Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909
Eindeutige Kennung des Ereignisses: b46ac575f705ef11b53300505696f23c
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den virtuellen Hauptversammlungen der Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren hat
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten, und zwar nach Maßgabe von § 118a des Aktiengesetzes (AktG).
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, um 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Grünebaum
Gesellschaft für Event Logistik mbH „The Burrow“, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24 / Lützowplatz 15, 10785 Berlin, statt.
Die gesamte Versammlung wird nach §118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Satzung der Fernheizwerk
Neukölln AG i.d.F. gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01.06.2023 (Satzung) unter der Internetadresse www.fhw-neukoelln.de
in Bild und Ton über das zugangsgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (InvestorPortal) übertragen (vgl. die näheren Hinweise
nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB sind vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter
der Rubrik News und Veranstaltungen „Hauptversammlung“ abrufbar.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 2.760.000,00 EUR zur Zahlung
einer Dividende von 1,20 EUR je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vorständin Annette Siering für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Für das Geschäftsjahr 2023 ist die Gesellschaft nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
II) verpflichtet, der Hauptversammlung einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung
vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt II dieser Einladung abgedruckt und ist vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse www.fhw-neukoelln.de zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2023 zu billigen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses -, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
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7. |
Information über eine Änderung der Satzung der Gesellschaft
Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG alter Fassung hatte sich der für die Teilnahme an der Hauptversammlung erforderliche Nachweis
des Aktienbesitzes (§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft) auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen („Nachweisstichtag“).
Diese Regelung war in § 15 Abs. 2 der Satzung übernommen worden.
Im Dezember 2023 ist § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG alter Fassung durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz geändert worden. Maßgeblicher
Nachweisstichtag ist gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG neuer Fassung nunmehr der Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung.
Mit dieser Gesetzesänderung war die Regelung zum Nachweisstichtag in § 15 Abs. 2 der Satzung obsolet geworden und nicht mehr
anwendbar.
Um die Satzung an die neue Rechtslage anzupassen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Sitzung vom 11. April 2024
beschlossen, in § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung den Text „Beginn des einundzwanzigsten“ zu ersetzen durch „Geschäftsschluss
des zweiundzwanzigsten“.
Dieser nur die Fassung der Satzung betreffende Satzungsänderungsbeschluss erfolgte auf der Grundlage von § 19 der Satzung.
Danach kann der Aufsichtsrat Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, vornehmen.
Mit Wirksamwerden der Satzungsänderung durch deren Eintragung im Handelsregister hat § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung den folgenden
Wortlaut.
„Für den Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus; der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss
des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.“.
Ein Beschluss der Hauptversammlung ist zu diesem informatorischen Tagesordnungspunkt nicht erforderlich
|
II. |
Vergütungsbericht 2023
|
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 hat den folgenden Inhalt:
Vergütungssystem für Organe der Gesellschaft (Vergütungsbericht)
Vorstandsvergütung
Bei der Vorstandsvergütung findet neben der persönlichen Leistung der Alleinvorständin auch die wirtschaftliche Lage, die
Perspektive und der Erfolg des Unternehmens unter Beachtung des Vergleichsumfelds Berücksichtigung. Die Jahresvergütung besteht
aus einem fixen und einem variablen Bestandteil im angestrebten Verhältnis 80 % : 20 %.
Die Höhe der variablen Vergütungsanteile orientiert sich am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg (EBIT) sowie an der Erreichung
jährlich zu vereinbarender individueller Zielsetzungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsanteile sind in ihrer Höhe
limitiert, die Überprüfung der Gesamtvergütung auf Angemessenheit erfolgt im Zweijahresrhythmus durch den Aufsichtsrat.
Die Vorständin erhält zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Sachbezüge. Im Wesentlichen
handelt es sich dabei um eine Mobilitätspauschale. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Die gewährten Zuwendungen stellen die im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile dar.
Pensionszusagen für die Vorständin und ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Die gesamten Zuflüsse für die Vorständin
betrugen im Berichtsjahr 203 T€. Die Aufteilung der Aufwendungen für die Alleinvorständin, Frau Annette Siering, können der
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Seit 2014 haben 50 % der variablen Vorstandsvergütungen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage.
Diese betrifft die gesamte Unternehmenszielsetzung mit Erfüllung des geplanten operativen Ergebnisses (EBIT).
Dabei wird die Hälfte der mehrjährigen variablen Vergütung für das laufende Jahr ausgezahlt, wenn die Zielerreichung gegeben
ist. Die zweite Hälfte der variablen Vergütung wird im Folgejahr ausgezahlt, sofern auch das über die entsprechenden zwei
Geschäftsjahre saldiert, geplante EBIT erreicht wurde. Die variable Vergütung mit der Festlegung jährlicher und mehrjähriger
Ziele finanzieller Art soll die Unternehmensstrategie für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherstellen.
