Belegschaftsaktien

Börsenlexikon

Wie werden Aktien genannt, die von AGs zu besonderen Konditionen an die Mitarbeiter gegeben werden?

Belegschaftsaktien sind Aktien, die von Aktiengesellschaften zu Vorzugskonditionen an die eigenen Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Belegschaftsaktien werden entweder im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung gem. § 192 (2)AktG geschaffen, oder aus dem Erwerb eigener Aktien gem. § 71 AktG bereitgestellt. Sämtliche Belegschaftsaktien unterliegen ex Emission einer Sperrfrist, die gem. § 19a Abs. 1 EStG sechs Jahre beträgt und gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2. 5 VermBG mit sieben Jahren festgelegt ist. Die Belegschaftsaktien werden im Rahmen ihrer betrieblichen Sozialleistungen an die Mitarbeiter vergeben. Mit Belegschaftsaktien sind dieselben Rechte wie mit den anderen Aktien verbunden, und der Erwerb solcher Aktien wird staatlich gefördert. Die Ziele, die mit der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer verfolgt werden, sind gesellschafts- und sozialpolitischer Natur sowie Unternehmensbezogen (Rentabilitäts- und Liquiditätswirkung, höhere Motivation der Arbeitnehmer, verbessertes Bild in der Öffentlichkeit).
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