Nominalzins

Börsenlexikon

Was ist der Unterschied zwischen den nominalen und dem effektiven Zinssatz?

Bei einer Anleihe entspricht der Nominalzins dem Kupon. Bei einem überlassenen Kredit, ist der Nominalzins der vertraglich vereinbarte Zinssatz, mit dem die anfallenden Zinsen für diesen Kredit kalkuliert werden. Allerdings sind im Nominalzins weder die Zahlungsmodalitäten noch weitere Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren, mit berücksichtigt. Alle Kreditinstitute sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlich den Effektivzins anzugeben, der neben dem Nominalzins die Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren enthält. Daher sollte, beim objektiven Vergleich der Angebote, der Effektivzins verwendet werden. Des Weiteren ergeben sich zusätzliche Kosten (wie Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge und Schätzungskosten), die auch im Effektivzins nicht enthalten sind.
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