STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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2. Feb, 23:01:29 Uhr, TTMzero RT
Kommentare 584
K
Kani89, 27.04.2023 17:25 Uhr
0
Bei mir ebenfalls. Ich hatte die Kohle schon abgeschrieben^^
g
gucc0r, 27.04.2023 13:58 Uhr
0
Hi. Habe es heute auch gesehen! =]
s
sabirei, 27.04.2023 13:31 Uhr
0
Endlich, bei mir ist es auch da. Danke an alle, die mit "Druck" gemacht haben :-)
b
burnerle, 27.04.2023 12:53 Uhr
0
Boah, ich dachte ihr spielt mit meine Gefühlen. Aber ihr habt recht, eben gekommen. Danke für die Info und das tolle Wochenende.
S
Saleva, 27.04.2023 12:06 Uhr
0
Ende gut, alles gut. Auch bei mir ist die erwartete Erstattung eingetrudelt!
p
perry12345, 27.04.2023 11:55 Uhr
0
Gute Nachrichten... die ING hat mit gerade Store Capital als Storno zurückgebucht!!
K
Kani89, 19.04.2023 23:42 Uhr
0
Das wäre ja was… :-/
b
burnerle, 11.04.2023 8:18 Uhr
0
Ich denke da wird nichts mehr passieren und wir damit alleine stehen gelassen.
p
perry12345, 01.04.2023 16:39 Uhr
0

Jemand schon das Geld zurück bekommen?

👎
K
Kani89, 01.04.2023 7:51 Uhr
0
Jemand schon das Geld zurück bekommen?
S
Saleva, 19.03.2023 12:20 Uhr
0

Übrigens ist mir noch etwas aufgefallen, dass das ganze noch mehr ad absurdum zieht. Bei der Veräußerung von Store hat die ING nach der Differenzmethode den Kursgewinn komplett vom Sparerfreibetrag abgezogen. Um Dann später noch mal erneut komplett die hier schon erwähnte Steuer abzuziehen. Das kann so wirklich nicht richtig sein. Mit diesem neuen Hinweis werde ich auch noch an ING herantreten.

Die Fusion wird von Deutschland und den USA steuertechnisch unterschiedlich behandelt. Der deutsche Fiskus wertet die erhaltende Zahlung als Verkaufserlös und wendet auf die Kursgewinne Abgeltungssteuer an. Zu einer US-Quellensteuer wie bei Dividenden kommt es bei diesem Vorgang nicht. Die US-Behörden werten die Zahlung als Abfindung und diese wird zunächst in voller Höhe mit 21% Quellensteuer belastet. Der US-Bürger kann aber im Rahmen seiner Steuererklärung Verluste in Höhe seines Einkaufpreises gegenrechnen lassen. Damit wird auch beim ihm die Differenzmethode angewendet. Nur mit einer vollständigen Erstattung der 21% würden wir ebenfalls diesen Status bekommen. Derzeit liegt also noch eine Doppelbesteuerung vor, Denke, dass dieser spezielle Sachverhalt im Gegensatz zu der steuerlichen Behandlung bei Dividendenzahlungen nicht automatisiert in einer Abrechnung abgewickelt werden kann. Hier wären es mit der erwarteten Erstattung dann drei. Da sich zwei davon aufheben verrechnen andere Lagerstellen diese evtl. intern wie schon geschildert. Hoffe ich liege damit richtig und wir bekommen die Erstattung dann irgendwann zurück.
b
burnerle, 16.03.2023 23:11 Uhr
0
Übrigens ist mir noch etwas aufgefallen, dass das ganze noch mehr ad absurdum zieht. Bei der Veräußerung von Store hat die ING nach der Differenzmethode den Kursgewinn komplett vom Sparerfreibetrag abgezogen. Um Dann später noch mal erneut komplett die hier schon erwähnte Steuer abzuziehen. Das kann so wirklich nicht richtig sein. Mit diesem neuen Hinweis werde ich auch noch an ING herantreten.
K
Kani89, 14.03.2023 19:42 Uhr
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@Saleva - Vielen lieben Dank für die Info! Ich hoffe das Beste. Danke fürs teilen!
w
watschen, 14.03.2023 18:38 Uhr
0
Danke Für Eure Recherchen, das ist ja halbwegs vielversprechend.
b
burnerle, 14.03.2023 14:56 Uhr
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Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.

Das ist interessanter Input.
S
Saleva, 14.03.2023 14:33 Uhr
0
Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.
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