KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob und wann ein Unternehmen mit dem Begriff "klimaneutral" werben darf. Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, weil dieser in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle Produkte des Unternehmens würden klimaneutral produziert. Das sei irreführend, kritisiert die Wettbewerbszentrale, da der Herstellungsprozess der Süßigkeiten nicht emissionsfrei sei, die Firma aber Ausgleichsmaßnahmen ergreife. (Az. I ZR 98/23)

Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf argumentierte, Verbraucher verstünden den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen CO?-Bilanz. Sie wüssten demnach, dass die Neutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann. Entscheidend war auch, dass Katjes aus Sicht des Gerichts ausreichend darüber informiert habe, wie die Klimaneutralität der Produkte erreicht werde. Die Wettbewerbszentrale sieht das anders und legte gegen das Urteil Revision ein. Nun soll der BGH entscheiden./jml/DP/nas