche AG, hohe Inflation, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (bspw.
Krieg, Pandemie oder Naturkatastrophen) oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein.
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3.3 |
Malus- und Clawbackregelung für die variable Vergütung
Im Falle eines relevanten Fehlverhaltens („Malus-Tatbestand“) des Vorstandsmitglieds während des für die variable Vergütung sowie für den IPO-Bonus (vgl. dazu 4.1) maßgeblichen Bemessungszeitraums
- beim STI während des maßgeblichen Geschäftsjahres, beim Performance Share Plan während der vierjährigen Performance-Periode
und beim IPO-Bonus während der dreijährigen Laufzeit - kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag nach billigem Ermessen
um bis zu 100 % kürzen („Malus“). Ein Malus-Tatbestand kann in einem individuellen Fehlverhalten oder einem Organisationsverschulden liegen. Sollte sich
ein Malus-Tatbestand in einem Jahr ereignen, das in den Bemessungszeitraum mehrerer variabler Vergütungsbestandteile fällt,
kann der Malus für jeden dieser variablen Vergütungsbestandteile festgelegt werden, d.h. es können insbesondere auch mehrere
variable Vergütungsbestandteile mit mehrjährigen Bemessungszeiträumen einem Malus aufgrund desselben Malus-Tatbestands unterliegen.
Im Falle des nachträglichen Bekanntwerdens bzw. der nachträglichen Aufdeckung eines Malus-Tatbestands, der bei anfänglichem
Bekanntwerden zu einem Malus von 100 % berechtigt hätte, ist die Gesellschaft berechtigt, den Bruttobetrag des Auszahlungsbetrags
nach billigem Ermessen in voller Höhe zurückzufordern. Dies gilt für den Performance Share Plan für jeden Bemessungszeitraum,
in den das Jahr des Malus-Tatbestands fällt. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung des variablen
Vergütungsbestandteils mehr als drei Jahre vergangen sind.
|
4.1 |
IPO-Bonus
Im Zusammenhang mit dem IPO der Porsche AG hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Mitgliedern des Vorstands einen Sonderbonus
zu gewähren (der „IPO-Bonus“), der die Leistungen der Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung und dem nachhaltigen Erfolg des IPO der Porsche AG in
angemessener Weise incentivieren soll.
Der IPO Bonus ist als virtueller Share Plan mit einer ein- bis dreijährigen Laufzeit ausgestaltet. Die Gesellschaft teilte
den Vorstandsmitgliedern am Tag des IPO (29. September 2022) eine anhand von Platzierungspreis der Vorzugsaktie der Porsche
AG und Schlusskurs der Vorzugsaktie der Porsche AG am ersten Börsenhandelstag berechnete Anzahl an Shares zu, siehe Vergütungsbericht
2022, S. 15 f., abrufbar unter
https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/
Die Anzahl der zuzuteilenden Shares wurde in drei identische Teil-Tranchen aufgeteilt. Die erste Teil-Tranche hat eine Laufzeit
von einem Jahr ab IPO, die zweite Teil-Tranche von zwei Jahren ab IPO und die dritte Teil-Tranche von drei Jahren ab IPO.
Am Ende der jeweiligen Laufzeit wird der Auszahlungsbetrag aus der Teil-Tranche berechnet, indem die Anzahl der Shares der
jeweiligen Teil-Tranche mit dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG an den letzten 30 Handelstagen
vor dem Ende der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche und den während der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche pro Vorzugsaktie
der Porsche AG ausgezahlten Dividenden multipliziert werden. Dividenden werden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag
errechnet sich daher nach folgender Formel:
Auszahlungsbetrag |
= Anzahl der Shares der jeweiligen Teil-Tranche x (arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG
+ pro Vorzugsaktie der Porsche AG gezahlte Dividenden während der jeweiligen Laufzeit)
|
Der Auszahlungsbetrag ist für jede Teil-Tranche nach oben und unten begrenzt:
- |
Unterschreitet der Schlusskurs zzgl. der in der jeweiligen Laufzeit pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlte Dividende
den Zuteilungskurs um mehr als 30%, erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen Mindestauszahlungsbetrag
in Höhe von 70% eines Drittels des Gewährungsbetrags.
|
- |
Überschreitet der Schlusskurs zzgl. der in der jeweiligen Laufzeit pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlte Dividende den
Zuteilungskurs um mehr als 50%, erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen maximalen Auszahlungsbetrag
in Höhe von 150% eines Drittels des Gewährungsbetrags.
|
Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der errechnete Betrag wegen eines Malustatbestandes (dazu unter Ziffer 3.3) zu kürzen ist.
Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig am Ende des Monats, der dem Monat des jeweils maßgeblichen Jahrestags
des IPO folgt. Der Auszahlungsbetrag aus dem IPO-Bonus ist auf einen Maximalbetrag begrenzt.
Alle Shares der jeweiligen Teil-Tranche verfallen ersatz- und entschädigungslos, wenn bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit
einer der folgenden Fälle eintritt (sog. Bad-Leaver-Fälle):
- |
Das Dienstverhältnis wird vor Ende der Laufzeit durch außerordentliche Kündigung aus wichtigen Grund nach § 626 BGB durch
die Gesellschaft beendet.
|
- |
Die Gesellschaft widerruft die Bestellung des Vorstandsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG.
|
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des Share Plan
nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition
durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung eines Unternehmens des Porsche AG Konzerns bzw. von Teilen
eines Unternehmens oder von Beteiligungen an Unternehmen durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein Zusammenschluss
der Porsche AG mit einer anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche AG, Änderungen
der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, wesentliche Schwankungen des Kurses der Vorzugsaktie der Porsche
AG, hohe Inflation, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (bspw. Pandemie) oder wesentliche Änderungen
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein.
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4.2 |
Weitere sonstige Leistungen
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags
vereinbarte Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können z.B. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung
bei einem früheren Dienst-/Arbeitgeber oder sonstiger finanzieller Nachteile sowie Leistungen im Zusammenhang mit einem wesentlichen
Standortwechsel sein.
Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern im Einzelfall ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren, für dessen
Einhaltung die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung im marktüblichen Umfang zusagt.
Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern, deren Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG unter Zusicherung
der Wiederbestellung vorübergehend widerrufen wird, vereinbaren, dass diese Vorstandsmitglieder während der Unterbrechung
der Amtszeit einzelne Vergütungsbestandteile weiterhin erhalten.
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II. |
Maximalvergütung
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne gehören grundsätzlich das für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahlte Grundgehalt,
die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Nebenleistungen, der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung („Service
Costs“) für das jeweilige Geschäftsjahr, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte STI, der
im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance Share Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen
Geschäftsjahr endet, sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung.
Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags
vereinbarte Leistungen nach Ziffer I.4 gewährt, fließen auch diese Leistungen in dem Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden,
in die Maximalvergütung ein. Der Auszahlungsbetrag für die jeweilige Teil-Tranche des IPO wird der Maximalvergütung im jeweiligen
Jahr der Auszahlung zugerechnet.
Die Maximalvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto EUR 5.000.000 pro Geschäftsjahr, für Mitglieder des Vorstands
mit Sonderaufgaben EUR 6.000.000 pro Geschäftsjahr und für den Vorstandsvorsitzenden, basierend auf einem Tätigkeitsumfang
von 100%, brutto EUR 10.000.000 pro Geschäftsjahr. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung
übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem STI gekürzt. Sollte eine Kürzung des STI nicht ausreichen,
um die Maximalvergütung einzuhalten, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen
oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen.
Unabhängig von der Maximalvergütung sind die Auszahlungsbeträge von STI, LTI und IPO-Bonus jeweils nach oben begrenzt.
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III. |
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
|
1. |
Laufzeiten vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte
|
1.1 |
Laufzeiten der Dienstverträge
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen zum Vorstandsmitglied. Bei einer
Erstbestellung wird der Aufsichtsrat die Dauer der Bestellung dem jeweiligen Einzelfall angemessen und am Unternehmenswohl
orientiert festlegen.
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1.2 |
Koppelungsklausel
Bei Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied aus einem wichtigen Grund, der nicht zugleich ein wichtiger Grund gemäß
§ 626 Abs. 1 BGB ist, sowie bei einer Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1
BGB endet der Dienstvertrag nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten, sofern er nicht bereits zuvor durch Fristablauf endet.
Das gleiche gilt bei einer einvernehmlichen Beendigung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Gesellschaft ist
berechtigt, das Vorstandsmitglied bei vorzeitigem Ende der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags unter Anrechnung anderweitiger
Einkünfte freizustellen.
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2. |
Entlassungsentschädigungen
Bei einem Widerruf der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied - außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft
zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung
- eine Abfindung in Höhe der Bruttobezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, maximal in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen.
Im Falle der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.
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IV. |
Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems
Bei der Festsetzung des Vergütungssystems sowie der konkreten Höhe der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Porsche AG. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Überprüfung der Angemessenheit
der Vorstandsvergütung prüft der Aufsichtsrat insbesondere, ob sich aus Veränderungen der Relationen der Vergütung von Vorstand,
oberem Führungskreis und Gesamtbelegschaft der Porsche AG Anpassungsbedarf in Bezug auf die Vorstandsvergütung ergibt. Dabei
berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen im Zeitablauf.
|
V. |
Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium ist
zuständig, den Beschluss des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems
vorzubereiten. Hierzu bereitet das Präsidium einen Bericht und einen Beschlussvorschlag vor. Der Aufsichtsrat überprüft das
Vergütungssystem nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre. Dabei führt der Aufsichtsrat einen Marktvergleich
durch und berücksichtigt insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie
des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards und die Entwicklung
der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer gemäß Ziffer B.IV. Bei Bedarf zieht der Aufsichtsrat externe
Vergütungsexperten hinzu. Dabei achtet der Aufsichtsrat auf die Unabhängigkeit der externen Vergütungsexperten vom Vorstand
und vom Unternehmen und trifft Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung
vor.
Der Aufsichtsrat und das Präsidium stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte der an den
Beratungen und Entscheidungen über das Vergütungssystem beteiligten Aufsichtsratsmitglieder vermieden und gegebenenfalls aufgelöst
werden. Dabei ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende legt ihn betreffende Interessenkonflikte seinem Stellvertreter offen. Über den Umgang mit einem
bestehenden Interessenkonflikt wird im Einzelfall entschieden. Insbesondere kommt in Betracht, dass ein Aufsichtsratsmitglied,
das von einem Interessenkonflikt betroffen ist, an einer Sitzung oder einzelnen Beratungen und Entscheidungen des Aufsichtsrats
oder des Präsidiums nicht teilnimmt.
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen zur Vergütungsstruktur) und dessen
einzelnen Bestandteilen sowie von den Bedingungen einzelner Vergütungsbestandteile abweichen oder neue Vergütungsbestandteile
einführen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Porsche AG notwendig ist. Der Aufsichtsrat behält sich
solche Abweichungen insbesondere für außergewöhnliche Umstände vor, wie zum Beispiel eine Wirtschafts- oder Unternehmenskrise.
Bei einer Wirtschaftskrise kann der Aufsichtsrat insbesondere von den Planbedingungen des Jahresbonus und/oder des Performance
Share Plan abweichen.
|
2. |
Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 7)
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und durch den Abschlussprüfer geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2023 hat folgenden Inhalt:
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VERGÜTUNGSBERICHT 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“) haben gemäß § 162 des Aktiengesetzes („AktG“) einen
klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. In diesem Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat die Grundzüge
der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht
die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen und früheren Vorstands-
und Aufsichtsratsmitgliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche AG haben bereits für das Geschäftsjahr 2022 einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG
erstellt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht 2022 am 28. Juni 2023 mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
Das Geschäftsjahr 2023 war für die Porsche AG in vielen Dimensionen ein herausforderndes Jahr. Trotz veränderter Rahmenbedingungen,
einer Vielzahl von politischen und auch ökonomischer Krisen sowie der fortschreitenden Transformation konnte die Porsche AG
das Jahr 2023 erfolgreich abschließen. Das operative Ergebnis des Porsche AG Konzerns konnte um 512 Mio. € auf 7.284 Mio.
€ gesteigert werden. Von dieser positiven Entwicklung profitiert auch die Vorstandsvergütung.
I. Grundsätze der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat hat am 14. September 2022 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 ein Vorstandsvergütungssystem (das „Vorstandsvergütungssystem“)
beschlossen. Dieses Vorstandsvergütungssystem setzt die Anforderungen des AktG in der Fassung des ARUG II um und berücksichtigt
die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am
27. Juni 2022). Die Hauptversammlung hat das Vorstandsvergütungssystem in einem Say-on-Pay am 28. Juni 2023 mit 100 % der
abgegebenen Stimmen gebilligt.
Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich die Vorstandsvergütung vollständig nach den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems.
Bei der Erstellung des Vorstandsvergütungssystems wurde die Porsche AG von unabhängigen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt.
Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien
sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. In diesem Zusammenhang
werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.
Bereits vor dem Börsengang hat die Porsche AG ein Vergütungssystem (das „alte Vorstandsvergütungssystem“) für die Mitglieder
des Vorstands angewendet. Für eine Übergangszeit, bis zum 31. Dezember 2022, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Vorstandsvergütung
gemäß den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen nach den Vorgaben des alten Vorstandsvergütungssystems abzuwickeln. Die
in diesem Vergütungsbericht dargestellte gewährte und geschuldete Vergütung umfasst demnach mit dem Long Term Incentive /
Langzeitbonus (LTI) 2020 - 2022, der Bestandssicherung 2022 und der ersten Tranche des IPO-Bonus auch Vergütungselemente nach
dem alten Vorstandsvergütungssystem. Das alte Vorstandsvergütungssystem entsprach zulässigerweise nicht vollumfänglich den
aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an börsennotierte Aktiengesellschaften.
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über das Vorstandsvergütungssystem gegeben und anschließend auf die Bestandteile
der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 eingegangen.
II. Überblick über die Vergütungsbestandteile des bisherigen Vorstandsvergütungssystems
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vorstandsvergütungssystems.
Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile, erläutert deren Zielsetzung
und wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Porsche AG fördern soll. Weitere Informationen zu den Vergütungsbestandteilen
im Einzelnen finden sich auch in Kapitel A.III.
Vergütungsbestandteil
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Bemessungsgrundlage/Parameter
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Zielsetzung
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Feste Vergütungsbestandteile
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Grundgehalt |
- |
Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende
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- |
Jahreswert 2023: Vorstandsvorsitzender1: € 800.000; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 950.000; Vorstandsmitglied: € 800.000
|
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Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.
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Nebenleistungen |
Nebenleistungen, unter anderem: |
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- |
ein Fahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch zur privaten Nutzung; Übernahme der Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Porsche
AG
|
- |
Anspruch auf zwei Leasingfahrzeuge
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- |
Sachbezugspauschale
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- |
Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung
|
- |
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
|
- |
Versicherungen (Unfall-, Reisegepäck-, D&O-Versicherung)
|
- |
Sicherheitsmaßnahmen
|
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Betriebliche Altersversorgung (bAV) |
- |
Beitragsorientierte Versorgungszusage mit jährlichem Beitrag in Höhe von 40% des Jahresgrundgehalts
|
- |
Auszahlung in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres
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Die bAV soll den Vorstandsmitgliedern ein adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern. |
Variable
Vergütungsbestandteile
|
Jahresbonus/Short Term Incentive („STI“)
|
Plantyp: |
Zielbonus |
Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen; wirtschaftliche Erfolgsziele sollen das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft fördern.
|
Zielbetrag 2023:
|
Vorstandsvorsitzender1: € 800.000; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 950.000; Vorstandsmitglied: € 800.000
|
Begrenzung: |
180 % des Zielbetrags, d.h.: Vorstandsvorsitzender: € 1.440.000; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 1.710.000; Vorstandsmitglied: € 1.440.000
|
Leistungs- kriterien:
|
- |
Kapitalrendite (ROI) des Porsche AG Konzernbereichs Automobile (50 %)
|
- |
Operative Umsatzrendite (ROS) des Porsche AG Konzerns (50 %)
|
- |
ESG-Ziele (Multiplikator 0,63 - 1,43)
|
|
Bemessungs- zeitraum:
|
Jeweiliges Geschäftsjahr |
Auszahlung: |
- |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Porsche AG des jeweiligen Geschäftsjahres
|
- |
Anteilige Kürzung bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung des Dienstvertrags
|
|
|
|
1 |
Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG. |
|
|
Vergütungsbestandteil
|
Bemessungsgrundlage/Parameter
|
Zielsetzung
|
Langzeitbonus/Long Term Incentive (LTI)
|
Plantyp: |
Virtueller Performance-Share-Plan |
Mit dem LTI wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Porsche AG Konzerns ausgerichtet.
Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS des Porsche AG Konzerns in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten
Dividenden, gemessen über vier Jahre, soll eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicherstellen und soll das strategische
Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft fördern.
|
Zielbetrag: |
Vorstandsvorsitzender1: € 1.200.000; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 1.400.000; Vorstandsmitglied: € 1.173.333
|
Begrenzung: |
200 % des Zielbetrags, d.h. Vorstandsvorsitzender: € 2.400.000; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 2.800.000; Vorstandsmitglied: € 2.346.666
|
Leistungs- kriterium:
|
EPS des Porsche AG Konzerns |
Performance-Periode: |
Vier Jahre vorwärtsgerichtet |
Auszahlung: |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des Porsche AG Konzerns des letzten Jahres der Performance-Periode |
Ausscheiden: |
- |
Anteilige Kürzung des Zielbetrags bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung des Dienstvertrags während des Gewährungsgeschäftsjahres
|
- |
Ersatz- und entschädigungsloser Verfall offener Tranchen bei durch das Vorstandsmitglied verschuldeter Kündigung aus wichtigem
Grund gemäß § 626 BGB oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG oder Verstoß gegen
(nachvertragliches) Wettbewerbsverbot
|
|
|
|
1 |
Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG. |
|
|
Vergütungsbestandteil
|
Bemessungsgrundlage/Parameter
|
Zielsetzung
|
Sonstige Leistungen
|
IPO-Bonus
|
Plantyp: |
Virtueller Aktienplan |
Der IPO-Bonus soll den Einsatz der Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung des IPO fördern und durch seine Ausgestaltung als Aktienplan mit dreijähriger Laufzeit
auch den nachhaltigen Erfolg des IPO berücksichtigen.
|
Laufzeit: |
Ein, zwei und drei Jahre ab IPO (drei Tranchen) |
Gewährungs- betrag:
|
Abhängig von Marktkapitalisierung der Porsche AG bei Börsengang
|
Schwelle: |
Keine Gewährung bei Marktkapitalisierung unterhalb von Schwellenwert
|
Begrenzung: |
Maximal 150 % des Gewährungsbetrags; mindestens 70 % des Gewährungsbetrags
|
Leistungs- kriterien:
|
- |
Marktkapitalisierung der Porsche AG
|
- |
Kursentwicklung der Porsche-Vorzugs- aktie einschließlich Dividenden
|
|
Auszahlung: |
- |
Jede Teil-Tranche jeweils am Ende des Monats, der auf den ersten, zweiten und dritten Jahrestag des IPO folgt
|
- |
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses während der Performance-Periode Aus- zahlung erst zum regulären Zeitpunkt
|
|
Ausscheiden: |
Ersatz- und entschädigungsloser Verfall offener Teil-Tranchen bei durch das Vor- standsmitglied verschuldeter Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG
|
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstver- trags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstands- mitglieder
|
- |
Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
|
- |
Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem wesent- lichen Standortwechsel
|
|
(Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen. |
Nachvertragliches Wettbe- werbsverbot
|
- |
Zahlung einer Karenzentschädigung unter Anrechnung des Ruhegehalts
|
- |
Keine Karenzentschädigung bei Aufnahme einer Tätigkeit bei der Volkswagen AG und/oder im Volkswagen Konzern
|
|
Karenzentschädigung wird zum Aus- gleich für die Einhaltung des nach- vertraglichen Wettbewerbsverbotsgezahlt.
|
Malus und Clawback |
- |
Möglichkeit des Aufsichtsrats, Jahresbonus und LTI im Fall eines relevanten Fehlverhaltens während des jeweiligen relevanten Bemessungszeitraums um bis zu 100 % zu kürzen oder bereits ausbezahlte Vergütung zurückzufordern
|
- |
Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung des variablen Vergütungsbestandteils mehrals drei Jahre vergangen sind
|
|
Soll die Vorstandsmitglieder zu recht- mäßigem und ethischem Verhalten anhalten.
|
Maximalvergütung |
- |
Einbezogen sind das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Nebenleistungen,
die Service Costs der betrieblichen Altersversorgung, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte
Jahresbonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte LTI, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr
endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Leistung an neu eintretende Vorstandsmitglieder sowie der Auszahlungsbetrag
aus der Teil-Tranche des IPO-Bonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr zur Auszahlung kommt
|
- |
Für den Vorstandsvorsitzenden1 brutto € 5.000.000 pro Geschäftsjahr, für den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden brutto € 6.000.000 pro Geschäftsjahr
und für ordentliche Vorstandsmitglieder brutto € 5.000.000 pro Geschäftsjahr
|
|
Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds
nicht unangemessen hoch ausfällt.
|
|
|
1 |
Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG. |
|
|
Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat am 15. September 2023 beschlossen, mit Wirkung ab 1. Januar 2024 das Grundgehalt sowie
die Zielbeträge von STI und LTI im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems anzupassen. Ferner hat der Aufsichtsrat am 28. Februar
2024 beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem anzupassen und das angepasste Vorstandsvergütungssystem der Hauptversammlung
2024 zur Billigung vorzulegen. Künftig soll das finanzielle Teilziel Kapitalrendite (ROI) durch die Netto Cashflow Marge (NCF
Marge) Porsche AG Konzern Segment Automobile ersetzt werden. Die NCF Marge gehört - anders als der ROI - neben der operativen
Umsatzrendite (ROS) Porsche AG Konzern zu den fünf bedeutsamsten Leistungsindikatoren zur Steuerung des Porsche AG Konzerns.
Diese Leistungsindikatoren werden aus der Strategie sowie den zugrundeliegenden strategischen Zielen abgeleitet und sind jeweils
elementare Bestandteile der Konzernplanung sowie Budgetierung. Die NCF Marge ist damit als zentrale Steuerungsgröße aus Sicht
der Porsche AG noch besser geeignet als das bisherige Teilziel ROI, die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Interessen
der Gesellschaft und des Kapitalmarkts in Einklang zu bringen. Im ESG-Faktor sollen das weitere ESG-Kriterium Mitarbeiterzufriedenheit
eingeführt und die Gewichtung der ESG-Teilziele angepasst werden. Durch die Ergänzung der Mitarbeiterzufriedenheit sollen
Nachhaltigkeitsaspekte noch breiter berücksichtigt und der Mensch noch stärker in den Mittelpunkt des Handelns der Porsche
AG gerückt werden. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sichert auch weiterhin die Führungsrolle der Porsche AG im Wettbewerb
um die besten Bewerber. Um die einzelnen Elemente des künftig aus drei ESG-Kriterien bestehenden ESG-Teilziels Soziales adäquat
zur Geltung zu bringen, soll das ESG-Teilziel Umwelt mit 40 % und das ESG-Teilziel Soziales mit 60 % gewichtet werden. Die
Kennzahl Dekarbonisierungsindex (DKI) bleibt aber das am stärksten gewichtete Einzelkriterium. Das angepasste Vorstandsvergütungssystem
soll nach Billigung durch die Hauptversammlung 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder angewendet
werden.
III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2023 bestellten Vorstandsmitglieder
1. VORSTANDSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2023
Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Vorstand der Porsche AG folgende Mitglieder an:
- |
Dr. Oliver Blume ist Mitglied des Vorstands seit dem 1. Januar 2013 und seit dem 1. Oktober 2015 Vorstandsvorsitzender. Zudem
ist er seit 13. April 2018 Mitglied des Vorstands und seit 1. September 2022 Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. Bis
zum 31. Dezember 2022 hat Herr Dr. Blume keine Vergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG von der Porsche AG erhalten, sondern
ausschließlich von der Volkswagen AG. Seit 1. Januar 2023 erhält Herr Dr. Blume eine Vergütung von der Volkswagen AG einerseits
und der Porsche AG andererseits. Die Vergütung der Volkswagen AG und der Porsche AG werden jeweils entsprechend des Tätigkeitsumfangs
von Herrn Dr. Blume anteilig berechnet und ausgezahlt; die Vergütung der Volkswagen AG wird nicht auf die Vergütung der Porsche
AG angerechnet.
|
- |
Lutz Meschke ist Mitglied des Vorstands seit 6. November 2009 und seit dem 1. Oktober 2015 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Er ist zudem seit Juli 2020 Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE („Porsche SE“) und erhält von der Porsche
SE für diese Tätigkeit eine Vergütung, die nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet wird.
|
- |
Barbara Frenkel ist Mitglied des Vorstands seit 19. August 2021.
|
- |
Andreas Haffner ist Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2015.
|
- |
Sajjad Khan ist Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
|
- |
Detlev von Platen ist Mitglied des Vorstands seit 1. November 2015.
|
- |
Albrecht Reimold ist Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2016.
|
- |
Dr. Michael Steiner ist Mitglied des Vorstands seit 3. Mai 2016.
|
Dem Vorstand der Porsche AG gehören Mitglieder an, die neben ihrem Vorstandsamt bei der Porsche AG ein weiteres Vorstandsamt
bekleiden. Zum Teil erhalten die Vorstandsmitglieder für diese Ämter eine eigene Vergütung. Im Übrigen erhalten die Vorstandsmitglieder
für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien im Rahmen
ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, keine zusätzliche Vergütung. Wird
eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie - mit Ausnahme der Vergütung, die die Herren Dr. Blume und Dr. Steiner von
der Volkswagen AG und Herr Meschke von der Porsche SE erhalten - auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands
der Porsche AG angerechnet und reduziert diese entsprechend.
2. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied
gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:
- |
Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils.“
|
- |
Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind,
aber noch nicht erfüllt wurden.“
|
2.1. Tabellarische Übersicht
Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossen
sind. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung das im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Grundgehalt,
die Nebenleistungen und der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Porsche AG ausgezahlte Jahresbonus für
das Geschäftsjahr 2023 berichtet, für welchen die zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht ist. Im Geschäftsjahr 2023
wäre zudem der LTI 2020 - 2022 ausgezahlt worden, soweit er die 2021 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2020
überstiegen hätte. Ferner wurde die Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt. Zudem wurde
im Geschäftsjahr 2023 die erste Tranche des IPO-Bonus mit einer einjährigen Laufzeit ausgezahlt. Da sich die Porsche AG mit
der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen ausgewiesen.
Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“
Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen
Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands gezahlt wurden.
Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine „gewährte
oder geschuldete“ Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da sie dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch
zufließt. Zudem sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen
im Ruhestand eingeflossen.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Malus- und Clawback-Regelung. Von diesen Regelungen hat die Porsche
AG im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Tabellen finden sich unter den Tabellen.
Dr. Oliver Blume1, Vorstandsvorsitzender
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
28,3 |
Nebenleistungen2 |
0 |
0,0 |
Summe fixe Vergütung
|
800.000
|
28,3
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
49,2 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
0 |
0,0 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
636.827 |
22,5 |
Summe variable Vergütung
|
2.025.627
|
71,7
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
2.825.627
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
324.342 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
3.149.969
|
-
|
1 |
Herr Dr. Blume erhält zudem eine Vergütung der Volkswagen AG. Diese Vergütung wird nicht auf die Vergütung der Porsche AG
angerechnet. Über die Vergütung, die Herr Dr. Blume im Geschäftsjahr 2023 von der Volkswagen AG erhalten hat, wird im Vergütungsbericht
2023 der Volkswagen AG berichtet.
|
2 |
Herr Dr. Blume erhält eine Nebenleistungspauschale von der Volkswagen AG |
Lutz Meschke1, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender; Geschäftsbereich Finanzen und IT
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
950.000 |
26,2 |
Nebenleistungen |
65.987 |
1,8 |
Summe fixe Vergütung
|
1.015.987
|
28,0
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.649.200 |
45,5 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
596.424 |
16,5 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
10,0 |
Summe variable Vergütung
|
2.609.596
|
72,0
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
3.625.583
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
386.206 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
4.011.789
|
-
|
1 |
Herr Meschke erhält zudem eine Vergütung der Porsche SE. Diese Vergütung wird nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet.
Über die Vergütung, die Herr Meschke im Geschäftsjahr 2023 von der Porsche SE erhalten hat, wird im Vergütungsbericht 2023
der Porsche SE berichtet.
|
Barbara Frenkel, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Beschaffung
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
30,9 |
Nebenleistungen |
34.682 |
1,4 |
Summe fixe Vergütung
|
834.682
|
32,3
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
53,6 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
0 |
0,0 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
14,1 |
Summe variable Vergütung
|
1.752.772
|
67,7
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
2.587.454
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
327.993 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
2.915.447
|
-
|
Andreas Haffner, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Personal- und Sozialwesen
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
25,8 |
Nebenleistungen |
62.656 |
2,0 |
Summe fixe Vergütung
|
862.656
|
27,8
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
44,8 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
483.360 |
15,6 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
11,8 |
Summe variable Vergütung
|
2.236.132
|
72,2
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
3.098.788
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
324.999 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
3.423.787
|
-
|
Sajjad Khan1 , Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Car-IT
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
133.333 |
36,0 |
Nebenleistungen |
4.268 |
1,2 |
Summe fixe Vergütung
|
137.602
|
37,2
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
232.101 |
62,8 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
0 |
0,0 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
0 |
0,0 |
Summe variable Vergütung
|
232.101
|
62,8
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
369.702
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
53.333 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
423.035
|
-
|
1 |
Herr Khan ist Mitglied des Vorstands der Porsche AG seit 1. November 2023, die Berechnung der Vergütung erfolgt zeitanteilig. |
Detlev von Platen, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Vertrieb und Marketing
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
26,0 |
Nebenleistungen |
44.170 |
1,4 |
Summe fixe Vergütung
|
844.170
|
27,4
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
45,1 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
483.360 |
15,7 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
11,8 |
Summe variable Vergütung
|
2.236.132
|
72,6
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
3.080.302
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
324.420 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
3.404.722
|
-
|
Albrecht Reimold, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Produktion und Logistik
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
25,8 |
Nebenleistungen |
66.052 |
2,1 |
Summe fixe Vergütung
|
866.052
|
27,9
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
44,8 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
483.360 |
15,6 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
11,7 |
Summe variable Vergütung
|
2.236.132
|
72,1
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
3.102.184
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
324.731 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
3.426.915
|
-
|
Dr. Michael Steiner, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
|
|
2023
|
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Jahresgrundgehalt |
800.000 |
25,9 |
Nebenleistungen |
53.161 |
1,7 |
Summe fixe Vergütung
|
853.161
|
27,6
|
Variable Vergütung
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023 |
1.388.800 |
45,0 |
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022 abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022
|
- |
- |
Bestandssicherung LTI 2022 - 2024
|
483.360 |
15,6 |
1. Tranche des IPO-Bonus |
363.972 |
11,8 |
Summe variable Vergütung
|
2.236.132
|
72,4
|
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG
|
3.089.293
|
100,0
|
Versorgungsaufwand |
325.355 |
- |
Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand
|
3.414.648
|
-
|
2.2. Erläuterung
2.2.1. Leistungskriterien der variablen Vergütung
a) |
Leistungskriterien Jahresbonus
|
Der Jahresbonus bemisst sich als kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil nach der Zielerreichung während des Geschäftsjahres.
Er ist ausgerichtet an finanziellen Zielen der Porsche AG sowie einem ESG-Faktor. Der Aufsichtsrat der Porsche AG legt die
Werte für diese Ziele für jedes Geschäftsjahr fest. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung überprüft und
der Auszahlungsbetrag ermittelt. Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird der individuelle Zielbetrag mit der Summe der
gewichteten finanziellen Teilzielerreichungsgrade und dem ESG-Faktor multipliziert. Der Jahresbonus kann zwischen EUR 0 und
180 % des Zielbetrags (Cap) betragen. Der sich so ergebende Betrag wird, vorbehaltlich der Feststellung eines Malus, an die
Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Die Ist-Werte werden auf eine Nachkommastelle gerundet angegeben, die initiale Berechnung
erfolgt jedoch auf Basis von zwei Nachkommastellen; Abweichungen im Ergebnis beruhen auf Rundungsdifferenzen.
aa) Finanzielle Ziele
Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Schwellenwerte, Zielwerte
und Maximalwerte für die operative Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns („ROS“) und die Kapitalrendite Porsche AG Konzernbereich
Automobile („ROI“) festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielerreichungen in Prozent im Geschäftsjahr 2023 erzielt
wurden.
% |
2023
|
ROS
|
|
Maximalwert (200 %-Niveau) |
19,0 |
Zielwert (100 %-Niveau) |
15,0 |
Schwellenwert (50 %-Niveau) |
12,5 |
Ist-Wert |
18,0 |
Zielerreichung (in %)
|
174,0
|
ROI
|
|
Maximalwert (150 %-Niveau) |
30,0 |
Zielwert (100 %-Niveau) |
24,0 |
Schwellenwert (50 %-Niveau) |
18,0 |
Ist-Wert |
24,7 |
Zielerreichung (in %)
|
106,0
|
Zielerreichung gesamt
|
140,0
|
bb) ESG-Faktor
Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex)
und Soziales (Geschlechterquote und Customer Excitement Index) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat
und welche Ist-Werte bzw. welche Zielereichungen im Geschäftsjahr 2023 erzielt wurden.
Der Dekarbonisierungsindex (DKI) verfolgt das Ziel, die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Herstellung,
Nutzung und Verwertung) in CO2-Äquivalenten darzustellen. Dabei werden Umweltauswirkungen wie der CO2-Fußabdruck über den ganzen Lebenszyklus eines Fahrzeugs hinweg untersucht. Der DKI ist für die Porsche AG eine wichtige Kennzahl
zur transparenten und ganzheitlichen Steuerung zur Erreichung einer bilanziell CO2-neutralen Wertschöpfungskette der neuproduzierten Fahrzeuge in 2030. Die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit nimmt
einen hohen Stellenwert ein. Die Porsche AG ist davon überzeugt, dass Diversität und Chancengleichheit entscheidende Faktoren
für einen langfristigen Unternehmenserfolg sind. Das Unternehmen hat sich daher zur Aufgabe gemacht, den Frauenanteil auf
allen Ebenen weiter zu steigern und verzielt daher die Geschlechterquote.
Ein zentrales Ziel der Porsche AG ist es, seine Kunden zu begeistern. Die Erwartungen der Kunden will die Porsche AG nicht
nur erfüllen, sondern übertreffen. Unter Verwendung des „Customer Excitement Index“ misst die Porsche AG entlang der „Customer
Journey“ die Kundenbegeisterung - eine Grundvoraussetzung für deren kontinuierliche Verbesserung. Mit der Berücksichtigung
dieser Kenngröße ist das Ziel einer direkten Verbindung zwischen Kundenbegeisterung und Vorstandsvergütung sichergestellt.
Durch den Governance-Faktor bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten des
Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0
liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für
das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung und Bewertung der kollektiven Leistung
des Vorstands insgesamt und der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle Vorstandsmitglieder auf den Regelwert
1,0 festgelegt.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Schwellenwerte, Zielwerte und
Maximalwerte für den Dekarbonisierungsindex, der Geschlechterquote und dem Customer Excitement Index festgelegt hat und welche
Ist-Werte bzw. welcher Multiplikationsfaktor für das Geschäftsjahr 2023 erzielt wurde.
Umwelt
|
Soziales
|
|
Dekarboni-
sierungs-
index
|
|
Geschlechterquote
1. Berichtsebene
|
Geschlechterquote
2. Berichtsebene
|
Customer Excitement Index
|
In tCO2e/Fahrzeug
|
2023
|
In Prozent
|
2023
|
2023
|
2023
|
Maximalwert (1,3) |
62,5 |
Maximalwert (1,3) |
20,5 |
18,4 |
47,0 |
Zielwert (1,0) |
63,5 |
Zielwert (1,0) |
18,6 |
16,7 |
45,0 |
Schwellenwert (0,7) |
64,5 |
Schwellenwert (0,7) |
16,7 |
15,0 |
43,0 |
Ist-Wert1 |
62,7 |
Ist-Wert |
20,0 |
17,3 |
46,7 |
Zielerreichung (in Faktor)
|
1,26
|
Zielerreichung (in Faktor)
|
1,22
|
1,10
|
1,26
|
1 |
Inklusive freiwilliger CO2-Kompensationen über Klimaschutzprojekte
|
Der Gesamtfaktor ESG ergibt sich aus den jeweils gewichteten Teilfaktoren Umwelt (50%), Geschlechterquote (25%) sowie Customer
Excitement Index (25%) und beträgt für das Geschäftsjahr 2023 1,24.
b) Leistungskriterien Long Term Incentive (LTI) 2020 - 2022 und Ausblick LTI 2021 - 2023 und 2022 - 2024
aa) Angaben zum LTI nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem
Das bisherige Vorstandsvergütungssystem sah für die Vorstandsmitglieder eine aktienbasierte langfristige variable Vergütung
in Form eines vorwärtsgerichteten Performance-Share-Plans mit dreijähriger Laufzeit vor. Der LTI richtete sich nach der Wertentwicklung
und dem EPS der Vorzugsaktie der Volkswagen AG mit der Wertpapierkennnummer 766403 („Volkswagen-Vorzugsaktie“) während der
dreijährigen Laufzeit. Den Vorstandsmitgliedern wurden zu Beginn der dreijährigen Performance-Periode abhängig von dem jeweiligen
Zielwert bedingt eine bestimmte Anzahl an Performance-Shares zugeteilt. Nach Ablauf der Performance-Periode wurde die finale
Anzahl an Performance-Shares abhängig von der durchschnittlichen EPS-Zielerreichung der Volkswagen-Vorzugsaktie während der
Performance-Periode ermittelt. Die finale Anzahl an Performance-Shares wurde mit der Summe aus dem Aktienkurs der Volkswagen-Vorzugsaktie
an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen, und
den während der Performance-Periode pro Volkswagen-Vorzugsaktie ausgezahlten Dividenden multipliziert. Der LTI kann zwischen
EUR 0 und 200 % des Zielbetrags (Cap) betragen.
Unter dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt drei Tranchen des Performance-Share-Plans
zugeteilt: 2020 - 2022, 2021 - 2023 und 2022 - 2024. Im Geschäftsjahr 2023 kam die erste Tranche des dreijährigen Performance-Share-Plans
mit der Performance-Periode 2020 - 2022 zur Auszahlung.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Langzeitbonus nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem.
Vergütungsbestandteil
|
Bemessungsgrundlage/Parameter
|
Zielsetzung
|
Langzeitbonus/Long Term Incentive (LTI) bis 31. Dezember 2022
|
Plantyp: |
Virtueller Performance-Share-Plan |
Der bis zum 31. Dezember 2022 gewährte Langzeitbonus sollte dazu dienen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns auszurichten und wurde am wirtschaftlichen Erfolgsziel EPS der Volkswagen AG in Verbindung
mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen.
|
Zielbetrag bis 31. Dezember 2022:
|
Vorstandsvorsitzender1: € 0; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 653.400; Vorstandsmitglied: € 945.000
|
Performance-Periode: |
Drei Jahre vorwärtsgerichtet |
Leistungs- kriterium:
|
EPS der Volkswagen AG (100 %) |
Begrenzung: |
200 % des Zielbetrags, d.h. Vorstandsvorsitzender: € 0; Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 1.306.800; Vorstandsmitglied: € 1.890.000
|
Ausscheiden: |
- |
Anteilige Kürzung des Zielbetrags bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung des Dienstvertrags während des Gewährungsgeschäftsjahres
|
- |
Ersatz- und entschädigungsloser Verfall offener Tranchen bei durch das Vorstandsmitglied verschuldeter Kündigung aus wichtigem
Grund gemäß § 626 BGB oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG oder Verstoß gegen
(nachvertragliches) Wettbewerbsverbot
|
|
|
1 |
Dr. Oliver Blume hat bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 seine Vergütung ausschließlich von der Volkswagen AG erhalten.
Von der Porsche AG hat Herr Dr. Blume keine eigene Vergütung erhalten.
|
|
|
bb) Angaben zum Performance-Share-Plan
|
Performance-Periode
2020 - 2022
|
Performance-Periode
2021 - 2023
|
Performance-Periode
2022 - 2024
|
|
Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt
|
Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt
|
Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt
|
Dr. Oliver Blume |
0 |
0 |
0 |
Lutz Meschke |
3.682 |
4.381 |
3.718 |
Barbara Frenkel |
0 |
1.866 |
5.377 |
Andreas Haffner |
4.240 |
5.045 |
5.377 |
Detlev von Platen |
4.240 |
5.045 |
5.377 |
Albrecht Reimold |
4.240 |
5.045 |
5.377 |
Dr. Michael Steiner |
4.240 |
5.045 |
5.377 |
Summe
|
20.642
|
26.427
|
30.603
|
cc) EPS-Werte
Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindest-, Ziel- und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für
den Performance-Share-Plan 2020 - 2022 festgelegt hat, der im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung kam, soweit der Auszahlungsbetrag
die für 2020 ausgezahlte Bestandssicherung überstieg.
Performance-Periode 2020 - 2022
EPS Volkswagen-Vorzugsaktie
€ |
2022
|
2021
|
2020
|
Maximalwert |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
Zielwert 100%-Niveau |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
Mindestwert |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
Ist-Wert |
29,69 |
29,65 |
16,66 |
Zielerreichung (%) |
148 |
148 |
83 |
Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindest-, Ziel- und Maximalwerte der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Perioden
2021-2023 und 2022-2024 nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielerreichungen
in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums bis einschließlich 2023 erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne
der Performance-Perioden 2021-2023 und 2022-2024 waren im Geschäftsjahr 2023 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt;
sie stellen daher keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.
Performance-Periode 2021 - 2023
EPS Volkswagen-Vorzugsaktie
€ |
2023
|
2022
|
2021
|
Maximalwert |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
Zielwert 100%-Niveau |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
Mindestwert |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
Ist-Wert |
31,98 |
29,69 |
29,65 |
Zielerreichung (%) |
150 |
148 |
148 |
Performance-Periode 2022 - 2024
EPS Volkswagen-Vorzugsaktie
€ |
2023
|
2022
|
Maximalwert |
30,00 |
30,00 |
Zielwert 100%-Niveau |
20,00 |
20,00 |
Mindestwert |
10,00 |
10,00 |
Ist-Wert |
31,98 |
29,69 |
Zielerreichung (%) |
150 |
148 |
dd) Referenzkurse/Dividendenäquivalent
Der für die Performance-Periode 2020 - 2022 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent
sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
€ |
|
2020 - 2022
|
Anfangs-Referenzkurs |
177,44 |
Schluss-Referenzkurs |
131,74 |
Dividendenäquivalent |
|
2020
|
4,86 |
2021
|
4,86 |
2022
|
7,56 |
Die nachfolgende Übersicht zeigt für die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem zugeteilten und noch nicht fälligen
und noch nicht ausgezahlten Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2021 - 2023 und 2022 - 2024 maßgeblichen Referenzkurse
der Volkswagen-Vorzugsaktie sowie das Dividendenäquivalent.
€ |
|
2021 - 2023
|
2022 - 2024
|
Anfangs-Referenzkurs |
149,14 |
175,75 |
Schluss-Referenzkurs1 |
110,83 |
■ |
Dividendenäquivalent |
|
|
2021
|
4,86 |
- |
2022
|
7,56 |
7,56 |
2023
|
27,82 |
27,82 |
1 |
Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt |
c) Bestandssicherung
Bis zum 31. Dezember 2019 bestand die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einem rückwärts gerichteten
Unternehmensbonus und einem rückwärts gerichteten Langzeitbonus. Durch die Umstellung von einer rückwärts- auf eine vorwärtsgerichtete
langfristige variable Vergütung zum 1. Januar 2020 entstand für die zum damaligen Zeitpunkt bestellten Vorstandsmitglieder
während der ersten beiden Geschäftsjahre ab der Umstellung, also in den Geschäftsjahren 2021 und 2022, eine vorübergehende
Auszahlungslücke. Während der Umstellungsphase hat die Porsche AG den Vorstandsmitgliedern daher eine Bestandssicherung zugesagt.
Dies betrifft die aktiven Vorstandsmitglieder Herren Meschke, Haffner, von Platen, Reimold und Dr. Steiner.
Im Geschäftsjahr 2023 kam die in den Tabellen ausgewiesene Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 zur Auszahlung. Die
in 2023 ausgezahlte Bestandssicherung betrug 80 % der individuell ausgezahlten Zieldirektvergütung 2019, bestehend aus der
Jahresgrundvergütung, dem persönlichen Leistungsbonus, dem Unternehmensbonus und dem LTI jeweils des Geschäftsjahres 2019
abzüglich der Jahresgrundvergütung und des Jahresbonus jeweils für das Jahr 2022.
Die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 wird am Ende der Performance-Periode 2022
- 2024 mit dem Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan 2022 - 2024 verrechnet. Sofern der Auszahlungsbetrag aus dem
Performance-Share-Plan 2022 - 2024 die in 2023 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 übersteigt, wird der
zusätzliche Betrag ausgezahlt. Bleibt der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan hinter der Ausgleichszahlung der
Bestandssicherung zurück, wird die Differenz nicht zurückgefordert. Eine etwaige, die Ausgleichszahlung der Bestandssicherung
übersteigende Auszahlung aus dem Performance-Share-Plan 2022 - 2024 zu Beginn des Jahres 2025 wird im Vergütungsbericht 2025
berichtet.
d) Leistungskriterien Long Term Incentive (LTI) 2023-2026
aa) Angaben zum Performance-Share-Plan 2023-2026 Der vierjährige Performance-Share-Plan, der sich nach der Wertentwicklung und dem EPS der Porsche-Vorzugsaktie richtet, gilt
ab dem 1. Januar 2023 für alle Vorstandsmitglieder. Für Herrn Khan gilt für das Geschäftsjahr 2023 der vierjährige Performance-Share-Plan
zeitanteilig ab dem 1. November 2023. Dazu werden den Vorstandsmitgliedern zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres virtuelle
Performance-Shares zugeteilt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan nach Ablauf einer vierjährigen Performance-Periode
richtet sich nach dem EPS der Porsche-Vorzugsaktie während der Performance-Periode und der Aktienkursentwicklung einschließlich
Dividenden der Porsche-Vorzugsaktie. Eine Bestandssicherung besteht nicht.
Im Folgenden wird bereits ein Ausblick auf die Leistungskriterien der aktuell bereits zugeteilten Tranche 2023 - 2026 gegeben.
bb) Angaben zu den Performance-Shares
|
Performance-Periode
2023 - 2026
|
|
Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt
|
Dr. Oliver Blume |
11.811 |
Lutz Meschke |
13.780 |
Barbara Frenkel |
11.549 |
Andreas Haffner |
11.549 |
Sajjad Khan |
1.930 |
Detlev von Platen |
11.549 |
Albrecht Reimold |
11.549 |
Dr. Michael Steiner |
11.549 |
Summe
|
85.266
|
cc) EPS-Werte
Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindest-, Ziel- und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für
den Performance-Share-Plan 2023 - 2026 festgelegt hat.
Performance-Periode 2023 - 2026
EPS Porsche-Vorzugsaktie
€ |
2023
|
Maximalwert |
6,00 |
Zielwert 100%-Niveau |
4,50 |
Mindestwert |
3,50 |
Ist-Wert |
5,67 |
Zielerreichung (%) |
139 |
dd) Referenzkurse/Dividendenäquivalent
Die für den bereits zugeteilten Performance-Share-Plan 2023 - 2026 maßgeblichen Referenzkurse sowie das Dividendenäquivalent
sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Performance-Periode 2023 - 2026
€ |
2023 - 2026
|
Anfangs-Referenzkurs |
101,60 |
Schluss-Referenzkurs1 |
■ |
Dividendenäquivalent |
|
2023 |
1,01 |
2024 |
■ |
2025 |
■ |
2026 |
■ |
1 |
Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt. |
e) IPO-Bonus
aa) Angaben zum IPO-Bonus
Die Porsche AG hat mit den Vorstandsmitgliedern für den Fall des erfolgreichen Börsengangs der Porsche AG eine Vereinbarung
über einen IPO-Bonus in Form eines virtuellen Aktienplans mit einer Laufzeit von drei Jahren mit Wirkung ab dem Tag des IPO
abgeschlossen. Der IPO-Bonus soll die Leistungen der Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung des IPO sachgerecht incentivieren
und zugleich die Nachhaltigkeit des Erfolgs des IPO berücksichtigen. Der IPO-Bonus richtet sich nach der Marktkapitalisierung,
der Aktienkursentwicklung der Porsche-Vorzugsaktie sowie den während der Performance-Periode ausgezahlten Dividenden.
Den Vorstandsmitgliedern wurden am Tag des IPO (29. September 2022) virtuelle Aktien zugeteilt. Die Anzahl der zugeteilten
virtuellen Aktien bestimmte sich nach dem Gewährungsbetrag, der in Abhängigkeit von der (theoretischen) Marktkapitalisierung
auf Basis des Platzierungspreises der Porsche-Vorzugsaktie berechnet wurde. Die Porsche AG hat dazu für die Marktkapitalisierung
einen Schwellen-, einen Ziel- und einen Maximalwert festgelegt. Die Anzahl zuzuteilender virtueller Aktien ermittelte sich
durch Division des Gewährungsbetrags durch den Schlusskurs der Porsche-Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse
AG am ersten Börsenhandelstag („Zuteilungskurs“). Die so ermittelte Anzahl an virtuellen Aktien wurde kaufmännisch auf die
nächste durch drei teilbare ganze Zahl gerundet und die gerundete Anzahl an virtuellen Aktien in drei gleich große Teil-Tranchen
mit einer Laufzeit von einem, zwei und drei Jahren ab dem Zeitpunkt des IPO aufgeteilt. Die Laufzeit der ersten Teil-Tranche
endete am ersten Jahrestag des IPO, die Laufzeit der zweiten Teil-Tranche endet am zweiten Jahrestag des IPO und die Laufzeit
der dritten Teil-Tranche endet am dritten Jahrestag des IPO.
Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit wird der Auszahlungsbetrag aus der Teil-Tranche ermittelt, indem die Anzahl der virtuellen
Aktien der jeweiligen Teil-Tranche mit der Summe aus dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Porsche-Vorzugsaktie an
den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche („Schlusskurs“) und den während der Laufzeit
der jeweiligen Teil-Tranche ausgezahlten Dividenden multipliziert wird.
Der Auszahlungsbetrag aus dem IPO-Bonus ist für jede Teil-Tranche nach oben und unten begrenzt. Unterschreitet der Schlusskurs
zuzüglich der während der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche ausgezahlten Dividenden den Zuteilungskurs um mehr als 30 %,
erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen Mindestauszahlungsbetrag von 70 % eines Drittels des Gewährungsbetrags.
Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt für jede Teil-Tranche 150 % eines Drittels des Gewährungsbetrags. Der Auszahlungsbetrag
aus dem IPO-Bonus ist damit insgesamt nach oben hin begrenzt.
Über die Teil-Tranchen des IPO-Bonus wird ausführlich in dem Vergütungsbericht für das jeweilige Jahr der Auszahlung berichtet.
In diesem Vergütungsbericht wird über die erste Teil-Tranche des IPO-Bonus berichtet, die Ende Oktober 2023 ausbezahlt wurde.
Bei der zweiten und dritten Teil-Tranche handelt es sich nicht um eine gewährte und geschuldete Vergütung des Geschäftsjahres
2023.
bb) Angaben zu den virtuellen Aktien des IPO-Bonus
|
Teil-Tranche 1
Ab IPO bis 1. Jahrestag des IPO
|
Teil-Tranche 2
Ab IPO bis 2. Jahrestag des IPO
|
Teil-Tranche 3
Ab IPO bis 3. Jahrestag des IPO
|
|
Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt
|
Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt
|
Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt
|
Dr. Oliver Blume |
6.430 |
6.430 |
6.430 |
Lutz Meschke |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Barbara Frenkel |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Andreas Haffner |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Sajjad Khan |
- |
- |
- |
Detlev von Platen |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Albrecht Reimold |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Dr. Michael Steiner |
3.675 |
3.675 |
3.675 |
Summe
|
28.480
|
28.480
|
28.480
|
cc) Referenzkurse/Dividendenäquivalent
Der Zuteilungskurs, der für die Teil-Tranche 1 maßgebliche Schlusskurs der Porsche-Vorzugsaktie sowie das Dividendenäquivalent
sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
€ |
|
Zuteilungskurs |
82,50 |
Schlusskurs 1. Teil-Tranche |
98,03 |
Dividendenäquivalent 2023 |
1,01 |
Schlusskurs 2. Teil-Tranche1 |
■ |
Dividendenäquivalent 2024 |
■ |
Schlusskurs 3. Teil-Tranche1 |
■ |
Dividendenäquivalent 2025 |
■ |
1 |
Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt. |
2.2.2. Übereinstimmung mit dem Vorstandsvergütungssystem
Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung entspricht den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde nicht vom geltenden Vorstandsvergütungssystem abgewichen.
Die Auszahlungen aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht aufgrund einer Überschreitung der jeweiligen
Maximalwerte der einzelnen Vergütungsbestandteile zu kürzen, da 180 % des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 200
% des Zielbetrags des Performance-Share-Plans nicht überschritten wurden.
2.2.3. Maximalvergütung
Für jedes Vorstandsmitglied gilt eine Maximalvergütung i.S.d. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG, durch die die Vergütung insgesamt
nach oben hin begrenzt ist. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung
die im Vorstandsvergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung nicht überschritten.
2.2.4. Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung
a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung
Die Dienstverträge aller Vorstandsmitglieder sehen Auslauffristen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des
Vorstands, der Amtsniederlegung und den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsamts vor. Im Fall des Widerrufs
der Bestellung, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, enden die Dienstverträge grundsätzlich
nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende, sofern nicht der Dienstvertrag zuvor endet. Gleiches gilt bei einer
Amtsniederlegung ohne wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB sowie bei der einvernehmlichen Beendigung der Bestellung,
sofern nichts anderes vereinbart wird. Während der Auslauffrist ist eine anderweitige Vergütung anzurechnen.
Im Fall des Widerrufs der Bestellung, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, erhalten
die Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe der Bruttobezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, höchstens jedoch
in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen. Das für die Berechnung der Abfindungssumme maßgebliche Jahreseinkommen setzt sich
grundsätzlich aus dem Fixum des Vorjahres zuzüglich dem für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlten Jahresbonus zusammen.
Ergänzend dazu werden während der Laufzeit der Abfindungsraten weiterhin LTI-Tranchen zugeteilt und vertragsgemäß abgerechnet
und ausgezahlt.
Die Abfindung wird in monatlichen Bruttoteilbeträgen in gleicher Höhe ab dem Ende der Bestellung gezahlt. Vertragliche Vergütungen,
die die Porsche AG für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfindung
angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe
der Abfindung um die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Die Abfindung wird nicht gezahlt, wenn das Vorstandsmitglied
bei der Porsche AG oder einem anderen Unternehmen des Volkswagen Konzerns im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses weiterbeschäftigt
wird.
Die Regelungen zur Abfindung gelten entsprechend bei einvernehmlicher Beendigung der Bestellung, wenn kein wichtiger Grund
i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Bei einer Amtsniederlegung steht den Vorstandsmitgliedern keine Abfindung zu.
Den Mitgliedern des Vorstands sind grundsätzlich auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ohne Eintritt
eines Versorgungsfalls eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zugesagt (näheres zu diesen Versorgungsleistungen
im nächsten Abschnitt).
b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit
Ab dem 1. Januar 2023 wurden den Vorstandsmitgliedern neue Versorgungszusagen gemäß dem Vorstandsvergütungssystem erteilt.
Die Porsche AG hat ein neues, kapitalmarktorientiertes Versorgungssystem eingeführt. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine
beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen,
die durch ein Contractual Trust Arrangement finanziert wird. Die zugesagten Altersleistungen können ab Vollendung des 67.
Lebensjahres bezogen werden; ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist eine vorgezogene Inanspruchnahme möglich. Der jährliche
Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des jeweiligen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalts.
Die Versorgung aller Vorstandsmitglieder wurde zum 1. Januar 2023 auf das neue Versorgungssystem umgestellt. Die unter dem
bisherigen Versorgungssystem erdienten Besitzstände bleiben aufrechterhalten. Den Vorstandsmitgliedern wurde zum 31. Dezember
2022 ein fester monatlicher Versorgungsanspruch gegen die Gesellschaft zugesagt, der ab Vollendung des 65. Lebensjahres in
Anspruch genommen werden kann. In die so vereinbarte Rentenhöhe ist eine Anwartschaftsdynamisierung für den Zeitraum zwischen
dem Umstellungsstichtag und der Vollendung des 65. Lebensjahres nach § 2a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 lit. a BetrAVG eingerechnet; d.h.
die Rentenhöhe verändert sich bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr (zu den früheren Versorgungszusagen ausführlich
Vergütungsbericht 2022).
Herr Dr. Blume hatte zunächst bis zum 12. April 2018 eine Versorgungszusage der Porsche AG. Diese Versorgungszusage wurde
mit Bestellung zum Vorstandsmitglied der VW AG ab dem 13. April 2018 eingefroren. Herr Dr. Blume wird in Bezug auf diese Versorgungszusage
so behandelt, als wäre er zum 12. April 2018 aus der Porsche AG ausgeschieden. Er hat eine unverfallbare Anwartschaft erworben,
die nicht weiter ansteigt und nicht angepasst wird. Seit dem 1. Januar 2023 hat auch Herr Dr. Blume eine neue, kapitalmarktorientierte
Versorgungszusage von der Porsche AG. Seine frühere Versorgungszusage bleibt weiterhin eingefroren.
Darüber hinaus können Vorstandsmitglieder eine betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung aufbauen, die von
der Porsche AG zwischen 3 % und 6 % p.a. verzinst wird („Deferred Compensation Program“).
Für die Herren Meschke, Haffner, Reimold und Dr. Steiner besteht eine Direktversicherung i.S.d. § 40b EStG mit einer von der
Porsche AG für die Dauer des Dienstverhältnisses gezahlten Jahresprämie von 1.750 €.
Die nachfolgende Übersicht weist individualisiert für die Mitglieder des Vorstands die Pensionsanwartschaften mit ihrem Barwert
zum 31. Dezember 2023 sowie den im Geschäftsjahr 2023 für die Altersversorgung aufgewandten oder zurückgestellten Betrag nach
IFRS aus. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente
und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen.
€ |
Anwartschaftsbarwert
der arbeitgeberfinan-
zierten Pensions-
zusagen nach IAS191
|
Versorgungs-
aufwendungen
im Geschäftsjahr 2023
|
Dr. Oliver Blume |
3.952.119 |
324.342 |
Lutz Meschke |
4.000.346 |
386.206 |
Barbara Frenkel |
3.679.250 |
327.993 |
Andreas Haffner |
3.716.727 |
324.999 |
Sajjad Khan |
54.717 |
53.333 |
Detlev von Platen |
4.196.289 |
324.420 |
Albrecht Reimold |
3.523.678 |
324.731 |
Dr. Michael Steiner |
3.537.814 |
325.355 |
Summe
|
26.660.938
|
2.391.379
|
1 |
Darüber hinaus bestehen gegenüber den Vorstandsmitgliedern Verpflichtungen aus im Wege der Entgeltumwandlung aufgebauter Altersversorgung
(„Deferred Compensation Program“).
|
2.2.5. Kein Malus/Clawback im Geschäftsjahr 2023
Im Geschäftsjahr 2023 lagen tatbestandlich die Voraussetzungen für eine Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile nicht
vor. Dementsprechend hat die Porsche AG keine variablen Vergütungsbestandteile von den einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert.
IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die den früheren Vorstandsmitgliedern der Porsche AG gewährte und geschuldete
Vergütung zu berichten.
1. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023 (INDIVIDUALISIERT)
Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt
sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und
geschuldet wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Porsche AG ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt
beendet hat.
Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem Ablauf des Geschäftsjahres 2013 ausgeschieden
sind, die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung aus.
Uwe-Karsten Städter
ehem. Mitglied des Vorstands Geschäftsbereich Beschaffung
Austrittsdatum: 18. August 2021
|
2023
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Ruhegehaltszahlungen |
154.080 |
99,3 |
Nebenleistungen |
1.020 |
0,7 |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1
S. 1 AktG
|
155.100
|
100,0
|
Wolfgang Hatz
ehem. Mitglied des Vorstands Geschäftsbereich Forschung
und Entwicklung
Austrittsdatum: 3. Mai 2016
|
2023
|
|
€
|
%
|
Fixe Vergütung
|
|
|
Ruhegehaltszahlungen |
0 |
0,0 |
Nebenleistungen |
19.213 |
100,0 |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1
S. 1 AktG
|
19.213
|
100,0
|
2. GEWÄHRTE GESAMTVERGÜTUNG AN VOR BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES 2013 AUSGESCHIEDENE VORSTANDSMITGLIEDER
Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023 gewährt und geschuldet wurde, die ihr zuletzt bei der Porsche
AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bereits vor dem Beginn des Jahres 2014 beendet haben und denen
danach eine im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der Porsche
AG gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern
und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 2.239.538 € gewährt.
V. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung
der Porsche AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.
Für die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird auf die in diesem Bericht dargestellte gewährte und geschuldete Vergütung abgestellt.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen ermittelt: Jahresüberschuss der Porsche AG (HGB), EBITDA-Marge
des Segments Automobile sowie der Operativen Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird die durchschnittliche Vergütung
der Arbeitnehmer ermittelt, indem der im Jahresabschluss der Porsche AG ausgewiesene Personalaufwand der Porsche AG um die
Vergütung der Vorstandsmitglieder bereinigt wird. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die durchschnittliche Anzahl
der Arbeitnehmer der Porsche AG auf Vollzeitäquivalenzbasis im Geschäftsjahr 2023, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder,
geteilt (Arbeitnehmer der Porsche AG).
