Israel will USA von Sanktionsplänen gegen Militäreinheit abbringen 22.04.2024, 06:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

TEL AVIV (dpa-AFX) - Die israelische Regierung hat die USA aufgefordert, die offenbar geplante Sanktionierung eines israelischen Militär-Bataillons zu überdenken. Eine Sanktionierung des weitgehend ultraorthodoxen Bataillons würde nicht nur Israels internationaler Legitimität beim Kampf gegen die Hamas-Terrorgruppe im Gazastreifen Schaden zufügen, sondern es gebe dafür für die USA auch keine Rechtfertigung, sagte Benny Gantz, Mitglied des israelischen Kriegskabinetts, in einem Gespräch mit US-Außenminister Antony Blinken am Sonntag, wie die "Times of Israel" unter Berufung auf das Büro von Gantz berichtete. Alle Militäreinheiten seien dem Verhaltenskodex der Armee im Einklang mit dem Völkerrecht unterworfen. Gantz wies darauf hin, das israelische Justizsystem sei stark und unabhängig.

Das US-Nachrichtenportal "Axios" hatte am Samstag unter Berufung auf drei mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, es werde erwartet, dass Blinken in den nächsten Tagen Sanktionen gegen ein Bataillon der israelischen Streitkräfte wegen Menschenrechtsverletzungen im Westjordanland ankündigen werde. Es wäre das erste Mal, dass die USA Sanktionen gegen eine israelische Militäreinheit verhängen. Diese Maßnahmen würden "Axios" zufolge die Mitglieder des Bataillons von militärischer Unterstützung oder Ausbildung durch die USA ausschließen. Die israelische Regierung reagierte empört auf den Bericht - Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bezeichnete die Absicht, Sanktionen zu erlassen, als "Gipfel der Absurdität" und "moralischen Tiefpunkt".

Auch der israelische Verteidigungsminister Joav Galant kritisierte die offenbar geplanten Maßnahmen: "Ich erwarte, dass die amerikanische Regierung ihre Absicht, Sanktionen gegen das Netzah Yehuda Bataillon zu verhängen, rückgängig macht", sagte Gallant in einer vom Verteidigungsministerium veröffentlichten Stellungnahme und warnte, dass der geplante Schritt einen "gefährlichen" Präzedenzfall schaffen würde.

Vorfälle vor dem 7. Oktober

Die möglichen Sanktionen sollen den Berichten zufolge auf Vorfällen basieren, die sich vor dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober im Westjordanland ereignet hatten. Das Bataillon wurde mit Rechtsextremismus und Gewalt gegen Palästinenser in Verbindung gebracht. Israel zog die Einheit demnach im Dezember 2022 aus dem Westjordanland ab und setzte sie seitdem hauptsächlich im Norden des Landes ein.

Die Zeitung berichtete unter Berufung auf zwei US-Quellen weiter, die USA würden auch Sanktionen gegen andere israelische Militär- und Polizeieinheiten erwägen, die im Verdacht stehen, Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser begangen zu haben. Die Untersuchungen dazu liefen seit über einem Jahr./hme/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer