KARLSRUHE (dpa-AFX) - Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker könnte eine große Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters doch noch zum Erfolg führen. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) dessen Forderungen vorschnell abgewiesen hatte. Nun muss dort alles noch einmal neu geprüft werden. Damit zieht sich das Insolvenzverfahren zwar immer weiter in die Länge. Gleichzeitig besteht für die Gläubiger Hoffnung, dass es am Ende mehr Geld zu verteilen gibt. (Az. KZR 42/20)

Vor Gericht geht es um mindestens 212 Millionen Euro, die Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern einfordert. Das Bundeskartellamt hatte gegen diese Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste.

Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiter verloren ihre Arbeit. Das Geld aus dieser und anderen Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen./sem/DP/mis

Quelle: dpa-AFX