% |
Jährliche
Veränderung
2023 vs. 2022
|
Jährliche
Veränderung
2022 vs. 2021
|
Vorstandsvergütung1
|
|
|
Aktive Vorstandsmitglieder
|
|
|
Dr. Oliver Blume |
- |
- |
Lutz Meschke |
7,5 |
-5,2 |
Barbara Frenkel |
54,3 |
243,5 |
Andreas Haffner |
11,1 |
2,8 |
Sajjad Khan |
- |
- |
Detlev von Platen |
10,4 |
2,8 |
Albrecht Reimold |
11,6 |
2,1 |
Dr. Michael Steiner |
11,1 |
1,1 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder
|
|
|
Uwe-Karsten Städter |
-82,0 |
-63,6 |
Wolfgang Hatz |
-32,1 |
19,6 |
Ertragsentwicklung
|
|
|
Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS) |
0,0 |
12,5 |
EBITDA-Marge Segment Automobile |
2,0 |
2,9 |
Jahresüberschuss Porsche AG (HGB)2 |
71,9 |
114,2 |
Mitarbeitervergütung
|
|
|
Durchschnittliche Mitarbeitervergütung PAG |
-13,7 |
9,1 |
1 |
„Gewährte und geschuldete“ Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Von der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2
EGAktG wurde Gebrauch gemacht.
|
2 |
Im Jahr 2022 vor Ergebnisabführung. |
Die Höhe der Vergütung, der Maximalvergütung sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls angepasst. In Vorbereitung des IPO der Porsche AG hat der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich
mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Porsche AG und einen horizontalen Vergleich mit dem
Markt- und Wettbewerbsumfeld der Porsche AG durchgeführt. Ab dem Geschäftsjahr 2023 zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung
der Üblichkeit der konkreten Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine Vergleichsgruppe
anderer Unternehmen (Peergroup sowie ergänzend der DAX) heran. Die Peergroup wird regelmäßig überprüft und angepasst und besteht
derzeit aus folgenden Unternehmen: LVMH Moët Hennessy - Louis Vuitton SE, General Motors Company (GMC), Samsung Electronics
Co., Ltd., Tesla Inc., Mitsubishi Motors Corporation, BMW AG, Mercedes Benz AG, Volvo AB, Kering S.A., Ferrari N.V., Nissan
Motor Corporation, Jaguar Land Rover Ltd., Hermès International SCA, SAP SE. Bei der Auswahl der Unternehmen wurde insbesondere
versucht, das spezifische Markt- und Wettbewerbsumfeld der Porsche AG abzubilden. Aufgrund der globalen Aktivitäten der Porsche
AG wurden hier auch Unternehmen außerhalb von Europa in der Peergroup berücksichtigt.
B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
I. GRUNDSÄTZE DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der Porsche AG geregelt. Sie ist als eine reine Festvergütung
zuzüglich einer Sitzungspauschale ausgestaltet. Die Hauptversammlung der Porsche AG am 28. Juni 2023 hat das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Bei der Neufassung
des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden die neuen Vorgaben des ARUG II und Empfehlungen und Anregungen
des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt. Der DCGK enthält unter anderem die Anregung, dass die Aufsichtsratsvergütung
aus einer Festvergütung bestehen sollte. Darüber hinaus empfiehlt der DCGK, dass bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden
und Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden soll. Ein unabhängiger Vergütungsberater hat bestätigt, dass
die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Porsche
AG steht und marktüblich ist.
II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VERGÜTUNG
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von 260 Tsd. € (Aufsichtsratsvorsitzender), 195 Tsd. €
(Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und im Übrigen 130 Tsd. €. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten darüber hinaus
für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen ein pauschales Sitzungsgeld in Höhe von 9 Tsd. € pro Jahr. Für
Mitgliedschaften in Ausschüssen wird, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt
hat, eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 100 Tsd. € (Vorsitzender des Ausschusses) und im Übrigen 50 Tsd. € pro
Ausschuss gezahlt. Mitgliedschaften in mehr als zwei Ausschüssen werden nicht gesondert vergütet. In diesem Fall werden die
beiden Funktionen in den Ausschüssen vergütet, auf welche die höchste feste Vergütung pro Geschäftsjahr entfällt. Nicht berücksichtigt
wird die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse angehören,
erhalten eine zeitanteilig gekürzte Vergütung (Festvergütung, Zusatzvergütung und Sitzungsgeld).
Die Vergütung und Sitzungsgeldpauschalen sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.
Für den Zeitraum nach der Beendigung des Amts erhalten ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats von der Porsche AG keine
Vergütung mehr.
III. SONSTIGES
Die Porsche AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen gemäß § 18 Abs. 7 der Satzung in eine von der Porsche AG in ihrem Interesse
in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensorgane (Directors and Officers
Insurance) einbezogen.
IV. VERGÜTUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AMTIERENDEN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche AG und die den einzelnen
Aufsichtsratsmitgliedern individuell gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023. Dabei liegt dem Begriff „gewährte
und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde, wie für die Vorstandsmitglieder erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene
Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossenen Beträge ab, das heißt die Vergütung, die den Aufsichtsratsmitgliedern
für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 gezahlt wird, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung.
|
Feste Vergütung
|
Tätigkeit in Ausschüssen
|
Sitzungsgeld-
pauschale
|
Gesamt-
vergütung
|
Vergütung aus anderen Konzern-
mandaten
|
Aufsichtsratsmitglied
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
€
|
%
|
|
Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)
|
260.000 |
70,5 |
100.000 |
27,1 |
9.000 |
2,4 |
369.000 |
100,0 |
- |
Jordana Vogiatzi3 (Stv. Vorsitzende)
|
195.000 |
76,8 |
50.000 |
19,7 |
9.000 |
3,5 |
254.000 |
100,0 |
0 |
Dr. Arno Antlitz1 |
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
- |
Ibrahim Aslan |
130.000 |
93,5 |
0,0 |
0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Harald Buck |
130.000 |
54,4 |
100.000 |
41,8 |
9.000 |
3,8 |
239.000 |
100,0 |
- |
Dr. Christian Dahlheim2 |
0 |
0,0 |
100.000 |
100,0 |
0 |
0 |
100.000 |
100,0 |
- |
Micaela le Divelec Lemmi |
130.000 |
68,8 |
50.000 |
26,5 |
9.000 |
4,8 |
189.000 |
100,0 |
- |
Melissa Di Donato Roos |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Wolfgang von Dühren |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Akan Isik |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Nora Leser |
130.000 |
68,8 |
50.000 |
26,5 |
9.000 |
4,8 |
189.000 |
100,0 |
- |
Knut Lofski3 |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
0 |
Dr. Hans Michel Piëch |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche |
130.000 |
68,8 |
50.000 |
26,5 |
9.000 |
4,8 |
189.000 |
100,0 |
- |
Hans Dieter Pötsch |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Vera Schalwig |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Stefan Schaumburg |
130.000 |
93,5 |
0 |
0,0 |
9.000 |
6,5 |
139.000 |
100,0 |
- |
Carsten Schumacher |
130.000 |
54,4 |
100.000 |
41,8 |
9.000 |
3,8 |
239.000 |
100,0 |
- |
Dr. Hans Peter Schützinger1 |
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
- |
Hauke Stars1 |
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
- |
Gesamt
|
2.275.000
|
75,4
|
600.000
|
19,9
|
144.000
|
4,8
|
3.019.000
|
100
|
-
|
1 |
Diese Aufsichtsratsmitglieder haben vollständig auf die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 verzichtet. |
2 |
Diese Aufsichtsratsmitglieder haben teilweise auf die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 verzichtet. |
3 |
Auf die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit im Aufsichtsrat der Porsche Leipzig GmbH wurde verzichtet. |
V. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit der
Ertragsentwicklung der Porsche AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber
dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen ermittelt: Jahresüberschuss der Porsche AG (HGB), EBITDA-Marge des Segments Automobile sowie der Operativen Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns.
Die Vergleichsgröße zur Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer entspricht dem für die vergleichende
Darstellung der Vorstandsmitglieder unter Ziffer A.V herangezogenen Wert.
% |
Jährliche
Veränderung
2023 vs. 2022
|
Jährliche
Veränderung
2022 vs. 2021
|
Aufsichtsratsvergütung1
|
|
|
Aktive Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)
|
126,6 |
287,7 |
Jordana Vogiatzi (Stv. Vorsitzende)
|
37,1 |
53,2 |
Dr. Arno Antlitz
|
- |
- |
Ibrahim Aslan
|
1.303,8 |
- |
Harald Buck
|
35,8 |
45,6 |
Dr. Christian Dahlheim
|
252,7 |
- |
Micaela le Divelec Lemmi
|
265,0 |
- |
Melissa Di Donato
|
265,0 |
- |
Wolfgang von Dühren
|
4,1 |
37,9 |
Akan Isik
|
4,1 |
37,9 |
Nora Leser
|
31,0 |
75,9 |
Knut Lofski
|
4,1 |
37,9 |
Dr. Hans Michel Piëch
|
61,8 |
104,6 |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche
|
123,3 |
464,2 |
Hans Dieter Pötsch
|
162,6 |
- |
Vera Schalwig
|
4,1 |
387,5 |
Stefan Schaumburg
|
6,5 |
59,7 |
Carsten Schumacher
|
35,8 |
38,7 |
Dr. Hans Peter Schützinger
|
-100,0 |
- |
Hauke Stars
|
- |
- |
Ertragsentwicklung
|
|
|
Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS)
|
0,0 |
12,5 |
EBITDA-Marge Segment Automobile
|
2,0 |
2,9 |
Jahresüberschuss Porsche AG (HGB)2
|
71,9 |
114,2 |
Durchschnittliche Mitarbeitervergütung PAG
|
-13,7 |
9,1 |
1 |
„Gewährte und geschuldete“ Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Von der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG wurde Gebrauch gemacht.
|
2 |
Im Jahr 2022 vor Ergebnisabführung. |
Für den Vorstand:
28. Februar 2024
|
Dr. Oliver Blume
Vorstandsvorsitzender
|
Lutz Meschke
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
|
|
Für den Aufsichtsrat:
28. Februar 2024
Dr. Wolfgang Porsche
Aufsichtsratsvorsitzender
PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
AN DIE DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft,
Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen)
oder Irrtümern ist.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Vergütungsbericht
einschließlich der dazugehörigen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken
berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung
der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
PRÜFUNGSURTEIL
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
SONSTIGER SACHVERHALT - FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Prüfungsvermerk beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“
in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024.
(http://www.de.ey.com/IDW-Auftragsbedingungen).
Stuttgart, 28. Februar 2024
EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Matischiok
Wirtschaftsprüfer
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Orlov
Wirtschaftsprüfer
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3. |
Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8)
Nachfolgend sind Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben, die über relevante
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten
auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. Zudem werden die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften die
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen innehaben.
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Dr. Wolfgang Porsche (*1943)
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Porsche Automobil Holding SE, Mitglied
des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft
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Diplom-Kaufmann |
Zugehörig seit: 2009 |
Wohnort: Salzburg, Österreich |
Staatsangehörigkeit: österreichisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz)1,2 Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2 AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1 Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg (Vorsitz)1 Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1
1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Dr. Wolfgang Porsche ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Er ist seit 2009
Mitglied des Aufsichtsrats.
Dr. Wolfgang Porsche wurde 1943 in Stuttgart, Deutschland, geboren. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität
Wien. Im Jahr 1973 promovierte er zum Doktor der Handelswissenschaften. Im selben Jahr gründete er sein eigenes Unternehmen
Jamoto, einen Generalimporteur von Yamaha-Motorrädern in Österreich. Von 1976 bis 1981 war er in verschiedenen nationalen
und internationalen Funktionen bei der Daimler-Benz AG in Stuttgart tätig. Ab 1985 war er tätig in diversen Geschäftsführerpositionen
und nahm Aufsichtsratsmandate in verschiedenen unabhängigen Unternehmen wahr. Derzeit ist Dr. Wolfgang Porsche unter anderem
tätig als Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und Porsche Automobil Holding SE sowie
als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Wolfgang Porsche ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien
zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
hält. Darüber hinaus ist Dr. Wolfgang Porsche Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche
Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
hält.
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• |
Dr. Wolfgang Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen
Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen
den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die Porsche
Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.
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• |
Dr. Wolfgang Porsche ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, sowie
der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:
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der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;
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• |
der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;
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• |
der Familie WP Holding GmbH, Salzburg, Österreich.
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• |
Des Weiteren ist Dr. Wolfgang Porsche gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:
• |
der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;
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• |
der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.
