Antimon-Alarm:
NevGold, Perpetua und UAMY entfesseln den US-Kampf um kritische Rohstoffe
Anzeige

US-Regierung will Zölle auf Stahl aus China verdreifachen 17.04.2024, 16:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Joe Biden will die US-Zölle für bestimmte Stahl- und Aluminiumimporte aus China verdreifachen. Er habe seine Handelsbeauftragte darum gebeten, die entsprechenden Schritte dafür zu veranlassen, teilte das Weiße Haus am Mittwoch in Washington mit. Amerikanische Arbeitnehmer seien wegen des Imports chinesischer Produkte unfairer Konkurrenz ausgesetzt, hieß es in der Mitteilung. Die Produkte gehörten zudem zu den emissionsintensivsten der Welt.

Der aktuelle Durchschnitt der Zölle liegt bei 7,5 Prozent - dieser Satz stammt noch aus der Präsidentschaft von Bidens Vorgänger, dem Republikaner Donald Trump.

Ebenfalls am Mittwoch kündigte das Büro der Handelsbeauftragten Katherine Tai an, dass aufgrund einer Petition von fünf US-Gewerkschaften eine Untersuchung chinesischer Handelspraktiken im Schiffbau, in der Schifffahrt und im Logistiksektor eingeleitet werde. Stahl stellt besonders im Schiffbau eine kritische Komponente dar.

"Die Petition enthält schwerwiegende und besorgniserregende Vorwürfe über die langjährigen Bemühungen der Volksrepublik China, die Schifffahrts-, Logistik- und Schiffbausektoren zu dominieren", teilte Tai mit. Die Vorwürfe spiegelten wider, was bereits in anderen Sektoren bekannt sei - nämlich dass China "eine breite Palette nicht marktorientierter Richtlinien und Praktiken" anwende, "um den fairen Wettbewerb zu untergraben".

Biden macht in dieser Woche Wahlkampf im US-Bundesstaat Pennsylvania, der historisch für seine Stahlindustrie bekannt ist - Pittsburgh im Westen des Staates hat den Spitznamen "Steel City"./gei/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
BörsenNEWS.de
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer