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Carried Interest

Börsenlexikon

Erhält das Management einer Private Equity Gesellschaft immer eine Gewinnbeteiligung?

Als Carried Interest wird die Gewinnbeteiligung des Managements einer Private Equity Gesellschaft oder einer anderen Beteiligungsgesellschaften bezeichnet. Die Carried Interest wird oftmals erst dann gewährt, wenn mit dem eingesetzten Kapital der Investoren eine vorher fixierte Mindestrendite überschritten wurde. Diese Grenze wird auch als Hurdle Rute bezeichnet. Durch die Gewinnbeteiligung soll das Management motiviert werden, möglichst hohe Renditen zu erzielen. Wenn die Einkünfte des Carried Interest als Einkünfte gelten, die aus der Tätigkeit bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft erzielt wurden, werden diese als Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes deklariert. In Verbindung mit mit § 3 Nr. 40a EStG muss nur ein Teil des Carried Interest (Stand 2009: 60 %) versteuert werden.
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