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• |
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Wolfgang Porsche wie folgt verwandt:
• |
Cousin von Aufsichtsratsmitglied Dr. Hans Michel Piëch
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• |
Onkel von Aufsichtsratsmitglied Dr. Ferdinand Oliver Porsche
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• |
Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen
Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.
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• |
Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
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• |
Wartung von Kraftfahrzeugen
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• |
Leasing von Kraftfahrzeugen
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• |
Versicherung von Kraftfahrzeugen
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Dr. Arno Antlitz (*1970)
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Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich Finanzen und Operatives Geschäft |
Zugehörig seit: 2021 |
Wohnort: Braunschweig |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig (Vorsitz)1 Volkswagen Financial Services Europe AG, Braunschweig (Vorsitz) 1 PowerCo SE, Salzgitter1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (Vorsitz)1 Volkswagen (China) Investment Co., Ltd., Beijing1 Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1 Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1 Porsche Retail Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1
1 Konzernexternes Mandat.
Lebenslauf
Dr. Arno Antlitz ist seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Dr. Arno Antlitz wurde 1970 in Premich, Deutschland, geboren. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung
Maschinenbau an der Technischen Universität in Darmstadt, Deutschland. Er promovierte (Dr. rer. Pol.) an der Otto Beisheim
School of Management (WHU). 1999 begann er bei McKinsey & Company, wo er zuletzt als Associate Principal tätig war. Zu seinen
Schwerpunkten gehörten Strategie, Organisations- und Kostenoptimierung in der Automobil- und Zulieferindustrie. Nach seinem
Eintritt in die Volkswagen Aktiengesellschaft im Jahr 2004 übernahm er die Verantwortung für das globale Produktcontrolling
der Marke Volkswagen. Von 2010 bis 2020 war er Mitglied des Vorstands der Marke Volkswagen für Controlling und Rechnungswesen.
Von 2020 bis 2021 war er Finanzvorstand der AUDI Aktiengesellschaft in Ingolstadt. Am 1. April 2021 übertrug der Aufsichtsrat
der Volkswagen Aktiengesellschaft die Verantwortung für das Finanzressort auf Konzernebene im Vorstand auf Dr. Arno Antlitz.
Seit 2022 ist er im Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Ressort Finanzen verantwortlich. Außerdem ist Dr. Arno
Antlitz unter anderem tätig als Aufsichtsratsvorsitzender bei Volkswagen Financial Services AG und Volkswagen Group of America,
Inc., sowie als Mitglied des Aufsichtsrats bei der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Arno Antlitz ist Mitglied des Vorstands für den Geschäftsbereich Finanzen und Operatives Geschäft der Volkswagen Aktiengesellschaft,
die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c.
F. Porsche Aktiengesellschaft hält.
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• |
Es bestehen keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.
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Dr. Christian Dahlheim (*1968)
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Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG |
Zugehörig seit: 2020 |
Wohnort: Braunschweig |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Bank AG, Salzburg1 Volkswagen Finance (China) Co., Ltd., Beijing1 VW New Mobility Services Investment Co., Ltd., Shanghai1 VDF Faktoring A.S., Istanbul (Vorsitz)1 VDF Filo Kiralama A.S., Istanbul (Vorsitz)1 VDF Sigorta Aracilik Hizmetleri A.S., Istanbul (Vorsitz)1 VDF Servis ve Ticaret A.S., Istanbul (Vorsitz)1 Volkswagen Dogus Finansman A.S., Istanbul (Vorsitz)1 Volkswagen Semler Finans Danmark A/S, Brøndby (Vorsitz)1 Volkswagen Participações Ltda., São Paulo (Vorsitz)1
1 Konzernexternes Mandat.
Lebenslauf
Dr. Christian Dahlheim ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Dr. Christian Dahlheim wurde 1968 in Berlin, Deutschland, geboren. Er studierte Physik an der Technischen Universität München,
wo er sein Studium mit einem Master abschloss. Zusätzlich erwarb er einen MBA und promovierte an der European Business School
zum Dr. rer. pol. in Betriebswirtschaftslehre und Management. Bis zu seinem Eintritt in den Volkswagen Konzern im Jahr 2005
war er in verschiedenen beruflichen Positionen tätig. Von 2005 bis 2014 war er in verschiedenen Führungspositionen bei der
Volkswagen Financial Services AG tätig, unter anderem als Leiter der Unternehmensentwicklung und Regionalleiter. Ab 2014 wurde
er Präsident und Chief Executive Officer der Volkswagen Credit Inc. Im Jahr 2016 wurde Dr. Christian Dahlheim zum Mitglied
des Vorstands der Volkswagen Financial Services AG für den Bereich Vertrieb und Marketing berufen. Im Jahr 2018 wurde ihm
die Funktion des Direktors Konzernvertrieb der Volkswagen Aktiengesellschaft übertragen. Seit dem 1. Februar 2022 ist er Chief
Executive Officer der Volkswagen Financial Services AG. Zudem ist Dr. Christian Dahlheim tätig als Aufsichtsratsmitglied,
u.a. bei der Volkswagen Bank GmbH sowie der Porsche Bank AG.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Christian Dahlheim ist Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft
der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich
einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.
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• |
Es bestehen keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.
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Micaela le Divelec Lemmi (*1968)
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Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group und nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton
S.p.A.
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Zugehörig seit: 2022 |
Wohnort: Florenz (Italien) |
Staatsangehörigkeit: italienisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats der Pitti Immagine S.r.l., Florenz1 (bis 31.07.2023) Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group, Treviso1, 2 Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Aeroporti di Roma S.p.A.1 (bis 30.04.2023) Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton S.p.A. (seit 30.04.2023)1
1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Micaela le Divelec Lemmi ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Micaela le Divelec Lemmi wurde 1968 in Florenz, Italien, geboren. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre begann
sie 1992 ihre Karriere im Audit-Team von Ernst & Young. Im Jahr 1998 wechselte sie zu Gucci in die Abteilung für Management
Control. Nach der Übernahme von YSL, Bottega Veneta, Balenciaga, McQueen und Boucheron befasste sie sich mit der Integration
der Teams und Prozesse, indem sie verschiedene Aufgaben in der Kontrollabteilung der Gruppe übernahm. Im Jahr 2004 wurde Micaela
le Divelec Lemmi zur Controllerin der Gruppe ernannt. Im Jahr 2008 wurde ihr die Rolle des Chief Financial Officer bei Gucci
übertragen. Später wurde sie zum Executive Vice President und Chief Corporate Officer von Gucci ernannt. Im Jahr 2015 wurde
sie zur Executive Vice President und Chief Consumer Officer bei Gucci befördert. 2018 wechselte Micaela le Divelec Lemmi als
Geschäftsführerin zur Salvatore Ferragamo Gruppe. Im Juli 2018 wurde sie zum Chief Executive Officer befördert. Im September
2021 verließ sie die Ferragamo-Gruppe. Im April 2022 wurde Micaela le Divelec Lemmi als nicht-exekutives Mitglied in den Verwaltungsrat
von De Longhi S.p.A. und Aeroporti di Roma S.p.A. berufen. Das Mandat bei Aeroporti di Roma lief im April 2023 aus, und zum
gleichen Zeitpunkt wurde sie als nicht-exekutives Mitglied in den Verwaltungsrat von Benetton S.p.A. berufen. Im Juli 2023
beendete Micaela le Divelec Lemmi das zweite Mandat als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats von Pitti Immagine S.r.l.
Außerdem war sie in den letzten fünf Jahren bis Dezember 2018 Mitglied des Verwaltungsrats von Beni Stabili S.p.A. Im Oktober
2023 wurde Micaela le Divelec Lemmi in den Verwaltungsrat der Fondazione Cassa di Risparmio di Firenze berufen, einer privaten
Stiftung mit dem Ziel, die soziale Entwicklung des Gebiets zu fördern.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
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Micaela le Divelec Lemmi hat keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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Dr. Hans Michel Piëch (*1942)
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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing.
h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft
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Zugehörig seit: 2009 |
Wohnort: Wien, Österreich |
Staatsangehörigkeit: österreichisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1 Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2 Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Stv. Vorsitz)1, 2
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1 Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1
1 Konzernexternes Mandat. 2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Dr. Hans Michel Piëch ist seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Dr. Hans Michel Piëch wurde 1942 in Wien, Österreich, geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und
schloss sein Studium 1968 ab. Im Jahr 1970 promovierte er. Im selben Jahr begann er bei Gulf Oil in Pittsburgh, USA, zu arbeiten.
Von 1971 bis 1972 war er als Geschäftsführer bei der Porsche KG, Stuttgart, Deutschland, tätig. Von 1977 bis 2021 war er als
Rechtsanwalt in Wien tätig. Seit 1975 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Holding GmbH in Salzburg, Österreich.
Seit 1989 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE. Seit 2009 ist er Mitglied des Aufsichtsrats
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Seit demselben Jahr ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Ebenso ist er Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI Aktiengesellschaft.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Hans Michel Piëch ist Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0
% der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus ist Dr. Hans Michel Piëch Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft,
die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c.
F. Porsche Aktiengesellschaft hält.
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• |
Dr. Hans Michel Piëch ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen
Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, und zwar auf Basis eines zwischen
den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die Porsche
Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.
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• |
Dr. Hans Michel Piëch ist gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:
• |
der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;
|
• |
der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.
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• |
Zudem ist Dr. Hans Michel Piëch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der HMP Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald sowie
der folgenden an dieser unmittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaft:
• |
der Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Wien, Österreich
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• |
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Hans Michel Piëch wie folgt verwandt:
• |
Cousin von Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Porsche
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• |
Onkel zweiten Grades von Aufsichtsratsmitglied Dr. Ferdinand Oliver Porsche
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• |
Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen
Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.
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• |
Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
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• |
Betreuung und Wartung von Kraftfahrzeugen
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• |
Leasing von Kraftfahrzeugen
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• |
Versicherungsleistungen
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Dr. Ferdinand Oliver Porsche (*1961)
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Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft |
Zugehörig seit: 2010 |
Wohnort: Salzburg, Österreich |
Staatsangehörigkeit: österreichisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart1, 2 AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1 Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1 Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, Ludwigsburg1
1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Dr. Ferdinand Oliver Porsche wurde 1961 in Stuttgart, Deutschland, geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und schloss
1990 sein Studium an der Universität Salzburg ab, wo er zwei Jahre später auch promovierte. Zwischen 1994 und 1995 studierte
er Betriebswirtschaftslehre an der Universität Toronto, Kanada. Neben seinem Studium war er von 1994 bis 2003 als Geschäftsführer
der Porsche Management GmbH & Co. KG in Salzburg tätig. Im Jahr 2002 wurde er Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH
in Salzburg. Seit 2003 ist Herr Dr. Porsche Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft in Salzburg. Seit 2015
ist er auch Geschäftsführer der Neckar GmbH in Salzburg. Dr. Ferdinand Oliver Porsche hat verschiedene Geschäftsführerpositionen
und Aufsichtsratsmandate in verschiedenen unabhängigen Unternehmen inne, unter anderem als Mitglied des Aufsichtsrats der
Porsche Automobil Holding SE, der AUDI Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und als Stellvertreter der Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der Lebenshilfe Salzburg gemeinnützige GmbH.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien
zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
hält. Darüber hinaus ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die
Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft hält.
|
• |
Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar
gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines
zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die
Porsche Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.
|
• |
Zudem ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH,
Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:
• |
der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;
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• |
der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;
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• |
der ZH 1420 GmbH, Salzburg, Österreich.
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• |
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche wie folgt verwandt:
• |
Neffe von Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Porsche
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• |
Neffe zweiten Grades von Herrn Dr. Hans Michel Piëch
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• |
Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen
Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.
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• |
Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
|
• |
Betreuung und Wartung von Kraftfahrzeugen
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• |
Leasing von Kraftfahrzeugen
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• |
Versicherungsleistungen
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Hans Dieter Pötsch (*1951)
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Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft |
Zugehörig seit: 2010 |
Wohnort: Wolfsburg |
Staatsangehörigkeit: österreichisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1 Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Vorsitz)1, 2 Bertelsmann Management SE, Gütersloh1 Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh1 TRATON SE, München (Vorsitz)1, 2 Wolfsburg AG, Wolfsburg1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Autostadt GmbH, Wolfsburg1 Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)1 Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)1 Porsche Retail GmbH, Salzburg (Vorsitz)1 VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (Stv. Vorsitz)1
1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Hans Dieter Pötsch ist seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Hans Dieter Pötsch wurde 1951 in Traun, Österreich, geboren. Er studierte von 1973 bis 1979 Wirtschaftsingenieurwesen an der
Technischen Universität Darmstadt, Deutschland. Nach dem Studium begann er im Controlling der BMW AG in München, Deutschland,
und übernahm von 1984 bis 1987 die Leitung des Controlling. Danach wechselte er zur Trumpf GmbH & Co. KG als Geschäftsführer
für Finanzen und Verwaltung. Von 1991 bis 1995 war er Vorsitzender des Vorstands der Traub AG, von 1995 bis 2002 Vorsitzender
des Vorstands der Dürr AG und von 2003 bis 2015 Mitglied des Konzernvorstands für den Geschäftsbereich Finanzen & Controlling
der Volkswagen Aktiengesellschaft. Hans Dieter Pötsch ist Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE. Außerdem
ist er unter anderem tätig als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Traton SE sowie als
Mitglied des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Hans Dieter Pötsch ist Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien zuzüglich
einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. Darüber
hinaus ist Hans Dieter Pötsch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding
Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
hält.
