Abschreibungen
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Als was wird die Abschreibung in der Bilanz verbucht?
Abschreibungen (im Steuerrecht: AfA – Absetzung für Abnutzung) stellen den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes aus der Bilanz des Unternehmens dar und werden in der Rechnungslegung als Aufwand in der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) verbucht. Der Wertverlust kann sowohl durch regelmäßige Nutzung und Alterung als auch durch unregelmäßige Ereignisse, wie zum Beispiel den Wertverlust durch Unfallschaden, entstehen. Ziel der Abschreibungen ist es, den genauen Wert des Anlage- und Umlaufvermögens in der Bilanz darzustellen. Außerdem mindern Abschreibungen den zu versteuernden Gewinn und senken damit die Steuerausgaben. Es gibt zwei vorherrschende Arten von planmäßigen Abschreibungen. Bei linearen Abschreibungen wird der Wertverlust gleichmäßig auf die geschätzten Nutzungsjahre des Vermögensgegenstandes aufgeteilt. Soll eine Anschaffung im Wert von 100.000 € für vier Jahre genutzt werden, wird also mit einem Wertverlust von 25 % des Anfangsbuchwertes, also 25.000 € pro Jahr gerechnet. Bei degressiven Abschreibungen wird der Wert des Vermögensgegenstands um einen konstanten Prozentsatz abgeschrieben. Das Gegenstück zu den Abschreibungen sind die Zuschreibungen, die nur dann in Frage kommen, wenn in den Vorperioden die Abschreibungen zu hoch waren.