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ROUNDUP 2/Niederlage vor EuGH

Google muss EU-Rekordstrafe zahlen 02.07.2026, 11:58 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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(neu: Stellungnahmen von Google und Beuc)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Google US02079K1079 muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen langjährigen Rechtsstreit.

Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Nach der Entscheidung aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe. "Android bietet allen mehr Auswahl und unterstützt Tausende von Unternehmen", hieß es.

Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu stärken und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen.

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern Alphabet US02079K3059.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell ausreichend analysiert. Auch die Begründung der Höhe der Strafe sei ausreichend. Zudem seien die Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.

Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna, begrüßte die Entscheidung: "Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken."

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter GB00BMHVL512 Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft.

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