Wandelanleihe, Wandelanleihe, Wandelobligation, Wandelschuldvers

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Was passiert, wenn am Ende der Laufzeit einer Wandelanleihe die Option zum Wandel nicht ausgeübt wird?

Der Begriff Wandelanleihe (englisch: convertible bond) bezeichnet eine Anleihe, mit der gleichzeitig eine Option erworben wird, die es ermöglicht unter bestimmten Bedingungen, in einem vorgegebenen Verhältnis und in einer bestimmten Frist diese Anleihe in Aktien umzutauschen. Sie wird im Deutschem auch als Wandelobligation oder Wandelschuldverschreibung bezeichnet. Emittent und Gläubiger dieses Wertpapiers ist das jeweilige Unternehmen. Die Verzinsung der Wandelanleihe erfolgt zum Nominalzins und ist dabei meist geringer als der jeweilige Zinssatz, den der Kapitalmarkt bietet, da dem Anleger die Option zum Wandeln gegeben wird. Bevor die Herausgabe der Wandelanleihe durch das Unternehmen erfolgen kann, muss auf der Hauptversammlung die Höhe des bedingten Kapitals beschlossen werden, aus dem die Wandlung in Aktien ermöglicht wird. Außerdem ist für eine Emission eine Dreiviertel-Mehrheit der Anteilseigner notwendig. Sofern die Wandelanleihe keine Pflicht zur Wandlung der Anleihe in eine Aktie enthält, wird am Ende der Laufzeit bei Nichtausübung der Wandeloption die Schuld aus der Anleihe getilgt. Das Unternehmen, das die Anleihe emittiert, ist immer identisch mit dem Unternehmen, von dem man die Aktien bei Wandel erhält. Sollte das nicht der Fall sein, so spricht man von Umtauschanleihen. Die rechtlichen Bedingungen die eine Wandelanleihe erfüllen muss sind in Deutschland in § 221 AktG geregelt. Der Vorteil für den Emittenten dieses verzinslichen Wertpapiers liegt darin, dass der Reiz zum Kauf dieser Anleihe meist größer ist und so eine Fremdfinanzierung zu guten Konditionen möglich wird. Bis die Option zum Wandel ausgeübt werden kann, wird sie im Fremdkapital verbucht, was durch die erhöhten Zinsaufwendungen zu einem verminderten Steueraufwand führt. Entscheidet sich der Anleger zum Wandel, so muss das Unternehmen keine Tilgungsleistung erbringen und das Fremdkapital wandelt sich in Eigenkapital. Nachteile für den Emittenten einer Wandelanleihe liegen in der Ungewissheit über die eigentliche Höhe der Kapitalerhöhung und darin, dass Aktien zu einem Kurs ausgegeben werden müssen, der weit unter dem Kurs liegt, zu dem am Markt gehandelt wird.