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• |
Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
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• |
Wartung von Kraftfahrzeugen
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• |
Leasing von Kraftfahrzeugen und Stellplätzen
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• |
Miete einer Immobilie
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• |
§ Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.
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Melissa Di Donato Roos (*1972)
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Chair & Chief Executive Officer der Kyriba Corp. |
Zugehörig seit: 2022 |
Wohnort: Ascot (Vereinigtes Königreich) |
Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch / britisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Unabhängiges, nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der J.P. Morgan Europe Limited1
1 Konzernexternes Mandat.
Lebenslauf
Melissa Di Donato Roos ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Melissa Di Donato Roos wurde 1972 in New York, USA, geboren. Sie studierte Russische Sprache und Literatur sowie Politikwissenschaften
am Manhattanville College und schloss das Studium 1994 mit einem Bachelor ab. Im Jahr 1996 schloss sie ihr Studium an der
American University mit zwei Master-Abschlüssen in russischer Sprache und Literatur sowie in International Business ab. Sie
begann ihre Karriere als Technologie Expertin und SAP R/3-Entwicklerin. Sie setzte ihre Laufbahn in Technologieunternehmen
wie IBM und Oracle in verschiedenen beruflichen Funktionen wie Technik, Produktentwicklung und Führungspositionen in den Bereichen
Vertrieb, Dienstleistungen und allgemeines Management fort. Vor mehr als 15 Jahren wechselte sie von den USA nach London,
um für IBM ein globales Technologieunternehmen zu leiten. Zuvor war sie acht Jahre bei PricewaterhouseCoopers LLP, USA/IBM
(von IBM übernommene PwC-Abteilung) tätig. Außerdem war sie Global Vice President eines Start-up-Unternehmens an der US-Westküste.
2016 wechselte sie zu SAP als Chief Revenue Officer für die ERP-Cloud von SAP. Später wurde sie zum Global Chief Operating
Officer von SAPs ERP- und Infrastrukturabteilung (Digital Core) befördert. In den darauffolgenden sieben Jahren war sie als
Area Vice President EMEA und APAC tätig, wo sie die Programme force.com und Appexchange sowie das Geschäft mit unabhängigen
Softwareanbietern (ISV)/OEM für die internationalen Märkte aufbaute und entwickelte. Darüber hinaus war sie als AREA Vice
President für Analytics tätig. Seit September 2023 ist sie Vorsitzende und Chief Executive Officer der Kyriba Corp. Zuvor
war Melissa Di Donato Roos CEO von SUSE. Seit 2020 ist sie Beraterin von Capri Ventures. Seit 2021 ist sie ein unabhängiges,
nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der J.P. Morgan Europe Limited.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
|
|
• |
Melissa Di Donato Roos hat keine persönlichen oder weiteren geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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Dr. Hans Peter Schützinger (*1960)
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Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH |
Zugehörig seit: 2016 |
Wohnort: Salzburg, Österreich |
Staatsangehörigkeit: österreichisch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Hungaria Kereskedelmi Kft., Budapest1 Volkswagen Financné služby Slovensko s.r.o., Bratislava1 Porsche Versicherungs AG, Salzburg1 Porsche Bank AG, Salzburg1 Din Bil Sverige AB, Stockholm1 Gletscherbahnen Kaprun AG, Kaprun1 Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1
1 Konzernexternes Mandat.
Lebenslauf
Dr. Hans Peter Schützinger ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Dr. Hans Peter Schützinger wurde 1960 in Uttendorf, Österreich, geboren. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität
in Wien und promovierte 1988. 1989 wurde er Assistent des Leiters Finanzen, Rechnungswesen und Controlling bei der Porsche
Konstruktionen KG und stieg 1991 zum Leiter der Bereiche Finanzen und Zahlungsverkehr auf. 1993 wechselte er zur Porsche Holding
GmbH als Leiter des Bereichs Konzernrechnungswesen. Von 1995 bis 2002 war er Leiter der Stabsstelle für Rechnungswesen, Steuern
und Beteiligungen. 2002 wurde er Geschäftsführer für Finanzdienstleistungen und Finanzen (CFO). Im Jahr 2008 übernahm er zusätzlich
die Einzelhandelsverantwortung für den Bereich Automobilhandel mit Marken verschiedener Hersteller. Seit 2017 ist er als CEO
Porsche Holding GmbH für den Bereich Großhandel und Finanzdienstleistungen verantwortlich. Dr. Hans Peter Schützinger hat
verschiedene Geschäftsführerpositionen und Aufsichtsratsmandate in unabhängigen Unternehmen inne, unter anderem als Mitglied
des Aufsichtsrats der Porsche Bank AG, Volkswagen Financial Services AG sowie der Porsche Versicherungs AG.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
• |
Dr. Hans Peter Schützinger ist Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft
der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich
einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.
|
• |
Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
• |
Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen
|
• |
Wartung von Kraftfahrzeugen
|
• |
Versicherung von Kraftfahrzeugen
|
• |
Spareinlagen
|
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• |
Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.
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Hauke Stars (*1967)
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Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT |
Zugehörig seit: 2022 |
Wohnort: Königstein im Taunus |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1 CARIAD SE, Wolfsburg1 RWE AG, Essen1, 2 PowerCo SE, Salzgitter1
Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Kühne + Nagel International AG, Schindellegi1, 2
1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.
Lebenslauf
Hauke Stars ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.
Hauke Stars wurde 1967 in Merseburg, Deutschland, geboren. Sie studierte Angewandte Informatik an der Technischen Universität
Magdeburg und erwarb einen Master of Science in Engineering an der University of Warwick. Danach begann sie Anfang der 1990er
Jahre ihre berufliche Laufbahn in der IT-Abteilung von Bertelsmann. 1998 wechselte sie zum IT-Dienstleister Triaton und leitete
dort den Bereich Softwareentwicklung. Anschließend wurde sie im Jahr 2000 in die Geschäftsführung mit Verantwortung für Vertrieb
und Marketing befördert. Nach der Übernahme von Triaton durch den globalen IT-Konzern Hewlett Packard (HP) im Jahr 2004 setzte
sie ihre Karriere bei HP fort. Bei HP war sie für das IT-Services-Geschäft in den Niederlanden verantwortlich und wurde 2007
Geschäftsführerin der lokalen HP-Organisation in der Schweiz. Von 2012 bis 2020 war sie Mitglied des Vorstands der Deutschen
Börse AG mit Verantwortung für die Bereiche IT, Kapitalmarktgeschäft und Human Resources (als Arbeitsdirektorin). Im Jahr
2022 wurde sie in den Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft berufen. In dieser Funktion ist sie für alle konzernweiten
Aktivitäten in den Bereichen IT, Daten, Organisationsentwicklung und Prozessmanagement verantwortlich. Hauke Stars hat Aufsichtsratsmandate
in den unabhängigen Unternehmen RWE AG und Kühne+Nagel International AG inne sowie in den Volkswagen Konzernunternehmen CARIAD
SE, PowerCo SE und der AUDI Aktiengesellschaft.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
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Hauke Stars ist Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT. Die Volkswagen Aktiengesellschaft
hält über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c.
F. Porsche Aktiengesellschaft.
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Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:
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Leasing von Kraftfahrzeugen
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Miete einer Immobilie
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Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 911.000.000.
Hiervon sind 455.500.000 Aktien Stammaktien und 455.500.000 Aktien Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Bei der Beschlussfassung zu den im Abschnitt I. aufgeführten
Tagesordnungspunkten 2 bis 8 sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 455.500.000.
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2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Gemäß § 22 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).
Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben unter den nachstehend dargestellten
Voraussetzungen am 7. Juni 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung über das InvestorPortal
elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Wege
der elektronischen Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten
Aktionären ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Aktionäre sind zudem berechtigt, als
Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu unterbreiten
und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Niederschrift zu erklären.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise
zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
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3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich
fristgerecht anmelden („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“). Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 16. Mai 2024 (Nachweisstichtag), 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG (separat nach Stamm- und/oder
Vorzugsaktien) ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Intermediär verwahrt werden, kann der Nachweis
des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 31. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle postalisch oder via E-Mail zugehen.
Anmeldestelle:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung
des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten
Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle, auf der die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal abgedruckt
sind.
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4. |
InvestorPortal
Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft
auf ihrer Internetseite unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Nach fristgerechter
Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der die
Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung ausüben.
Sämtliche Funktionen des InvestorPortals können nur mithilfe der auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Zugangsdaten genutzt
werden.
Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 17. Mai 2024 freigeschaltet.
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5. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, dem 7. Juni 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten
erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten live auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
verfolgt werden.
Die Gesellschaft plant, bereits im Vorfeld der Hauptversammlung, voraussichtlich am 3. Juni 2024, die Rede des Vorstandsvorsitzenden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands stehen nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.
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6. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl
Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung
sowie während der Hauptversammlung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte
berechtigt, die sich, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Die Stimmabgabe erfolgt dabei elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft. Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist
ab dessen Freischaltung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung
am 7. Juni 2024 möglich.
Bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt können auch bereits abgegebene Stimmen
jederzeit geändert oder widerrufen werden.
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7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
a) |
Bevollmächtigung eines Dritten
Stammaktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Die Vollmacht kann ab der Freischaltung des InvestorPortals und auch noch während der Hauptversammlung unter Verwendung der
Daten der Anmeldebestätigung über das InvestorPortal erteilt werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen
nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen und benötigen zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten zum InvestorPortal.
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b) |
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Außerdem wird Stammaktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und einen Nachweis
des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls über das InvestorPortal
der Gesellschaft erteilt werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform
(§ 126b BGB) und kann ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung
festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal der Gesellschaft erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte
Vollmachten und Weisungen jederzeit geändert oder widerrufen werden.
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8. |
Rechte der Aktionäre (Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rede- und Auskunftsrecht,
Widerspruch)
a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen
(das entspricht einer Aktienanzahl von 500.000 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Büro Dr. Oliver Blume Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per E-Mail an: agm@porsche.de
Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen,
ist eine Übersetzung beizufügen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 AktG zur Berechnung der Aktienbesitzzeit
wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit
verbreitet.
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
veröffentlicht.
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b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127, 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 23. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft c/o Büro Dr. Oliver Blume Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per E-Mail an: agm@porsche.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht
werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs entsprechend
§§ 126 Absatz 1, 127 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die
Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Absatz 4 AktG
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet
hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der entsprechende Antrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
nicht behandelt werden. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre
das Stimmrecht zu vorab zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, sobald der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), gestellt werden.
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c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Absätze 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf
Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum
1. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die Einreichung
hat in Textform (als PDF-Datei) in deutscher Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal
10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum
2. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zugänglich machen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive
Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben
oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird
(§§ 130a Absatz 3 Satz 4 AktG, 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen
(siehe dazu Abschnitt III.8.b)), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu Abschnitt III.8.e)) sowie die Erklärung von
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu Abschnitt III.8.f)) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung
jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine
Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Absatz 1a AktG.
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d) |
Rederecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absätze 5 und 6 AktG
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung
ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre oder ihre
Bevollmächtigten im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge
nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz
1 AktG.
Gemäß §§ 22 Absatz 4, 23 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter insbesondere ermächtigt, das Frage-
und Rederecht, soweit es in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt wird, zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere
berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder einzelne Rede- oder Fragebeiträge zu setzen.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet
oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der
Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt
ist.
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e) |
Auskunftsrecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht
auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG festlegen wird, dass alle
Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen
der Ausübung des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), ausgeübt werden dürfen.
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f) |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten
Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des die Hauptversammlung
beurkundenden Notars erklären.
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9. |
Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
zur Verfügung.
Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen
werden.
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10. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Durchführung der
Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen
Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten
zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz
1, 70435 Stuttgart, E-Mail: datenschutz@porsche.de.
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Stuttgart, im April 2024
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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