Annette Siering (Vorständin) Eintrittsdatum: 15.8.2022
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Vereinbarte Zuwendungen |
Gewährte Vergütung |
2023 in T€
|
2023 (Min) in T€
|
2023 (Max) in T€
|
2022 in T€
|
2023 in T€
|
|
2022 in T€
|
|
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) |
168,3 |
168,3 |
168,3 |
60,6 |
168,3 |
86 % |
60,6 |
- |
Nebenleistungen |
13,3 |
13,3 |
13,3 |
5,3 |
13,3 |
8 % |
5,3 |
- |
Summe |
181,6 |
181,6 |
181,6 |
65,9 |
181,6 |
94 % |
65,9 |
- |
Einjährige variable Vergütung* |
- |
0,0 |
21,0 |
7,5 |
7,5 |
0 % |
0,0 |
- |
Mehrjährige variable Vergütung* |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Performance Bonus (EBIT 2022+2023)
|
- |
0,0 |
21,0 |
7,5 |
3,7 |
0 % |
0,0 |
- |
Summe variable Vergütung* |
- |
0,0 |
42,0 |
15,0 |
11,2 |
0 % |
0,0 |
- |
Versorgungsaufwand |
10,0 |
10,0 |
10,0 |
4,2 |
10,0 |
6 % |
4,2 |
- |
Gesamtvergütung |
191,6 |
191,6 |
233,6 |
85,1 |
202,8 |
100 % |
70,1 |
- |
* Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Vergütungsberichts hat der Aufsichtsrat die variable Vergütung der Vorständin für das Geschäftsjahr
2023 noch nicht beschlossen.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Ertragsentwicklung in T€ |
2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
EBIT |
8.409 |
-365 |
7.976 |
10.126 |
Jahresergebnis |
5.387 |
-321 |
5.524 |
7.043 |
Mitarbeitervergütung |
85 |
79 |
86 |
83 |
Vorstandsvergütung |
203 |
311 |
229 |
219 |
Aufsichtsratvergütung |
63 |
63 |
63 |
70 |
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung geregelt, welche im Jahr 2021 neu gefasst wurde. Seit dem 1. Januar 2021
entfällt die dividendenabhängige variable Komponente und die Aufsichtsräte erhalten einen festen Betrag als Jahresvergütung
in Höhe von 18.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die doppelte und sein Stellvertreter die anderthalbfache Vergütung.
Die Vertreter*innen der Hauptaktionärin Vattenfall Wärme Berlin AG haben auf ihre Tantieme verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es folgende Veränderungen im Aufsichtsrat:
Stefan Preidt (bis 01.06.2023) Senior Expert Heat bei der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Heike Tauber (ab 01.06.2023) Leiterin Transformation Office der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Christian Feuerherd (ab 09.11.2022) - Vorsitzender - (ab 22.11.2022) Vorsitzender des Vorstands der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Als Aufsichtsratsvergütungen sind für das Geschäftsjahr 2023 netto 63 T€ gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben keine
weiteren Vergütungen erhalten. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Im Einzelnen: |
|
2023 |
2022 |
|
|
Fix |
Fix |
|
|
T€ |
T€ |
Christian Feuerherd |
ab 01.11.22 |
- |
- |
Stefan Preidt |
bis 01.06.23 |
- |
- |
Uwe Scharnweber |
|
- |
- |
Heike Tauber |
ab 01.06.23 |
- |
- |
Dr. Frank Rodloff |
|
27,0 |
27,0 |
Frank Blacha |
ab 02.06.22 |
18,0 |
10,5 |
Randolf Dausel |
ab 02.06.22 |
18,0 |
10,5 |
Robert Tomasko |
bis 02.06.22 |
|
7,5 |
Ronny Wieland |
bis 02.06.22 |
|
7,5 |
Summe der Vergütungen |
|
63,0 |
63,0 |
Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht
gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind in dem im Lagebericht nach § 289 HGB der Gesellschaft enthaltenen Vergütungsbericht in allen
wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Berlin, den 21. März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Stefanie Bartel
Wirtschaftsprüferin
|
ppa. Jörg Becker
Wirtschaftsprüfer
|
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III. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
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Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.fhw-neukoelln.de zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Unter der genannten Internetadresse können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die gesamte Versammlung in Bild und Ton
verfolgen. Über die Internetseite ist auch das Online-Portal der Gesellschaft (InvestorPortal) erreichbar, dass für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre eine Ausübung ihrer Aktionärsrechte vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 € und ist eingeteilt
in 2.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 2.300.000
Stimmrechte.
