Anzeige
+++Kupfer-Aktie im Höhenflug Erste Bohr­genehmigungen stehen – ist jetzt der perfekte Einstieg?+++

Waymo darf Robotaxi-Dienst in Kalifornien ausweiten 02.03.2024, 01:39 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Selbstfahrendes Auto von Waymo
© Andrej Sokolow/dpa / Ein selbstfahrendes Auto der Google-Schwesterfirma Waymo ist im Straßenverkehr von San Francisco unterwegs.

Die Google-Schwesterfirma Waymo darf ihren Robotaxi-Dienst von San Francisco ins Silicon Valley sowie auf Teile von Los Angeles ausweiten. Für den Vorreiter beim autonomen Fahren ist es ein Erfolg, während der zum Autoriesen General Motors gehörende Konkurrent Cruise seine Fahrten nach einem Unfall bis auf Weiteres ausgesetzt hat.

Eine kalifornische Regulierungsbehörde genehmigte am Freitag kommerzielle Fahrten in einem großen Gebiet südlich von San Francisco bis ins etwa 60 Kilometer entfernte Sunnyvale. Dieser Bereich schließt auch den Flughafen von San Francisco und das Google-Hauptquartier in Mountain View ein. Allerdings schränkt Waymo bisher ein, dass es aktuell keine Pläne gebe, den Einsatzbereich der Fahrzeuge sofort auszuweiten.

Bisher durfte Waymo Passagiere in selbstfahrenden Autos ohne Menschen am Steuer im Stadtgebiet San Francisco befördern. Dort hatte Waymo zuletzt rund 250 Wagen im Einsatz. Die Firma ging aus dem vor rund 15 Jahren begonnenen Roboterauto-Programm von Google hervor.

Widerstand in der Region

In der Region gibt es Widerstand gegen selbstfahrende Autos: Einige Behörden und Anwohner kritisieren, dass die Fahrzeuge den Verkehr behinderten und nicht sicher genug seien. So beklagten etwa Rettungsdienste, dass Robotaxis manchmal mitten auf der Straße stehen geblieben seien und ihnen den Weg blockiert hätten. Auch Verkehrsbetriebe in San Francisco verwiesen auf ähnliche Probleme für ihre Busse. Vor wenigen Wochen wurde ein Waymo-Auto während der Feierlichkeiten zum chinesischen Neujahrsfest von Vandalen angezündet und brannte komplett aus.

Auf eine ähnliche Erlaubnis für Fahrten in San Francisco, wie sie Waymo hat, muss der Konkurrent Cruise vorerst verzichten - sie wurde nach dem Unfall im Oktober eingefroren. Damals war eine Frau von einem anderen Auto mit einem Menschen am Steuer angefahren und vor das Cruise-Fahrzeug geschleudert worden. Sie blieb unter dem Robotaxi stecken und wurde von ihm mehrere Meter mitgeschleift. General Motors tauschte nach dem Unfall die Führungsriege bei Cruise aus. Die ambitionierten Wachstumspläne des früheren Cruise-Managements wurden zusammengestrichen und der Robotaxi-Service soll nun zunächst nur in einer Stadt wieder gestartet werden. Die Pläne für ein Cruise-Fahrzeug ohne Lenkrad und Pedale wurden vorerst auf Eis gelegt. Waymo setzt in seiner Robotaxi-Flotte umgebaute Elektroautos von Jaguar ein.

© dpa-infocom, dpa:240302-99-190015/3

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer