Anno August Jagdfeld scheitert mit seinen Klagen nun auch vor dem BGH

Dortmund/Hamburg (ots) - Landgericht Dortmund und Oberlandesgericht Hamm hatten

Klagen über 800 Millionen Euro des Immobilien-Investors bereits zurückgewiesen

Anno August Jagdfeld und die Adlon-Fondsgesellschaft sind mit ihren Klagen gegen

die SIGNAL IDUNA Gruppe endgültig gescheitert. Nachdem bereits das Landgericht

Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung

zurückgewiesen hatten, ließ nun auch der Bundesgerichtshof seine

Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Punkt zu, wies sie vollständig zurück. Anno

August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und

Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen.

Der Rechtsstreit ging zurück auf den Adlon-Fonds, mit dem Anno August Jagdfeld

Kapital für den Bau des renommierten Luxushotels Adlon in bester Lage am

Brandenburger Tor gesammelt hatte. Mehrere Anleger hatten ihm vorgeworfen, seine

Pflichten als Geschäftsführer verletzt und die Fondsanleger dadurch

wirtschaftlich geschädigt zu haben. Daraufhin war die Schutzgemeinschaft der

Adlon-Anleger gegründet worden, der auch die SIGNAL IDUNA beigetreten war. Anno

August Jagdfeld warf der Schutzgemeinschaft vor, in seinem Ruf geschädigt worden

zu sein und forderte - nunmehr vergeblich - Schadenersatz, zuletzt in Höhe von

über eine Milliarde Euro.

"Niemand von SIGNAL IDUNA hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine

Firmen geäußert", sagt der Vorsitzende des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Gruppe,

Ulrich Leitermann. "Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg

bestätigt."

Pressekontakt:

Pressestelle

Edzard Bennmann

Tel.: (0231) 1 35 35 39

mobil: 0172 - 260 24 33

Fax: (0231) 1 35 13 35 39

E-Mail: mailto:edzard.bennmann@signal-iduna.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/42854/5774418

OTS: SIGNAL IDUNA Gruppe