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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Börsenlexikon
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Wo werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt?

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Leistungsforderung dar und werden in der Bilanz eines Unternehmens auf der Aktivseite aufgeführt. Nach § 250 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sind Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag auftreten, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen, wenn der Aufwand erst in den nächsten Perioden auftritt. Als beispielhaft dafür gelten Vorauszahlungen auf eine Leistung. Wenn etwa die Ausgaben für Mieten für den Monat Januar schon im Dezember bezahlt werden, und somit noch in den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres fallen, müssen für die Mieten aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden. Damit werden die verbuchten Aufwendungen zunächst neutralisiert. Der Aufwand wird erst dann verbucht, wenn er wirklich auftritt und die Leistung in Anspruch genommen wurde. Dann kommt es zu einer Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.