Differenzbetrag

Börsenlexikon

Welchen Hintergrund hat die Zahlung eines Differenzbetrages bei Optionsscheinen?

Differenzbetrag - Definition und Bedeutung bei Optionsscheinen

Der Differenzbetrag ist ein Begriff, der insbesondere im Zusammenhang mit Optionsscheinen verwendet wird. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, die das Recht, aber nicht die Pflicht, zum Kauf oder Verkauf eines Basiswertes zu einem bestimmten Preis (Basispreis) zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfallstag) verbriefen. Im Gegensatz zu Futures oder Optionen erfolgt bei Optionsscheinen bei Ausübung keine physische Lieferung des Basiswertes, sondern ein Barausgleich oder Cash Settlement.

Was ist der Differenzbetrag?

Der Differenzbetrag ist der Ertrag einer Option, der an den Optionsscheininhaber gezahlt wird, um die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs des Basiswertes auszugleichen. Insbesondere bei Optionen auf Indizes wie beispielsweise dem DAX ist eine physische Lieferung des Basiswertes nicht möglich. Hier wird dem Anleger daher ein Differenzbetrag gezahlt, um den Gewinn oder Verlust auszugleichen.

Wie wird der Differenzbetrag berechnet?

Die Berechnung des Differenzbetrags erfolgt anhand der Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs des Basiswertes am Verfalltag. Liegt der Kurs des Basiswertes über dem Basispreis, so ist der Differenzbetrag positiv und der Optionsscheininhaber erhält eine Auszahlung. Liegt der Kurs hingegen unter dem Basispreis, so ist der Differenzbetrag negativ und der Optionsscheininhaber muss eine Zahlung leisten.

Der Differenzbetrag ist ein Begriff bei Optionsscheinen, die bei Ausübung keine physische Lieferung des Basiswertes vornehmen, sondern einen Barausgleich beziehungsweise ein Cash Settlement vorsehen. Insbesondere Optionen auf Indizes zahlen dem Anleger einen Differenzbetrag, da ein Aktienindex im Vergleich zu Aktien nicht ausgeliefert werden kann. Damit ist der Differenzbetrag also der Ertrag der Option, der an den Optionsscheininhaber bezahlt wird, um die Differenz vom Basispreis zum aktuellen Kurs des Basiswertes auszugleichen.

 

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