Vertriebszulassung

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Eine Vertriebszulassung ist für ausländische Fondsanteile die in Deutschland veröffentlicht oder zum Vertrieb angeboten werden, notwendig. Es ist notwendig, dass die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren bzw. die Vertriebszulassung für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnungsgemäß durchläuft."
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