EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: ORBIS SE / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
ORBIS SE: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

02.01.2023 / 13:08 CET/CEST
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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen.

 

 Die ORBIS SE („Gesellschaft“) bzw. ihre Rechtsvorgänger haben den langjährigen Mitgliedern des Vorstands Herrn Thomas Gard sowie Herrn Stefan Mailänder seit 1986 Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stehen Herrn Thomas Gard und Herrn Stefan Mailänder Ansprüche auf Altersvorsorge, Invaliditätsversorgung und im Falle des Ablebens auf Hinterbliebenenrente zu. Zur Sicherung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit hat die Gesellschaft verschiedene Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen und die jeweiligen Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen an Herrn Thomas Gard bzw. an Herrn Stefan Mailänder verpfändet.

Die Gesellschaft ist daran interessiert, sich mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 von den wirtschaftlichen Risiken aus den zugunsten von Herrn Gard und Herrn Mailänder gewährten Pensionszusagen zu lösen.

Zu diesem Zweck wurden die Pensionszusagen unter Berücksichtigung von § 4 Betriebsrentengesetz mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 an die GMV Aktiengesellschaft, an welcher Herr Thomas Gard und Herr Stefan Mailänder beteiligt sind, übertragen. Die GMV Aktiengesellschaft wird somit hinsichtlich der vorbezeichneten Pensionszusagen zum Ablauf des 31.12.2022 an die Stelle der Gesellschaft treten.

Im Rahmen der vorbezeichneten Übernahme der Pensionszusagen werden der GMV AG als Gegenleistung sämtliche vertraglichen Rechte, einschließlich sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Leistungsansprüche aus den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen, im Sinne eines Sachentgeltes übertragen. Sofern die Höhe der jeweiligen Sachentgelte nicht ausreicht, um die zum Übertragungszeitpunkt bestehenden Pensionsansprüche zu bedienen, wird die ORBIS SE der GMV AG ein entsprechendes Barentgelt zahlen. Die Höhe des an die GMV AG zu zahlenden Barentgelts berechnet sich aus der Summe der Passivwerte für den jeweiligen Pensionsberechtigten zu bildenden Pensionsrückstellungen abzüglich der bestehenden Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen. Das jeweilige Barentgelt ist im Rahmen der Übernahme der Pensionsverpflichtungen von Herrn Mailänder in der Höhe auf EUR 949.000,00 und hinsichtlich der Übernahme der Pensionsverpflichtungen von Herrn Gard auf EUR 351.000,00 begrenzt. Sofern das nach vorstehender Berechnungsmethode errechnete Barentgelt einen negativen Betrag ausweist, ist dieser Betrag von der GMV AG an die Gesellschaft zu entrichten.

Alle vorbezeichneten Werte werden auf den 31.12.2022 berechnet. Da eine exakte Bezifferung des Sachentgeltes sowie des Barentgeltes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund volatiler Zinsbewegungen auf den Kapitalmärkten noch nicht möglich war, werden die jeweiligen Werte unverzüglich nach erfolgter Berechnung mit separater Meldung durch die Gesellschaft veröffentlicht.

Die ORBIS SE wird der GMV AG darüber hinaus einen Betrag in Höhe von EUR 89.000,00 erstatten, welchen die GMV AG für Beitragszahlungen aus den übernommenen Rückdeckungsversicherungen für Herrn Stefan Mailänder aufbringen muss.

Die entsprechenden Verträge wurden am 30.12.2022 unterzeichnet. Der Aufsichtsrat der ORBIS SE hat der vorbezeichneten Übertragung der Pensionszusagen auf die GMV Aktiengesellschaft zugestimmt.

Saarbrücken den 02.01.2023

 

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ORBIS SE
Nell-Breuning-Allee 3-5
66115 Saarbrücken
Deutschland
Internet: www.orbis.de

 
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