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Bank und Leasingverbindlichkeiten

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Was versteht man unter Bank und Leasingverbindlichkeiten?

Unter Bank und Leasingverbindlichkeiten versteht man die Schulden eines Unternehmens, welche gegenüber Kreditinstituten bestehen bzw. welche aus Leasingverträgen resultieren. Bei den Bankverbindlichkeiten unterscheidet man zwischen langfristigen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut. Langfristige Bankverbindlichkeiten sind solche, deren Restlaufzeit länger als 1 Jahr andauert, beispielsweise also Kredite mit mehreren Jahren Laufzeit. Kurzfristige Bankverbindlichkeiten sind solche Schulden gegenüber einem Kreditinstitut, deren Restlaufzeit weniger als ein Jahr betragen. Bei den Leasingverbindlichkeiten handelt es sich um Schulden, die sich aus Leasinggeschäften ergeben. Beim Leasing wird das Gut dem Nutzer (Leasingnehmer) gegen Zahlung eines Entgelts zum Gebrauch überlassen. Dabei unterscheidet man zwischen direkten, wo der Hersteller und indirekten Leasing, wo das Kreditinstitut der Leasinggeber ist. Der Nutzer wird dabei aber nicht Eigentümer des Leasinggutes. Die Leasingverbindlichkeiten, die der Nutzer dem Leasinggeber zu entrichten hat, werden als Leasingraten bezeichnet.