Anzeige
+++Breaking News: Copper One entdeckt neue Zone auf Redonda!+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

CSU-Landesgruppenchef will späteren Start der Zuckersteuer 14.10.2026, 12:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Coca-Cola 93,86 USD +2,13 % Nasdaq
DANONE 61,14 EUR -0,42 % Lang & Schwarz
Chocoladefabriken Lindt & Spruengli 93.800,00 EUR +0,70 % L&S Exchange
Nestle 97,98 USD +2,31 % Nasdaq OTC
Unilever 65,76 USD +2,13 % Nasdaq OTC
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert einen späteren Start der geplanten Zuckersteuer. "Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen", sagte Hoffmann im "Frühstart" von RTL und ntv. Den bislang vorgesehenen Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin kritisch.

Den Unternehmen ausreichend Vorlauf einzuräumen, sei entscheidend. "Da muss man aber auch den Unternehmen Zeit geben, um die Rezepturen umzustellen. Das hat in anderen Ländern eben auch große Erfolge gebracht", sagte der CSU-Politiker.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) warf Hoffmann überzogene Vorstellungen vor. Die Zuckersteuer müsse eine Lenkungssteuer sein und der Prävention dienen: "Deutschland hat da Nachbesserungsbedarf. Unsere Kinder sind zu übergewichtig, der Zuckerkonsum zu hoch. Das wollen wir damit steuern." Trotz der angespannten Haushaltslage hält Hoffmann einen späteren Beginn für möglich. Er betonte, dass es nicht darum gehe, Einnahmen zu generieren. Im Mittelpunkt stehe der Lenkungsgedanke.

Kabinett beschloss heute die Steuer

Den Plänen der Koalition zufolge soll die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Der Kompromiss sieht eine zweistufige Steuer vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter gelten. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Einigung berichtet.

Nach Differenzen über die Gestaltung der Steuer hatte das Kabinett einen entsprechenden Vorschlag heute auf den Weg gebracht. Der Beschluss im Bundestag steht allerdings noch aus.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,43
Hebel: 19,42
mit starkem Hebel
Ask: 1,76
Hebel: 4,75
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR9W2H MN8EE9. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer