Sammelverwahrung

Börsenlexikon

Was unterscheidet die Sammelverwahrung von der Sonderverwahrung?

Bei einer Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) handelt es sich um die Aufbewahrung von Wertpapieren einer Gattung. Diese wird durch ein Kreditinstitut durchgeführt. Der Auftraggeber der Sammelverwahrung ist dabei jedoch kein Eigentümer der Wertpapiere, sondern ist vielmehr nur ein Miteigentümer eines Bruchteils des Sammelbestandes. Ein Vorteil, den der Kunde aus der Sammelverwahrung zieht ist, dass die Kosten, die das Kreditinstitut für die Verwahrung der Wertpapiere fordert niedriger sind, als bei einer gesonderten Verwahrung. Bei so einer gesonderten Verwahrung (auch Sonderverwahrung genannt) erhält der Kunde genau jenes Wertpapier zurück, was er bei dem Kreditinstitut eingelagert hat. Bei einer Sammelverwahrung bekommt er ein entsprechendes Exemplar. Erfolgt eine Bilanzierung der Wertpapiere im Betriebsvermögen, wird dieser Anteil nur mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Nur auf dieser Grundlage kann der steuerliche Gewinn ermittelt werden. Außerdem werden die Wertpapiere gleicher Gattung, die sich in einer Sammelverwahrung befinden in einzelne Teilbestände aufgeteilt, damit eine durchschnittliche Bewertung aller sammelverwahrten Wertpapiere vermieden wird.
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