Prospekt

Börsenlexikon

Was enthält ein Börsenzulassungsprospekt?

Ein Prospekt ist ein Schriftstück zur Einführung neuer Wertpapiere an der Börse. Das Prospekt (auch Verkaufsprospekt oder Börsenzulassungsprospekt) enthält alle wesentlichen Informationen über das neue Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Die Verantwortung und die Haftbarkeit eines Prospektes für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 ist es zwingend nötig, dass jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen muss. Die Veröffentlichungspflicht entfällt nur dann, wenn die Wertpapiere zum Beispiel nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern. Zu dieser Gruppe gehören unter Anderem Kreditinstitute oder begrenzte Personenkreise, wie zum Beispiel Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Die Veröffentlichung des Prospekts darf erst erfolgen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat. Der Mindestinhalt von diesen Prospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung. Seit in Kraft treten des Vierten Finanzmarkt-Förderungsgesetzes im Juli 2002, muss der Prospekt der Börse auch in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden.
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