|
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung in Bild und Ton
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung auf Grundlage von § 14 Abs. 3 der
Satzung in Verbindung mit § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
abgehalten wird. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) ist daher ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung wird am 13. Juni 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ), live in Bild und Ton im Internet unter www.fhw-neukoelln.de
übertragen. Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
www.fhw-neukoelln.de ein zugangsgeschütztes Online-Portal (InvestorPortal) zur Verfügung. Aktionäre, die an der virtuellen
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Die für den Online-Zugang zum InvestorPortal
erforderlichen Zugangsdaten erhalten sie mit ihrer Anmeldebestätigung. Ordnungsgemäß legitimierte und zur Hauptversammlung
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich zu der Hauptversammlung über das InvestorPortal
elektronisch zuzuschalten und die gesamte Hauptversammlung dort live in Bild und Ton zu verfolgen sowie nach Maßgabe der nachstehenden
Ausführungen ihre Aktionärsrechte vor oder während der virtuellen Hauptversammlung auszuüben.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre kann - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (jeweils auch im Wege elektronischer
Kommunikation) vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zu den Teilnahmevoraussetzungen, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
|
3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der
nachfolgend genannten Adresse (Anmeldestelle) anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen, wobei für den Nachweis des Aktienbesitzes
ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre):
Fernheizwerk Neukölln AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich nach dem durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
(ZukunftsfinanzierungsG) geänderten § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
- also Mittwoch, den 22.05.2024, 24:00 Uhr (MESZ) - beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens
zum Ablauf des 06.06.2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht
angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten,
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Anmeldebestätigungen
für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das InvestorPortal zum Zwecke
der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zugesandt.
|
4. |
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
über das InvestorPortal abgeben.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Anmeldebestätigung übersandte Briefwahlformular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de heruntergeladen
werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse
der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 12.06.2024, 18:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen.
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl
auch das unter der Internetadresse www.fhw-neukoelln.de erreichbare InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische
Briefwahl über das InvestorPortal ist ab dem 22.05.2024 bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten
Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zu
dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte
Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht
bleiben unberührt.
Wird das Stimmrecht durch Briefwahl für ein und denselben Aktienbestand - jeweils fristgemäß - sowohl mittels des Briefwahlformulars
als auch im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal ausgeübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich
die über das InvestorPortal erteilte Stimmabgabe als verbindlich angesehen.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Anmeldebestätigung, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt
bekommen, enthalten.
|
5. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Anmeldebestätigung übersandte Vollmachts- und Weisungsformular
zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich
an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum
12.06.2024, 18:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen.
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse www.fhw-neukoelln.de erreichbare InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung über das InvestorPortal ist ab dem 22.05.2024 bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen
festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung
bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht
und Weisung ändern oder widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand auch
Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit
von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auf
der Anmeldebestätigung, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
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6. |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch einen Intermediär, einen
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte
Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, aber das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135
AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und
sich mit diesen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang
bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die
oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt.
Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 12.06.2024, 18:00 Uhr (MESZ), (Tag des Posteingangs)
zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis
(z. B. das Original der Vollmacht) per E-Mail an die oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären auf der Anmeldebestätigung
zugesandt. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
heruntergeladen werden. Vollmachten können bis zum 13.06.2024 (einschließlich) auch elektronisch über das InvestorPortal erteilt
werden.
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über
das InvestorPortal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangscode
erhält.
Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von
Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter
der oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf der Anmeldebestätigung, welche die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
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Rechte der Aktionäre
7. |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am Grundkapital
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an die Vorständin der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 13.05.2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse
zu verwenden:
Fernheizwerk Neukölln AG - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse www.fhw-neukoelln.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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8. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorständin und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Fernheizwerk Neukölln AG - Vorstandsbüro - Weigandufer 49 12059 Berlin
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Bis spätestens zum Ablauf des 29.05.2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung
gestellt. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt.
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9. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens zum 07.06.2024, 24:00 Uhr (MESZ),
Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Stellungnahmen sind in Textform elektronisch über das InvestorPortal
unter www.fhw-neukoelln.de einzureichen. Zu diesem Zweck können sich Aktionäre mit den Zugangsdaten ihrer Anmeldebestätigung
im InvestorPortal anmelden. Auf anderen Wegen eingereichte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten.
Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen werden unmittelbar nach Prüfung, spätestens jedoch am 08.06.2024, 24:00 Uhr (MESZ),
zusammen mit dem Namen des Aktionärs im InvestorPortal auf der Internetseite der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
unter www.fhw-neukoelln.de zugänglich gemacht. Nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1, 3 und 6
AktG werden insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem oder anderweitig strafrechtlich relevantem Inhalt sowie offensichtlich
falschen oder irreführenden Angaben insgesamt nicht zugänglich gemacht. Gleiches gilt, wenn der Aktionär zu erkennen gibt,
dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen will. Die Gesellschaft behält sich darüber
hinaus vor, Stellungnahmen ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 10.000
Zeichen (inklusive Leerzeichen) überschreitet, oder die nicht rechtzeitig in der oben genannten Weise eingereicht wurden,
nicht zugänglich zu machen. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich.
Sollte eine Stellungnahme Gegenanträge oder Wahlvorschläge enthalten, die nicht auch entsprechend der Beschreibung im Abschnitt
„Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Absatz 1, § 127 AktG“ eingereicht werden, werden diese in der virtuellen
Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Ausübung des Auskunftsrechts, das Stellen von Anträgen und die Erklärung
von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen
Wegen möglich (s. Abschnitte „Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll“ und „Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach
§ 126 Absatz 1, § 127 AktG“).
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10. |
Rederecht der Aktionäre
Jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter, der elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet ist, hat ein Rederecht in der
Versammlung im Wege der Videokommunikation. Nach Beginn der virtuellen Hauptversammlung wird in dem auf der Internetseite
der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de bereitgestellten InvestorPortal ein virtueller Wortmeldetisch
geführt, über den Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter nach dessen Eröffnung durch den Versammlungsleiter ihre Redebeiträge anmelden
können (zu den Zugangsvoraussetzungen s. Abschnitt „Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton“). Das Rederecht umfasst auch das
Recht, nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG Anträge und Wahlvorschläge zu stellen (s. auch Abschnitt „Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären nach § 126 Absatz 1, § 127 AktG“), sowie das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG (s. auch Abschnitt „Auskunftsrecht
nach § 131 Absatz 1 AktG“).
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die einen Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden möchten, benötigen
für die Zuschaltung ihres Redebeitrags ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Dabei ist zu beachten, dass dem jeweiligen verwendeten Browser der Zugriff auf Kamera und Mikrofon des verwendeten Geräts
gestattet werden muss. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden
im InvestorPortal in der vom Versammlungsleiter festgelegten Reihenfolge für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft
behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in
der Versammlung vor dem jeweiligen Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht
sichergestellt ist.
Nach der Satzung der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht
des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung
den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.
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11. |
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Den Aktionären steht in der Hauptversammlung zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten ein Nachfragerecht nach § 131
Abs. 1d AktG zu.
Der Versammlungsleiter beabsichtigt festzulegen, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der virtuellen Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (s. oben den Abschnitt „Rederecht
der Aktionäre“), ausgeübt werden darf.
§ 131 Abs. 4 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der
Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu
geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Auch ein etwaiges
Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 4 AktG ist im Wege der Videokommunikation zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert,
so kann er verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über
die Verhandlung aufgenommen werden. Dieses Verlangen ist im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal unter
www.fhw-neukoelln.de zu übermitteln.
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12. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG von zugeschalteten Aktionären
oder Aktionärsvertretern vom Beginn bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal
unter www.fhw-neukoelln.de zu Protokoll des Notars erklärt werden.
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13. |
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 AktG
Aktionäre, die sich an den Abstimmungen beteiligt haben, können von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der
Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Zur Anforderung der Bestätigung
der Stimmenzählung über das auf der Internetseite der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
bereitgestellte InvestorPortal benötigen sie die auf der Anmeldebestätigung abgedruckten persönlichen Zugangsdaten.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 118a Abs. 1, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 129 Abs.
5, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de.
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu
Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
(vgl. Ziffer 15).
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14. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de
zugänglich:
1. Der Inhalt dieser Einberufung
2. Eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
3. Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
4. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
5. Rechteerläuterung für die Aktionäre
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15. |
Hinweise zum Datenschutz
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung sowie der Durchführung der Hauptversammlung
personenbezogene Daten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten. Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung
und die Teilnahme an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung,
einschließlich der Erteilung und des Widerrufs von Vollmachten und Weisungen, zu ermöglichen. Die Verarbeitung ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle. Zum Zwecke der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verschiedene Dienstleister. Die
Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen
Bestimmungen.
Ausführliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu Ihren Rechten
gemäß der DS-GVO hat die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft übersichtlich an
einer Stelle zusammengefasst. Die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter stehen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung unter Informationen
zum Datenschutz zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Berlin, im Mai 2024
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Die Vorständin
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