Energie-Verteidigungsknotenpunkt:
Warum Saga Metals im Zentrum des nächsten globalen Rohstoffrennens steht
Anzeige
CO2-Ausgleich in der Kritik

Kann Erdgas klimaneutral sein? 16.04.2024, 13:01 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Erdgasleitung in Sachsen
© Sebastian Willnow/dpa / Experten bezweifeln die Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen beim «klimaneutralen Erdgas».

Viele Gaslieferanten bieten sogenanntes klimaneutrales Erdgas an, oft auch Klimagas genannt. Wählen Verbraucher einen solchen Tarif, unterstützt das Unternehmen Klimaschutzprojekte in aller Welt. «Wir kompensieren so das CO2, das du durch deinen Erdgasverbrauch freisetzt», wirbt etwa ein Unternehmen. Solche Werbeaussagen hat das Recherchenetzwerk Correctiv in vielen Fällen jetzt in Zweifel gezogen. Solche Gastarife und -produkte seien oft weit weniger grün als versprochen. Hunderttausende Kundinnen und Kunden seien getäuscht worden.

Was kritisiert Correctiv genau?

Unter Berufung auf Wissenschaftler wirft Correctiv bestimmten Gasversorgern vor, zweifelhafte CO2-Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt zu haben. Diese Projekte könnten nicht plausibel nachweisen, dass Emissionen tatsächlich reduziert oder eingespart wurden. «Beispielsweise wird weniger Wald geschützt als angegeben, weniger Emissionen als berechnet werden eingespart oder das Projekt wäre auch ohne die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Gutschriften zustande gekommen», berichtete Correctiv am Dienstag. Überschrieben hat das Recherchenetzwerk seinen Bericht mit «Die Ökogas-Lüge».

Um wie viele Unternehmen geht es? 

Überprüft wurden laut Correctiv die CO2-Gutschriften von 150 deutschen Gasversorgern zwischen 2011 und 2024 mit einem Volumen von insgesamt 16 Millionen Tonnen. 116 von ihnen sollen in diesem Zeitraum zweifelhafte CO2-Gutschriften genutzt haben. Somit könnten über die Jahre insgesamt gut 10 Millionen Tonnen weniger CO2-Emissionen ausgeglichen worden sein als von den Versorgern gegenüber Kunden behauptet, so Correctiv. Zur Einordnung: Allein 2022 wurden laut Landesumweltamt in Nordrhein-Westfalen Treibhausgase freigesetzt, die der Menge von 217 Millionen Tonnen Kohlendioxid entsprechen. In Deutschland gab es laut Bundesnetzagentur Ende 2022 mehr als 1100 Gaslieferanten.

Mit welchen Projekten werden CO2-Emissionen kompensiert?

Neben Waldschutzprojekten werden unter anderem auch Gaskraftwerke herangezogen. Mehrere Kraftwerke aus Indien, China und Singapur seien von der Nichtregierungsorganisation Verra offiziell als Klimaschutzprojekte gelistet werden, so Correctiv. Deren CO2-Gutschriften tauchten in den Portfolios von acht Gasversorgern auf. Verra betreibt laut Correctiv ein großes Register für Kompensationsmaßnahmen. In einem Fall in Indien wird die Anrechnung laut Correctiv beispielsweise damit begründet, dass ohne den Bau dieses Gaskraftwerks ein emissionsintensiveres Kraftwerk gebaut worden wäre. «Den Einsatz von fossilem Gas kann man nicht durch den Einsatz von fossilem Gas an anderer Stelle rechtfertigen», erklärte dazu Carsten Warnecke von New Climate Institute in Köln.

Was sagen die Unternehmen dazu?

Correctiv hat auch bei den Unternehmen nachgefragt. Als Reaktion auf die Recherche kündigte etwa der Kölner Versorger Rheinenergie an, von den Zertifizierern konkrete Projektüberprüfungsverfahren zu verlangen. «Bis zum Vorliegen von Ergebnissen werden wir unser Angebot für Geschäftskunden pausieren und keine neuen Kompensationsvereinbarungen mehr treffen», sagte ein Unternehmenssprecher dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Das Ökogas-Angebot der Rheinenergie würden derzeit lediglich zwei Prozent der Geschäftskunden nutzen. Derartige Angebote für Privatkunden gebe es seit drei Jahren nicht mehr, sagte der Sprecher der Zeitung.

Auch Logoenergie in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) will reagieren. «Die Recherchen nehmen wir zum Anlass, unsere Kompensationspraxis auf den Prüfstand zu stellen und Anbieter, Standards und Zertifikate noch genauer zu hinterfragen», teilte das Unternehmen auf dpa-Anfrage mit. «Natürlich möchten wir nur Projekte fördern, die unseren Standards und Anforderungen vollständig entsprechen.»

