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JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Pratteln, Schweiz, 6. Juni 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) hat heute

die Traktandenliste für die ordentliche Generalversammlung (GV) veröffentlicht,

die am 27. Juni 2023 um 10:00 Uhr MESZ im Haus der Wirtschaft, Hardstrasse

1, 4133 Pratteln, Schweiz, stattfinden wird.

Die Einladung zur Generalversammlung mit den Traktanden und Erläuterungen kann

auf der Website von Santhera unter https://www.santhera.de/share-bondholder-

meetings eingesehen werden.

Ausgewählte Traktanden

Wahlen

Der Verwaltungsrat (VR) beantragt die Wiederwahl von Thomas Meier, PhD, und

Philipp Gutzwiller als Mitglieder des VR bis zum Abschluss der GV 2024. Zudem

wird Thomas Meier, PhD, zur Wiederwahl als Präsident des VR vorgeschlagen.

Patrick Vink, Mitglied des Verwaltungsrats von Santhera und Präsident des

Vergütungsausschusses seit 2017, hat sich entschieden, nicht zur Wiederwahl

anzutreten. Der VR und die Geschäftsleitung danken Patrick Vink herzlich für

sein Engagement und seine wertvollen Beiträge und wünschen ihm für die Zukunft

alles Gute.

Der VR nominiert Bradley C. Meyer (wie bereits angekündigt) und Otto Schwarz,

PhD, zur Wahl in den Verwaltungsrat:

Bradley C. Meyer ist seit März 2023 als Beobachter des Verwaltungsrats von

Santhera tätig. Er ist Gründungspartner und Senior Advisor bei Ducera Partners

und verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen M&A, Finanz- und andere

Beratungsdienstleistungen.

Otto Schwarz, PhD, ist der ehemalige Chief Operating Officer von Actelion

Pharmaceuticals Ltd. Derzeit ist er Geschäftsführer von Concentus Consulting,

Schweiz. Ab dem 1. Juli 2023 wird Otto Schwarz als Berater des Managements von

Idorsia Pharmaceuticals Ltd, dem grössten Aktionär von Santhera, tätig sein.

Vorbehaltlich ihrer (Wieder-)Wahl als Verwaltungsratsmitglieder schlägt der VR

den Aktionärinnen und Aktionären die Wiederwahl von Thomas Meier, PhD, und die

Wahl von Bradley C. Meyer als Mitglieder des Vergütungsausschusses vor. Es ist

vorgesehen, dass Bradley C. Meyer zum Präsidenten des Vergütungsausschusses

ernannt wird.

Aktienzusammenlegung

Der VR beantragt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Vorgeschlagen

wird eine Reduzierung der Anzahl Aktien um den Faktor 10, begleitet von einer

Erhöhung des Nennwerts pro Aktie um den Faktor 10 (von CHF 0.01 auf CHF 0.10).

Diese Aktienzusammenlegung, sofern umgesetzt, hat keinen Einfluss auf die

Marktkapitalisierung von Santhera und die prozentuale Beteiligung des Aktionärs

am Eigenkapital des Unternehmens bleibt im Wesentlichen unverändert (mit

Ausnahme der Barabgeltung von Aktienbruchteilen, d.h. derjenigen Teile des

bestehenden Aktienbesitzes, die nicht durch zehn teilbar sind).

Der VR verspricht sich von der Aktienzusammenlegung mögliche Vorteile, unter

anderem eine erhöhte Visibilität und eine verbesserte Marktwahrnehmung von

Santhera sowie eine bessere Eignung für institutionelle Investoren, in das

Unternehmen zu investieren.

Details zur Aktienzusammenlegung und Erklärungen zur Umsetzung sind in der GV-

Einladung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Website des Unternehmens

unter diesem Link (https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-

toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen)verfügbar.

Kapitalband und Statutenänderung

Dieser Antrag zielt darauf ab, das Instrument des Kapitalbands als Ersatz für

das genehmigte Aktienkapital in Übereinstimmung mit dem revidierten Schweizer

Aktienrecht einzuführen, das dieses Jahr in Kraft getreten ist.

Das Kapitalband gibt dem VR ein flexibles Instrument an die Hand, das es ihm

unter anderem ermöglicht, das Aktienkapital der Gesellschaft herabzusetzen oder

unverzüglich neue Aktien innerhalb einer gewissen Bandbreite für

Finanzierungszwecken zu einem für die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt

auszugeben.

Traktanden (Überblick)

1. Genehmigung des Geschäftsberichts, der Jahresrechnung und der

Konzernrechnung 2022

2. Zuweisung des Jahresresultats und Verlustverrechnung

3. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022

4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für

das Geschäftsjahr 2022

5. Aktienzusammenlegung

6. Kapitalband und Statutenänderung

7. Bedingtes Kapital für Finanzierungszwecke und Statutenänderung

8. Bedingtes Kapital für Mitarbeiterbeteiligungen und Statutenänderung

9. Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und Wiederwahl des

Präsidenten des Verwaltungsrates

10. Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses

11. Genehmigung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

12. Genehmigung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

13. Wiederwahl der Revisionsstelle

14. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer

Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von

innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen

mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine

exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein

dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer

Zulassungsstudie bei Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) als

Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Für Vamorolone zur

Behandlung von DMD hat Santhera bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA

ein Zulassungsgesuch (NDA) bzw. bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA)

einen Zulassungsantrag (MAA) in Überprüfung und bei der britischen

Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency)

einen MAA eingereicht. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur

Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen

Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt,

Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von

Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone(®) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

public-relations@santhera.com (mailto:public-relations@santhera.com) oder

Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications

Tel.: +41 79 875 27 80

eva.kalias@santhera.com (mailto:eva.kalias@santhera.com)

Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen

This document does not constitute an offer to subscribe for, buy or sell any of

the securities mentioned herein or any other securities in any jurisdiction. The

securities mentioned herein have not been and will not be registered under the

U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act), and may not be

offered or sold in the United States absent registration or exemption from

registration under the Securities Act.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung

oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar.

Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das

Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit

bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu

führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen

oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die

in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich

daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere

nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Das

Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu

aktualisieren.

Quelle: dpa-AFX