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Erträge Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Erstnotiz Nächster Begriff: Erträge aus Kapitalanlagen

Was kennzeichnet Erträge?

Als Erträge werden im Rechnungswesen alle Buchungsvorgänge bezeichnet, die als Wertzugang zur Erhöhung des Gewinns beitragen, beispielsweise beim Verkauf von Waren. Allerdings müssen Erträge in ordentliche und außerordentliche Erträge unterteilt werden, abhängig davon, ob sie im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind, oder nicht. Das Gegenteil von Erträgen sind Aufwendungen, die Wertminderungen verkörpern.