Tesla will Vergleich im Verfahren um «Autopilot»-Todesfall 09.04.2024, 00:59 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Tesla-Elektroauto-Unfall
© -/KTVU/AP/dpa / Ein Mann fuhr mit seinem Tesla bei eingeschaltetem «Autopilot»-System gegen einen Betonpoller in Kalifornien.

Mit einer Vergleichszahlung will der Elektroauto-Hersteller Tesla einen Prozess um einen Todesfall mit seinem Fahrassistenz-System «Autopilot» quasi im letzten Moment abwenden. Die Verhandlung sollte diese Woche im kalifornischen San Jose beginnen. Wie viel Tesla an die Familie des verunglückten Fahrers zahlen will, ging aus den Gerichtsunterlagen nicht hervor. Der Konzern beantragte, den Betrag geheim zu halten.

In dem Verfahren ging es um den Tod eines Apple-Mitarbeiters im März 2018. Sein Tesla Model X war mit eingeschaltetem «Autopilot»-System auf einem Highway im Silicon Valley gegen einen Betonpoller zwischen den Fahrspuren gefahren. Die US-Unfallermittlungsbehörde NTSB führte das Unglück auf Grenzen des Systems sowie Unachtsamkeit des Fahrers zurück.

Unfallermittler: Auto gab keinen rechtzeitigen Warnhinweis

Das «Autopilot»-System sei möglicherweise einer falschen Spurmarkierung gefolgt und habe dadurch das Auto bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde direkt in Richtung des Pollers gesteuert. Der Tesla habe dabei keinen rechtzeitigen Warnhinweis auf ein Hindernis gegeben.

Teslas Datenaufzeichnungen sollen belegen, dass der Fahrer im Moment des Unfalls die Hände nicht am Steuer hatte. Nach dem Unglück wurde festgestellt, dass auf seinem Smartphone ein Spiel geöffnet war. Tesla wies die Verantwortung in dem Prozess von sich, weil der Fahrer abgelenkt gewesen sei. Allerdings sagten einige Experten in dem Verfahren aus, sie könnten anhand vorliegender Daten nicht mit absoluter Sicherheit sagen, was genau vor dem Unfall auf dem Telefon geschah.

Musk: «Autopilot» sicherer als Mensch am Steuer

Die Familie erklärte, der Verstorbene habe Zusicherungen von Tesla-Chef Elon Musk geglaubt, dass «Autopilot» sicherer fahre als ein Mensch am Steuer. Tesla betont in Unterlagen zu dem System stets, dass der Fahrer zu jeder Zeit den Überblick über die Verkehrssituation und die Kontrolle über das Fahrzeug behalten solle. Deswegen gibt es Warnhinweise, wenn man die Hände über einen längeren Zeitraum vom Lenkrad nimmt.

Der Aufprall wurde zusätzlich dadurch verschlimmert, dass eine schützende Metallkonstruktion an dem Poller fehlte. Sie war einige Wochen zuvor bei einem anderen Unfall beschädigt und noch nicht erneuert worden.

In zwei früheren Verfahren zum «Autopilot»-System in den USA hatte sich Tesla mit seiner Argumentation durchgesetzt. Der aktuelle Fall wurde jedoch besonders tiefgreifend untersucht und zog auch Ermittlungen der NTSB nach sich.

© dpa-infocom, dpa:240409-99-606218/3

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
BörsenNEWS.de
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer