KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mit einem Konstrukt aus Kauf- und Mietverträgen für Autos muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.00 Uhr) in Karlsruhe befassen. Ein Pfandleiher hat gewerblich Kraftfahrzeuge angekauft, diese an die Verkäufer und Verkäuferinnen zurückvermietet und nach dem Ende der Mietzeit öffentlich versteigert. So war es vertraglich vereinbart. An den Auktionen konnten die ursprünglichen Besitzer teilnehmen. Sie gingen später gegen das staatlich zugelassene Pfandleihhaus vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)

Die vier Fälle, um die es in Karlsruhe geht, unterscheiden sich etwa bei Kosten, Ablauf und Details in den Verträgen. Dreimal ließ sich das Unternehmen zum Beispiel weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf das Fahrzeug zusichern - und konnte es den BGH-Angaben zufolge "im Falle des Zahlungsverzugs ohne Ankündigung sicherstellen und für den Fall der unterlassenen Rückgabe nach Ende der Mietzeit auf Kosten und ohne den Willen des jeweiligen Kunden in Besitz nehmen".

Im Wesentlichen haben die Vorinstanzen in Hessen und Nordrhein-Westfalen weitgehend den Klägern Recht gegeben und angenommen, dass es sich bei den kombinierten Kauf- und Mietverträgen um verbotene Rückkaufsgeschäfte beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft handele. Die Verträge seien somit nichtig. Aufgrund unterschiedlicher Revisionen muss der achte Zivilsenat am BGH das nun prüfen. Ob schon am Mittwoch ein Urteil fällt, war zunächst unklar./kre/DP/nas

Quelle: dpa-AFX