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Abandon

Börsenlexikon
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Wie kann eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen erreicht werden?

Abandon - Verzicht auf ein Recht oder eine Leistung

Im folgenden Lexikonartikel erfährst du mehr über den Begriff "Abandon" und seine Anwendungsbereiche. Abandon bezeichnet den Verzicht auf ein bestimmtes Recht oder eine Leistung und kann durch eine entsprechende Kompensation erfolgen.

Verzicht auf Zahlungsverpflichtungen

Abandon ermöglicht den Verzicht auf Zahlungsverpflichtungen und strebt eine Befreiung von finanziellen Verpflichtungen an. Dabei kann der Verzicht durch die Zahlung eines Entgeltes kompensiert werden. Durch diesen Verzicht können Parteien sich von bestimmten Rechten oder Leistungen lösen, was in verschiedenen Situationen Anwendung findet.

Anwendung bei Gesellschaftsumwandlungen

Der Begriff Abandon findet unter anderem Anwendung bei Gesellschaftsumwandlungen. In diesem Kontext bezieht sich Abandon auf den Verzicht auf bestimmte Rechte oder Leistungen im Rahmen einer Umwandlung von Unternehmen oder Gesellschaften. Durch den Verzicht können beispielsweise Rechte oder Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien neu geregelt werden.

Nutzung im Bereich der Termingeschäfte

Auch im Bereich der Termingeschäfte kann das Recht des Abandon genutzt werden. Nehmen wir als Beispiel den Käufer einer Call Option. Bei Ausübung dieser Option würde der Käufer das zu Grunde liegende Basisobjekt erwerben. Wenn jedoch aufgrund bestimmter Umstände ein Kauf nicht möglich oder sinnvoll ist, kann der Käufer von seinem Recht auf Abandon Gebrauch machen. Dadurch verzichtet er auf die Ausübung der Option und nimmt Abstand vom Kauf des Basisobjekts.

 

Abandon beschreibt den Verzicht auf ein bestimmtes Recht oder eine Leistung. Dabei kann der Verzicht durch Zahlung eines Entgeltes kompensiert werden. Dadurch soll eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen erreicht werden. Abandone finden u.a. bei der Umwandlung von Gesellschaften Anwendung. Auch bei Termingeschäften kann das Recht des Abandon genutzt werden. Beispielsweise kann der Käufer einer Call Option entscheiden, ob er diese ausführt oder nicht. Tut er das nicht, will er das zu Grunde liegende Basisobjekt also nicht kaufen, weil es für ihn nicht möglich oder sinnvoll ist, macht er von seinem Recht auf Abandon Gebrauch.