MAGDEBURG (dpa-AFX) - Vor den anstehenden Gesprächen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einer Krankenhausreform haben die Gesundheitsminister der Länder Eckpunkte beschlossen. "Krankenhausplanung ist Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben", heißt es in einem Beschluss, der am Montag am Rande einer Schalte der Ressortchefs bekannt geworden ist.

Demnach sollen die ambulante und die stationäre Versorgung bei einer Reform besser verzahnt werden. Dafür müsse der Bund jedoch "die erforderlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung des Betriebs" schaffen. Außerdem fordern die Länder vom Bund zügige Regelungen zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten sowie zum Inflationsausgleich im Bereich der Sachkosten. Weiterhin drängen die Länder darauf, die Krankenhausfinanzierung deutlich zu vereinfachen und das System der Fallpauschalen zu überprüfen.

Die Krankenhausfinanzierung ist in Deutschland dual organisiert: Während die Länder für Investitionen zuständig sind, werden die Klinikbehandlungen von den Krankenkassen mit Fallpauschalen vergütet. Pro Patient und Diagnose erhalten die Krankenhäuser festgelegte Zuweisungen, DRG genannt. Kritiker monieren schon lange, dass das Vergütungssystem Krankenhäuser unter Druck setzt, Operationen in gewinnbringenden Bereichen zu steigern und häufig defizitäre Abteilungen wie Kinder- und Jugendmedizin oder Geburtshilfe abzubauen.

Lauterbach hatte am Montag bekannt gegeben, dass er am Dienstag mit den Ländern über eine Reform der Kinderkliniken sprechen wolle. "Unser Vorschlag: Kinderkliniken bekommen deutliche finanzielle Entlastung und müssen nicht über Fallpauschalen das Budget erkämpfen. Weniger Ökonomie im Krankenhaus ist Ziel der Reform", teilte der SPD-Politiker auf Twitter mit./cki/DP/he