Welche Rolle spielt Klimagas für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Nach Angaben des Vergleichs- und Vermittlungsportals Verivox gibt es zahlreiche Anbieter, die Klimagas anbieten. «In 2023 haben knapp 40 Prozent unserer Kundinnen und Kunden einen Klimagas-Tarif abgeschlossen», sagte ein Verivox-Sprecher. Allerdings seien diese Tarife häufig unter den günstigsten Angeboten, sodass weniger die Klimakennzeichnung, sondern vielmehr der Preis ein entscheidendes Kriterium bei der Tarifwahl sein dürfte. Der Verivox-Sprecher betonte, als Vergleichsportal nicht für die Zertifizierung von Klimagas zuständig zu sein. Auch das Portal Check24 betonte, dass in den Vergleichen nur die Angaben der Unternehmen zu ihren Tarifen abgebildet würden. Das Portal will die Recherchen von Correctiv zum Anlass nehmen, sämtliche eigenen Formulierungen zum Thema Klimagas auf seinen Seiten zu überprüfen. 

An dem Rechercheprojekt war auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beteiligt. Was hat der Verband jetzt vor?

Die DUH hat nach eigenen Angaben am Dienstag deutschlandweit 15 Gasversorger aufgefordert, ihre Werbung für klimaneutrales Erdgas zu beenden. Die Firmen sollen Unterlassungserklärungen unterzeichnen. Der Verband wirft den Unternehmen Verbrauchertäuschung vor. Die zur Kompensation herangezogenen Projekte seien in allen Fällen untauglich, um die versprochene Klimaneutralität herzustellen. «Die Projekte laufen, sofern zur Kompensation Waldprojekte verwendet werden, nicht ansatzweise so lange, wie für die Gewährleistung einer Klimaneutralität erforderlich», teilte die DUH mit.

Wie reagieren die Unternehmen darauf? 

Unter den 15 Unternehmen ist auch Deutschlands größter Energieversorger Eon. Ein Sprecher sagte, dass bei Eon bislang keine Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe eingegangen sei. Zum Thema Zertifikate sagte er, dass Eon für die Nutzung von Kompensationszertifikaten 2022 einen internen und konzernweiten Mindestqualitätsstandard definiert habe. «Die Qualitätsrichtlinie stellt sicher, dass die genutzten Zertifikate von hoher Integrität sind.» Nach einer Übergangsphase dürften Eon-Einheiten nur noch Zertifikate erwerben, die den Qualitätsstandards dieser Leitlinie entsprächen.

Was sagen Verbraucherschützer?

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband hieß es, dass man bereits seit einiger Zeit mit Unterlassungsverfahren gegen wettbewerbswidrige sogenannte Green Claims vorgehe. In diesem Zusammenhang gebe es auch mehrere Verfahren gegen Energieversorger wegen Werbung mit dem Begriff «klimaneutral». «Im Wesentlichen geht es dabei um die unserer Meinung nach irreführend geringe Informationsdichte, die sich auf die geschäftliche Entscheidung auswirkt», hieß es. 

Ist auch Biogas von der Kritik betroffen?

Nein. Es geht ausschließlich um Ausgleichsmaßnahmen für die Verbrennung von fossilem Erdgas. Biogas wird bei der Vergärung von Biomasse gewonnen. Aus Biogas kann reines Biomethan gewonnen werden, das in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Biogas gilt als klimaneutral: Die CO2-Mengen, die bei der Verbrennung freigesetzt werden, wurden zuvor von den Pflanzen aus der Atmosphäre aufgenommen.

Was sagt die Gaswirtschaft zu der Recherche?

CO2-Kompensationsprojekte können helfen, die globalen Klimaschutzziele zu erreichen, hieß es aus der Gaswirtschaft. «Wesentlich ist, dass die Emissionsminderungen aus den Kompensationsprojekten zusätzlich zu den sonstigen Klimaschutzbestrebungen erfolgen, sodass sich insgesamt die Emissionen verringern.» Die Kompensation von Treibhausgas-Emissionen sei nicht gleichbedeutend mit Klimaneutralität, hieß es weiter. Akteure müssten in der Kommunikation klar zwischen diesen Begriffen unterscheiden. Für die Branche stehe CO2-Vermeidung stets im Vordergrund vor der Kompensation von Treibhausgasemissionen.

Ist der CO2-Ausgleich auch ein Thema für die Bundesregierung?

Ja. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz wies am Dienstag auf dpa-Anfrage darauf hin, dass eine jüngst in Kraft getretene EU-Richtlinie irreführende Werbeaussagen klar untersage. «Wenn Aussagen zur Treibhausgasneutralität auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens beruhen, dann darf nicht mehr suggeriert werden, dass das Produkt neutrale, positive oder verringerte Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz hat», erklärte eine Sprecherin. Die Richtlinie müsse innerhalb der nächsten zwei Jahre in deutsches Recht umgesetzt werden. «Viele Unternehmen stellen sich schon jetzt auf diese neuen Regelungen ein.»

© dpa-infocom, dpa:240416-99-695448/5

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
BörsenNEWS.de
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer